Autor Thema: [Allg] PKV durch Öffnungsaktion  (Read 2569 times)

DieterKrause

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[Allg] PKV durch Öffnungsaktion
« am: 04.10.2024 21:52 »
Hallo miteinander,

ich möchte mich nun auch gern mal an´s Forum wenden um ein paar Einschätzungen und Erfahrungen eurerseits zu erlangen.

Mein Anliegen. Ich werde zum 01.01.25 mit 36 Jahren auf Probe in BW verbeamtet. Eine anonyme Vorabanfrage (vom V-Makler) bei div. PKV´en ergab, dass mich keine PKV auf den regulären Weg nimmt, sondern dass ich lediglich über die Öffnungsaktion Versicherungsschutz erhalte. Nun habe ich schon einige Beiträge im Forum gelesen, habe aber noch ein paar Fragen:

- ich bin von 2011-2013 Beamter a. Widerruf in Ausbildung gewesen. Hier bin ich auf dem regulären Weg verbeamtet wurden. Ich bin nun nach all den Recherchen etwas verwirrt und frage mich, ob ich nun überhaupt über die Öffnungsaktion in die PKV komme, da es ja theoretisch nicht meine erste Verbeamtung ist?

- da ich ja über die Öffnungsaktion keinen (adäquaten) Beihilfeergänzungstarif erhalte frage ich mich, ob man sich auch über private Versicherungen abdecken kann? In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man mit den jeweiligen Versicherungen klären muss, ob man als PKV Versicherter denn überhaupt noch eine Zahnzusatzversicherung nutzen kann. Habe ich das richtig verstanden? Ich habe zB. eine Zahnzusatzversicherung bei der R+V und eine Versicherung für das Krankenhaus bzgl. 1-2 Bettzimmer + Chefarztbehandlung usw. bei der Gothaer. Hier müsste ich klären, ob die auch als PKV´ler greifen??

- Bekomme ich denn mit diversen "Vorerkrankungen" überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Ich habe keine akuten Erkrankungen, die Masse macht es leider bei mir wie zB. Allergien, Asthma, Osteopenie usw.

- egal welche PKV, kann ich über die Öffnungsaktion trotzdem Altersrückstände bilden lassen, so dass die PKV im Alter nicht ganz so teuer ist?

- kann man mit den Versicherern bzgl. möglicher Risikozuschläge verhandeln? Hier habe ich auch schon gelesen, dass einige ja- und andere nein schreiben. Wenn man also die Krankheit, die mit dem Risikozuschlag versehen ist, über Monate (Jahre?) nicht abrechnet, kann den Risikozuschlag dann vielleicht auch streichen?

- über die Öffnungsaktion bekommt man ja i.d.R. einen Basistarif/ Grundversorgung der PKV. Ist dieser Tarif teurer als ein Tarif, der an Personen vergeben wird, die über den "normalen" Weg in die PKV finden? Erhöhen die Versicherungen die Tarife gemeinsam oder kann es auch sein, dass Personen, die über die Öffnungsaktion in die PKV kommen, öfter Anhebungen der Beiträge erleben?

- ich werde meinen 4 jährigen Sohn mitversichern lassen. Ich glaube verstanden zu haben, dass er über den regulären Weg in die PKV kommen kann, da er keine Erkrankungen hat und er somit auch einen Beihilfeergänzugstarif erhalten kann. Dann glaube ich verstanden zu haben, dass ich zu Versicherung A gehen könnte und ich meinen Sohn bei Versicherung B versichern lassen könnte, oder?

- wäre es denn auch möglich, dass ich in der GKV bleibe und die pauschale Beihilfe in Anspruch nehme und nur mein Kind in die PKV kommt? Meine Frau arbeitet in der Schweiz und ist dort Krankenversichert, demnach könnte er nicht über sie versichert werden.

Tut mir Leid, wenn ich vielleicht auch Fragen stelle, die schon mal vorkamen, aber der Weg in die PKV ist so elementar wichtig, dass man lieber einmal zu viel fragt, anstatt zu wenig.

Letztlich wollte ich noch fragen, ob es hier Personen gibt, die auch über die Öffnungsaktion in die PKV gingen und vielleicht mal ein paar Minuten Zeit haben um mir ihre Erfahrungen bei der Abrechnung der Kosten schildern könnten  :) Gerade die Themen wenn man beim Arzt war und die Rechnungen einreicht, was die Beihilfe und die PKV tatsächlich übernehmen.

