Grüße Euch,
da ich kein Personaler bin erlaube ich mir folgende Frage zu stellen:
Fall:
Jemand wird aufgrund höherwertiger Tätigkeiten nun höhergruppiert von E9a Stufe 2 (ein Jahr bereits in Stufe 2) nach E9b Stufe 2. Beginnt die Stufenlaufzeit dann von vorne - verliert der Kollege also das Jahr, was er schon in Stufe 2 war? Da die EG ja in Stufe 2 gleich sind, würde diese Höhergruppierung ja sogar anfänglich einen finanziellen Nachteil bedeuten! Kann das sein oder bekommt so jemand dann eine Zulage, damit er wenigsten "3,50€" mehr bekommt nach der Höhergruppierung? ODER nimmt man dieses Jahr in Stufe 2 mit?