Autor Thema: Darf man während Sabbatical einen neuen Arbeitsvertrag eingehen?  (Read 1321 times)

Fenja

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Hallo :)

Ich bin seit 20 Jahren im TVÖD-L angestellt.
Nun möchte ich für 1 Jahr an einem Projekt helfen, was mir eine Herzensangelegenheit ist. Der neue Vertrag (ebenfalls TVÖD L) geht allerdings nur 1 Jahr.

Darf ich bei meinem aktuellen AG nach einer unbezahlten Freistellung fragen, aber einen anderen Arbeitsvertrag unterschreiben?  Beides TVÖD-L.

Was ist, wenn ich bei dem neuen AG bleiben möchte und eine Entfristung angeboten wird?

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.


Organisator

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Natürlich darfst du fragen. Allerdings würde ich mir Argumente suchen, warum dich dein aktueller Arbeitgeber unbezahlt beurlauben sollte. Argumente für den AG, was er davon hat bzw. welche Vorteile es für ihn bringt.

Solltest du den AG wechseln wollen, wäre eine Kündigung der übliche Weg.

Casa

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Auch der TV-L kennt Abordnungen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Buero 72

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Sabbatical ist (jedenfalls bei uns) eine einjährige Freistellung nach Ansparen der Arbeitszeit. Also ein Jahr voll arbeiten fürs halbe Geld (oder entsprechende längere Phase) und dann ein Jahr freistellen mit halber Bezahlung. Bzw. je nach individuellem Vertrag.  Das ist hier aber nicht gemeint, oder?
Abordnung geht bei uns jedenfalls nur aus dienstlichem Interesse, z. B. für die Erweiterung der Verwendungsbreite. Was sollte der AG sonst von einer Abordnung haben? Versetzung für ein Jahr evtl.,  dann hat man aber keinen Anspruch auf den alten Platz... Wie immer wird man das nur erfahren, wenn man fragt.

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Sabattical kann über Arbeitszeitguthaben und entsprechende Modelle abgedeckt sein, kann aber auch eine befristete, gänzlich unbezahlte Freistellung sein.

Leider ist der ÖD (auch) in dieser Hinsicht noch nicht im aktuellen Arbeitsmarktumfeld angekommen. Aus eigener Erfahrung heraus: Ich hatte eine 8-monatige Freistellung zwecks Zusatzausbildung angefragt.  Natürlich hatte diese nichts mit meinem eigentlichen Job zu tun, deshalb sollte die Freistellung auch unbezahlt sein.

Die Anfrage lief über den Personalrat und die Antwort kam auch über diesen und habe ich mir aufgehoben: Wurde abgelehnt, da kein "Benefit" für den AG dabei ist. MA-Bindung zählte offensichtlich nicht als Benefit bzw. wurde es erst, als ich meinen baldigen Abschied verkündet habe. Es gab dann so Vorschläge, was ich als Begründung schreiben sollte, die aber eben nicht der Wahrheit entsprachen. Wenn ich einen AG belügen muss, ist es def. nicht der richtige AG.

Von daher, frag es an - aber nach meiner Erfahrung wurde nur bei Pflege von Angehörigen zugestimmt.

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Natürlich kann man das "wollen", nur gibt es eben keinen Anspruch. Und dazu kommt, der direkte Chef hat im ÖD fast nie direkte positive Entscheidungsbefugnis hierzu. Er kann sagen, "Nö, passt nicht, da ich nicht auf die Arbeitskraft verzichten kann.", aber das wars dann auch schon.

Das gilt ebenso für mögliche Interessenskonflikte. Reich mal allein die Kenntnisgabe für einen Nebenjob ein (macht man ja auch nur beim Chef selbst, wenn der auch Pers ist), dann merkt man ganz schnell, wer da noch alles mitreden will und sich als wichtig aufspielt.

Freistellung wird schon deshalb stante pede abgelehnt, weil man sich ja z.B. für das Jahr um Ersatz kümmern musste und, dies macht Arbeit.

Deshalb, ohne wirkliches Druckmittel lässt sich sowas, wie so ziemlich alles, was dem MA über das absolut zwingend Notwendige hinaus dienen würde, nicht durchsetzen.