So, dass wars. Ich hoffe auf die ein oder andere hilfreiche Antwort :)

LG
Rob
« Last Edit: 14.10.2024 02:03 von Admin »

clarion

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Antw:PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #1 am: 05.10.2024 09:19 »
Hallo,

Auch bin über die Öffnungsaktion bei der Debeka versichert und wurde noch später als Du verbeamtet.

Es kein Basisitarif, sondern der ganz normale Beihilfetarif, den alle haben, bloß leider 30% teurer. Die meisten Abrechnungen laufen problemlos, ich musste aber auch schon mal wegen einem Hilfsmittel nachhaken. Insgesamt habe ich aber alles bezahlt bekommen.i Ich konnte einen kleinen Beihilfeergänzungstarif abschließen, der insbesondere auch die Zähne abdeckt.

Da der Sohn nicht vorbelastet ist, kannst Du für ihn die regulären Tarife ohne Risikozuachlag abschließen.

Eine DU wurde mir merkwürdigerweise ohne Leistungsausschluss bei der Debeka angeboten, dieses obwohl ich schon vorher keine vernünftigen Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden habe

DieterKrause

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Antw:PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #2 am: 05.10.2024 10:23 »
Hi Clarion,

danke für deine Antwort.

Also muss man sich grundsätzlich gar keine so großen Gedanken machen, dass man seine Kosten nie zu 100% erstattet bekommt? Ich hatte von meiner damaligen Verbeamtung noch in Erinnerung, das die Beihilfe oder PKV - ich bin mir nicht mehr sicher, fast nie die 100% Kosten erstattet hat und es immer irgendwelche Punkte auf der Rechnung gab, die nicht erstattet wurden. Aber das liegt dann wohl eher an dem entsprechenden Tarif den man in der PKV abschließt, ob beispielsweise Medikamente 100% erstattungsfähig sind, oder?

LG

Umlauf

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Antw:PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #3 am: 05.10.2024 13:11 »
Fast nie kann man nicht pauschal sagen. Es kommt auf die einzelnen Abrechnungsposten an.

Bei der Beihilfe gibt es beispielsweise Kürzungen bei Medikamenten bzw. Hilfsmitteln, wie sie analog bei der Gesetzlichen vorgeschrieben sind. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden i.R. Gar nicht ersetzt.

Die Kürzungen bei Medis gibt es so bei der Debeka nicht. Bei den nicht verschreibungspflichtigen Medis kann es mit Rezept klappen.

Befinden richtig teuren Behandlungen kommt es auf den Sachverhalt an.
Bisher hat die Dekeba selten etwas hier nicht bezahlt. Befinden Brillen kam sogar noch etwas über die Beihilfeergänzung rein.

Gewerbler

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Antw:PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #4 am: 07.10.2024 07:38 »
Erstmal herzlichen Glückwunsch zur anstehenden Verbeamtung und gut, dass du dich frühzeitig um die PKV kümmerst! Ich bin selbst mit Ende 30 in BW verbeamtet worden und musste (erstmal) auch die Öffnungsaktion ziehen, weil in den letzten Jahren leider auch viel "Kleinkram" angefallen ist.
Grundsätzlich kann ich dir nur empfehlen, dir von einem Makler einen Vergleich machen zu lassen über die aktuellen Tarife (kostet vermutlich ein bisschen was, da es keine Provision bei der Öffnungsaktion gibt).
Du hast Glück, dass die Beihilfe in BW relativ umfangreich ist und z.B. auch Wahlleistungen abdeckt (zwar gegen 22 € Verzicht bei der Besoldung, aber immerhin). Daher hast du auch im Rahmen der Öffnungsaktion Anspruch auf die entsprechenden Tarife, die du evtl. in anderen Ländern nicht hättest.

Zu deinen Fragen:
1) Wenn ich nicht gerade total falsch liege, müsste die Öffnungsaktion bei der Verbeamtung auf Probe nochmal greifen, wenn man vorher auf Wideruf war, zumindest wenn du damals in der GKV geblieben bist. Ansonsten hättest du idealerweise eine Anwartschaft abgeschlossen (aber hätte wäre wenn nutzt jetzt natürlich nichts).

