Autor Thema: [NW]Verbeamtung auf Lebenszeit - Probleme wegen eingereichter Rechnung Beihilfe?  (Read 1582 times)

Jakobi348

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Hallo zusammen,

folgende Ausgangssituation:
ich bin als Beamter auf Probe in der Landes-Finanzverwaltung tätig. Ich habe letztes Jahr meine Laufbahnprüfung bestanden und meine Verbeamtung auf Lebenszeit steht in 2 Jahren entsprechend an.

Findet ein automatischer Datenaustausch zwischen der Beihilfe und der Personalabteilung der Oberfinanzdirektion statt?

Ich habe mehrere Arztrechnungen bezüglich ungeklärten psychischen Reaktionen, sowie Tests in Bezug auf Diabetes, die allerdings negativ ausgefallen sind.

Aktuell traue ich mich nicht die Rechnungen bei der Beihilfe einzureichen, weil ich Angst um meine Verbeamtung auf Lebenszeit habe.

Findet ein möglicher Datenaustausch zwischen den Behörden statt? Meines Wissens nach erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit grundsätzlich automatisch und ohne nochmalige gesundheitliche Prüfung durch den Amtsarzt. Dennoch habe ich Angst, dass man mir irgendwie noch in die Suppe spucken könnte.

Ich freue mich auf eure Antworten...
« Last Edit: 14.10.2024 02:02 von Admin »

Gewerbler

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Ich vermute mal, dass da kein automatischer Austausch stattfindet bzw. stattfinden darf, weil es sich gemäß DSGVO ja auch um sensible Daten handelt. Wer weiß, ob die Beihilfe überhaupt speichert/notiert, für was die Rechnungen sind, wenn sie die Richtigkeit festgestellt hat.

Ich denke, man wird eher (nochmal) zum Amtsarzt geschickt, wenn man auffällig viele Fehlzeiten anhäuft.

Aber tatsächlich hab ich mir eine grundsätzlich ähnliche Frage gestellt. Was wäre, wenn während der Probezeit eine schlimmere Krankheit (per Zufall) auffallen würde, z.B. ein Tumor oder MS oder keine Ahnung. Soweit ich weiß, muss man nicht von sich aus sowas mitteilen, sondern höchstens, wenn man gefragt wird bzw. nochmal zum Arzt geschickt wird (dort natürlich nicht verschweigen, das ist klar).
Dennoch finde ich irgendwie, moralisch müsste man sowas schweres evtl. schon sagen? Aber dann schneidet man sich natürlich ins eigene Fleisch.

Jakobi348

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Ich habe meine eigene Frage beantwortet:

Nach § 84 LBG NRW ist die Beihilfeakte als Teilakte zu führen. Die Weitergabe im Rahmen der Amtshilfe an eine andere Behörde ist unter Maßgabe der DSGVO nur mit Zustimmung des Beihilfeberechtigten möglich. Dementsprechend kann es zu keinem automatischen Datenaustausch kommen und ich kann die Rechnungen grundsätzlich problemlos einreichen.

McOldie

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1. Ein automatischer Datenaustausch darf nicht stattfinden und würde wohl auch auf widerstand desLandes -Datenschutzbeauftragten stoßen.
2. Die Personalsachbearbeitung darf auch keinen Einblick in Beihilfevorgänge nehmen.

Also keine Angst beim Eireichen von Arztrechnungen.

speckrippchen

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Für den Fall, dass es doch noch mal zum Amtsarzt geht, dürften diese Verdachtsdiagnosen aber trotzdem nicht verschwiegen werden, auch wenn keine Rechnung durch die Beihilfestelle beglichen wurden.
Die Diagnosen bestehen ja trotzdem, unabhängig wie die Rechnungen beglichen wurden?!