Hallo, ich habe einen Frage zu einer Vertretungssituation und der unausgesprochenen Erwartung meines Arbeitgebers/Referatsleiter:
Ich arbeite in einer Verkehrsbehörde in einer Kreisstadt-Kommune. Ich bin dort seit 2021 als Mitarbeiterin eingestellt in EG6. Meine Aufgaben wurden wie folgt festgelegt: ausstellen einfacher Verkehrsanordnungen (Umzüge, Halteverbote, Container, Gerüste); erstellen von Ausnahmegenehmigungen, Führen der Barkasse, Organisation des Parteiverkehrs, Büroorga, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Erstellen von Anwohnerparkausweisen, Abmahnung Heckenschnitt und Abrechnung von Baustellen-Flächen/Sondernutzung.
Mittlerweile sind einige Aufgaben hinzu gekommen, insbesondere die IT-gestützten Aufgaben wurden mehr und bei mir angesiedelt, die Verkehrsanordnungen wurden anspruchsvoller, die Menge deutlich mehr, die Barkasse fiel weg. Die Arbeitsplatzbeschreibung der Vorgängerin, die ich entdecken konnte ist 15 Jahre alt und veraltet, ich habe keine.
Mein Kollege ist Leiter der Verkehrsbehörde und in 9a eingruppiert. Zu seinen Aufgaben gehören die Ausstellung umfangreicher Anordnungen (Vollsperrungen, Umleitpläne ggf. Mit Plantafeln), Verkehrsschau, Sonderverkehrsschau nach Großmaßnahmen z.B. Umbau von Bahnübergängen mit Abschlussprüfung der Beschilderung, Entfernung von Fahrzeugen.
Der Kollege arbeitet Teilzeit bis täglich 13 Uhr. An Nachmittagen, bei Urlaub und Krankheit erwartet der Arbeitgeber von mir eine vollwertige Vertretung. Dieser Anforderung fühle ich mich nicht gewachsen, da ich keine Verwaltungsausbildung habe und nur angelernt wurde. Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass bei entsprechend korrekter Eingruppierung eine Person in EG 6 die Leitung in EG 9a vertreten muss.
An einer Weiterbildung auf dem 2ten Weg (BL 1) bin ich nicht interessiert (mein Arbeitgeber hat dies auch ausdrücklich nicht erwartet), ich möchte auch die Stelle der Leitung in 1,5 Jahren nicht übernehmen. Beim Vorstellungsgespräch hieß es, dass ich lediglich eine Urlaubsvertretung vornehmen muss, bei der ich das Massengeschäft abdecke, die schwierigen Fragen wurden durch den nächsten Vorgesetzten (Ordnungsamtsleitung).erledigt. (In der Stellenausschreibung stand "Vertretung des Leiters der Verkehrsbehörde")
Hier stoße ich jedes Mal auf Granit und werde alleine gelassen. Ebenso werden Urlaube oft so gelegt, dass sowohl die Leitung des Referats und der Leiter der Verkehrsbehörde zusammen weg sind. Weitere Personen "über mir" (Vertreter der Ordnungsamtsleitung) fühlen sich wegen Überlastung nicht zuständig.
Gibt es hierzu gesetzliche Grundlagen, auf die ich mich stützen kann, wenn ich derart gehobene Aufgaben nicht übermehmen kann/will?
Ich habe vor einem Jahr bereits eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt nach Ist-Zusatnd und um Überprüfung der Eingruppierung gebeten. Als Antwort schrieb der kommunale Arbeitgeberverband angeblich, dass ich lediglich nach Gesetzen arbeite und keine eigene gehobene Denkleistung erbringe bzw. nur Gesetze umsetze aber keine eigenen Entscheidungen treffe. Damit bliebe die Eingruppierung so, hieß es von der Amtsleitung.
Wie gehe ich nun damit um? Ich möchte nicht die volle rechtliche Verantwortung tragen für Tätigkeiten, denen ich nicht gewachsen bin bzw. für die ich nicht entlohnt werde. Oder muss ich das in diesem Fall doch?
Danke für alle folgenden Antworten und Hilfen