2) Es gibt bei manchen Gesellschaften in den Tarifen schon eine "kleine Beihilfeergänzung" (z.B. zahlt die Barmenia bei Physiotherapie 110 % der Beihilfesätze - Restbetrag kann natürlich trotzdem noch übrig bleiben). Nach anderen Ergänzungstarifen kann man auch immer fragen, Anspruch im Rahmen der Öffnung hat man aber eben nicht. Ob die (bestehenden) Versicherungen bei anderen Gesellschaften sein können, weiß ich nicht. Da müsste man vielleicht mal mit einem Makler sprechen.

3) DU hängt sicher von den Erkrankungen ab. Ich hätte jetzt keine bekommen und konnte leider auch bestehende BU nicht mehr umstellen. Aber gut.

4) Die Altersrückstände werden trotzdem ganz normal gebildet (wie schon von Clarion gesagt, handelt es sich um ganz normale Tarife). Du kannst sogar Beitragsentlastungstarife abschließen (quasi jetzt mehr zahlen, dafür später weniger).

5) Verhandeln über Risikozuschläge kann man sicherlich, ob es was bringt sei dahin gestellt. Ich bin mit meinem Makler so verblieben, dass wir in 3-4 Jahren (also dann mit Anfang 40, viel später wird es wegen Altersrückstellung dann Quatsch) nochmal schauen, wie die gesundheitliche Situation ist und dann nochmal Anfragen stellen. Entweder bei der Gesellschaft bleiben und aus der Öffnung raus (= weniger Risikozuschlag bzw. Zugang zu anderen Tarifen) oder ganz wechseln. Dennoch habe ich jetzt eine Wahl getroffen, die mir "zur Not", also falls das nicht klappt in ein paar Jahren, bis zum Ende tragbar erscheint und nicht nur billig ist.

6) Die Frage wurde schon beantwortet, es handelt sich nicht um spezielle Tarife für die ganz Kranken...

7) Es gibt glaube ich Gesellschaften, wo man Kinder alleine versichern kann, bei anderen nur mit den Eltern. So oder so müsste glaube ich der "reguläre Weg" mit allen Tarifoptionen offen stehen.

8) Du GKV, Kind PKV könnte in dem Fall gehen, da weder du noch deine Frau pflichtversichert sind. Umgekehrt wäre evtl. schwieriger. Definitiv sicher kann ich es dir aber leider nicht sagen.


Abschließend: Ich hab bisher ein paar Sachen eingereicht. Soweit alles übernommen, bei Physiotherapie aber gekürzt, weil die Stundensätze höher waren als von der Beihilfe vorgesehen. Blieben dann glaub 30 € über bei 10 Terminen. Also immer noch weniger als die gesetzliche Zuzahlung bei 'nem normalen 6er-Rezept...

Wenn du magst, kannst du mir auch eine PN schicken.

Saxum

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Antw:PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #5 am: 07.10.2024 10:05 »
Da klinke ich mich auch mal ein, auch von mir Glückwünsche zur anstehenden Verbeamtung.

zu 1. Grundsätzlich gilt, dass wenn man Beamter im Widerruf war UND in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben ist, ist das unschädlich. Wobei es in diesem hier vorliegenden Fall aus meiner Sicht eher belanglos sein sollte, denn die Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf konnte man erst ab 2019 in Anspruch nehmen und man war ja Beamter im Widerruf von 2011-2013. Für den Fall hier gilt meines Erachtens nach, ja die Öffnungsaktion kann gezogen werden. Wichtig ist also bestenfalls, dass man nicht schon "Beamter auf Probe" oder "Beamter auf Lebenszeit" war oder während des "Widerrufs" in der GKV verblieben ist.

zu 2. Der Beihilfeergänzungstarif ist relativ vernachlässigbar, man steht nicht "schlechter" da wenn man diesen nicht in Anspruch nehmen kann. Es bedeutet nur, dass man eben etwaige "Mehrkosten" selbst stemmen muss und das ist machbar. Das ist beispielsweise die Restkosten bei Zahnersatz oder den Höchstsatz übersteigenden Anteil bei den Heilmitteln oder die Höchstsummen übersteigenden Anteil bei den Hilfsmitteln oder ähnliches.

