Grundsätzlich hast du erstmal nur Anspruch auf die Stufe 1 in der jeweiligen Entgeltgruppe.
Es gibt dann zwei Sachverhalte zu unterscheiden:
a) Einschlägige Berufserfahrung: Diese kann bis zu 3 Jahren (entspricht dann Stufe 3) anerkannt werden. Im Allgemeinen sind das Vorzeiten, die auf einer Stelle im öD in der gleichen Entgeltgruppe abgeleistet wurden.
b) Förderliche Zeiten: Das sind Zeiten, die wie der Name schon sagt, der Verwendung förderlich sind. Die können prinzipiell sogar bis zur Stufe 6, also der Endstufe führen, wenn man 15 Jahre zusammen hat. 10 Jahre dann entsprechend Stufe 5.
Allerdings muss das im Allgemeinen VOR Vertragsschluss verhandelt werden und es darf sonst keinen Kandidaten geben und du musst glaubhaft vermitteln, dass du für weniger nicht kommst. Es handelt sich bei der Anerkennung nämlich um eine Kann-Regelung zur Deckung des Personalbedarfs (falls der AG das nicht intern anders verbucht, was dir aber egal sein kann...)
So viel mal in Kürze, andere User hier können sicherlich noch etwas mehr ins Detail gehen