Nach den Beihilfeergänzungstarifen kann man immer Fragen, manche Versicherer bieten eben auch einen abgespeckten bzw. kleinen an der in der Regel mindestens "Material- und Laborkosten (Zahnersatz)" und "Auslandskrankenversicherung" beibehält.

Falls man diesen nicht erhält gibt es (tatsächlich sehr wenige) Anbieter die passende Ergänzung anbieten können. So etwa die Würzburger Versicherung mit "DentOptimal" für Material- und Laborkosten. Ich habe seinerseits bei der Versicherung nachgefragt und der "Eigenanteil" seitens der Beihilfe gilt für diese offenkundig auch als "Selbstbeteiligung/Eigenanteil". Am besten dort bei entsprechendem Interesse nochmals nachfragen bzw. es sich bestätigen lassen.

Ich würde definitiv vorher abklären, ob die bestehenden Zusatzversicherungen auch für die private Krankenversicherung geöffnet sind oder ob eventuell § 204 VVG auch für Zusatzversicherungen greift, dass man dann in eine (bestehende) Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer wechseln kann welcher auch für private Krankenversicherungen geöffnet sind. Die Zusatzversicherungen für die gesetzlichen Krankenkasse sind in der Regel auch nur auf Mitglieder*innen dieser beschränkt und fällt weg sobald man nicht mehr in der GKV ist.

Gothaer ist schonmal gut, wenn man das "Glück" hat und den Tarif "MediClinic Premium" (ohne das "S"!) hat, greift hier der Versicherungsschutz auch bei bestehender Privater Krankenversicherung. Der Tarif "MediClinic Plus / Premium" ist nicht zu vergleichen mit dem Tarif "MediClinic S Plus / Premium". Man kann ja auch fragen, ob hier ein Wechsel in den Tarif ohne "S" durchgeführt werden kann. Kleiner aber feiner unterschied.

Man kann auch bei der Gothaer anonym nachfragen, wie eine private Krankenversicherung aussehen würde, wenn man den bereits bestehenden Zusatztarif in eine volle beihilfekonforme Krankenversicherung "upgraden" würde. Dabei könnte gegebenenfalls die dort gebildeten Altersrückstellungen mit überführt werden. Vielleicht hat man hier dann auch Glück dass die Gesundheitsfragen bzw. die Risikozuschläge weniger groß ausfallen.

Wie Gewerbler bereits angedeutet hat, in BW zahlt die Beihilfe auch bei Wahlleistungen. In diesem Falle erweitert sich der Anspruch aus der Öffnungsaktion auch auf die entsprechenden Wahltarife (2 Bett Zimmer / Privatarzt).

zu 3. auch hier empfiehlt es sich anonyme Risikovorabfragen zu machen.

zu 4. Die private Krankenversicherung bildet, auch wenn man über die Öffnungsaktion reinkommt ist, die üblichen Altersrückstellungen. Auf Wunsch kann man auch entsprechende zusätzliche "Beitragsentlastungstarife" abschließen, da hat eine etwaige Öffnungsaktion oder bestehende Risiken keinen Einfluss drauf, da es dem Grunde nach nur um eine "Sparversicherung" handelt, die einen möglichen höheren Beitrag abfedern soll.  Da kann man auch ein Sparbuch oder ein (ETF-)Fonds anlegen und dieses Geld dann genau dafür nutzen.

zu 5. Man kann jederzeit und auch "immer wieder" die Risikozuschläge überprüfen lassen, die gesetzliche Grundlage findet sich in § 41 VVG. Wenn das Risiko (eine Zeit lang) nicht mehr aufgetreten ist oder sogar ganz weggefalle ist, kann man gegebenenfalls den Zuschlag anpassen lassen. Bei anhaltenden "chronischen Erkrankungen" ist das ggf. schwieriger, weil man hier ja einen "dauerhaften zusätzlichen Bedarf" unterstellt, entweder an Medikamenten, Hilfsmitteln, Heilmitteln oder ähnliches.

zu 6. das haben meine Vorreder*innen bereits zutreffend beantwortet. Die Öffnungsaktion eröffnet den Zugang zu den regulären beihilfekonformen Grund- und ggf. Wahltarifen der teilnehmenden Privaten Krankenversicherer zu in den auch alle anderen Beamt*innen drin sind. Es ist kein seperater "Sondertarif" oder "Sozialtarif".

Jedoch ist dieser nicht automatisch 30% teurer, der Krankenversicherer kann bei der Öffnungsaktion einen Risikozuschlag "bis zu maximal 30%" erheben. Bei dem "großen Beamtenversicherer mit dem blauen D" ist es nach bisherigen Erfahrungen tatsächlich ein "Automatismus", dass man dort pauschal fast immer 30% draufschlägt. Bei anderen Krankenversicherern kann es ggf. differenzierter ausfallen.

zu 7. Die Kinder können, ohne Vorerkrankungen, alle Tarife "ganz normal" abschließen. Das ginge sogar selbst wenn die Kinder nicht von der Versicherungsfreiheit erfasst sind, denn die Kinder sind in der Regel nicht "versicherungspflichtig in der GKV" nach § 5 SGB V, jedoch haben diese selbstverständlich auch eine Krankenversicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 VVG. Diese kann hie oder da sein.

Ja es ist auch richtig, dass das Kind per se "woanders versichert" sein kann, sofern der Krankenversicherer diese Option anbietet. Manche setzten für die Versicherung des Kindes jedoch voraus, dass eins der Elternteile auch beim gleichen Versicherer versichert sind.

Es empfiehlt sich ohnehin immer für das Kind eine Option oder Anwartschaft beim gleichen oder einem anderen Krankenversicherer abzuschließen, um sich diese Option jederzeit offen zu halten.

zu 8. Die Frage wurde bereits über Punkt 7 beantwortet, jedoch hier ein zusätzlicher Hinweis. Wenn im hier vorliegenden Sachverhalt der in Deutschland lebende Elternteil in die Private Krankenversicherung wechselt und der andere Elternteil in einem anderen Land versichert ist, bleibt es in der Regel nichts anderes übrig als das Kind auch Privat Krankenversichern.

Letztlich: Da man, wie erwähnt, über die Öffnungsaktion in die ganz normalen Beihilfekonformen Tarife kommt, kann dir hier jeder beliebige Forumsnutzer*in seine Erfahrung beisteuern, der eine Erstattung aus den Ergänzungstarifen nicht erhält oder diese abzieht. Da ja wie erwähnt es kein "Sondertarif" ist, die Situation ist vergleichbar mit einem Beamten der eine PKV abschließt aber sagt "Nää, ich mag keine Wahl- oder Ergänzungstarife" haben.

Lies am besten die Beihilfeverordnung durch, denn genau das ist das was man in der Regel Minimum "zu 100%" auf dem Niveau der jeweiligen Beihilfeverordnung erstattet bekommen würde. Durch die private Krankenversicherung könnte ggf. etwas mehr rauskommen, jedoch kann man so grob mit den Restkosten rechnen die einem bleiben würden. Hier sind dann die Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherer zu lesen.

Konkretes Beispiel, Hilfsmittel z.B. Hörgeräte. Hier berücksichtigt die Beihilfe 1.500 € pro Ohr, man kann dann dem Grunde nach damit rechnen dass bis zu einem Betrag von 1.500 € die Hörgeräte übernommen werden sollte. Wenn die Private Krankenversicherung keine Deckelung hat und die Hörgeräte 2.000 Euro kosten dann wäre die Erstattung bei 50% jeweils 750 € durch die Beihilfe und 1.000 € durch die PKV. Was dann in einem "Restbetrag" von 250 € mündet. Gute "Basisgeräte" kosten aber schon tatsächlich rund 750 € pro Hörgerät, da ist man mit 1.500 € regelmäßig eigentlich tatsächlich schon gut bedient.

Anderes Beispiel Zahnersatz: Der Zahnersatz kostet fiktiv 1.000 €, die Beihilfe berücksichtigt in der Regel 60% vom Rechnungsbetrag. Das bedeutet bei 50% dann 300 € Erstattung durch die Beihilfe und 500 € Erstattung durch die PKV. Also 200 € "Restbetrag".

Heilmittel entsprechend eben die Restsummen die nach den Höchstgrenzen verbleiben, etc.
« Last Edit: 07.10.2024 10:17 von Saxum »

DieterKrause

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Antw:PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #6 am: 08.10.2024 21:30 »
Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für die Mühen, Tipps und aufwendigen Antworten.
Diese haben mir sehr gut geholfen und ich denke, einige Sachen definitiv
zu berücksichtigen und alles soweit verstanden zu haben.

Vielen Dank und LG vom Bodensee.

DieterKrause

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Antw:[Allg] PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #7 am: 19.10.2024 10:55 »
Guten Morgen nochmal in die Runde.

Ich möchte gern nochmal nach eurer Meinung fragen :)

Inzwischen hat auch die letzte PKV die anonyme Risikovoranfrage über den normalen Weg abgelehnt.

Jetzt stehe ich vor der Entscheidung, welche PKV ich über die Öffnungsaktion wähle. Die anonymen Voranfragen habe ich über einen Makler laufen lassen. Dieser arbeitet mit einer weiteren Firma zusammen, die sich wohl scheinbar auf solche Anfragen spezialisiert haben. Ich habe hier aber das Gefühl gehabt, dass durch diese "Stille Post" auch Informationen verwechselt/vertauscht bzw. auch mal vergessen wurden, weiterzutragen. Dies hatte u.a. zur Folge, dass ich Ablehnungen aufgrund von Krankheiten erhalten habe, welche ich gar nicht hatte bzw. ich mich nicht erinnern kann!

Als Beispiel, mein 4 jähriger Sohn bekommt eine Ablehnung von der Signal Iduna weil:

- Erdnussallergie
- Oberlidfalte am Auge

Letztere hat mein Kind jedoch gar nicht, demnach weiß ich nicht, wo die Versicherungen diese Infos hernehmen.
Wegen diesen beiden "Erkrankungen" wurde zB. kein Angebot unterbereitet.

Bei mir wurde u.a. eine OSG Distorsion angepriesen. Ich kann mich jedoch beim besten Willen nicht erinnern, eine solche Verletzung in den letzten 10 Jahren gehabt zu haben.

Gestern hat mich der o.G. Versicherungsmakler dann an einen seiner "Kontakte" von der Debeka verwiesen. Mit diesem Vertriebspartner habe ich mich dann eine Stunde online unterhalten. Er fragt nun bei seiner Gesellschaft nach der Versicherbarkeit an, hat allerdings in seiner Anfrage bei weitem nicht alle Krankheiten der Vergangenheit angegeben, sondern nur solche, die im Moment aktiv bestehen bzw. für ihn relevant scheinen. Somit fällt m.E. nach dort schon mal ein großer Teil weg, welcher das Gesamtrisiko wohl etwas dezimieren wird.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin ja nun sowieso an einem Punkt, an dem mich wohl keine PKV über den normalen Weg aufnehmen wird. Also kann ich doch versuchen, 3 bis 4 von mir favorisierte PKV´s auch einfach persönlich anzuschreiben und um ein Angebot zu bitten, oder? Aus dem gestrigen Gespräch habe ich das Gefühl, dass ich mit den Mitarbeitern der Versicherungen besser kommunizieren kann, als über die Vermittler, da hier m.E. wohl doch mal ein Kommunikationsfehler passieren kann und die Mitarbeiter der Versicherungen die für sie relevanten Krankheiten herausfiltern können und somit wohl nicht das ganze Pamphlet der letzten Jahre aufnehmen.

Ich würde das Handeln jetzt einfach gern selbst in die Hand nehmen und meine favorisierten Versicherungen mal anfragen - ich habe ja eh nichts mehr zu verlieren? Angenommen, ich frage jetzte bei Barmenia, Arag, Signal Iduna o.ä. an, bekomme hier keinen Versicherungsschutz über den normalen Weg, muss mir i.d.R. doch eine dieser Verischerungen den Weg über die Öffnungsaktion ebnen, oder?

@saxum @gewerbler habt ihr den Weg selbst über die Öffnungsaktion beantragt oder hat das euer Makler vorgenommen?

VG

clarion

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Antw:[Allg] PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #8 am: 19.10.2024 11:50 »
Du solltest den Flyer des Verbandes der PKVen zur Öffnungsaktion nachlesen.


clarion

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Antw:[Allg] PKV durch Öffnungsaktion
« Antwort #10 am: 19.10.2024 17:18 »
Ja da steht doch drin, Angebote kannst Du mehrere einholen, den Antrag aber nur einmal stellen.