Ich vermute mal, dass da kein automatischer Austausch stattfindet bzw. stattfinden darf, weil es sich gemäß DSGVO ja auch um sensible Daten handelt. Wer weiß, ob die Beihilfe überhaupt speichert/notiert, für was die Rechnungen sind, wenn sie die Richtigkeit festgestellt hat.
Ich denke, man wird eher (nochmal) zum Amtsarzt geschickt, wenn man auffällig viele Fehlzeiten anhäuft.
Aber tatsächlich hab ich mir eine grundsätzlich ähnliche Frage gestellt. Was wäre, wenn während der Probezeit eine schlimmere Krankheit (per Zufall) auffallen würde, z.B. ein Tumor oder MS oder keine Ahnung. Soweit ich weiß, muss man nicht von sich aus sowas mitteilen, sondern höchstens, wenn man gefragt wird bzw. nochmal zum Arzt geschickt wird (dort natürlich nicht verschweigen, das ist klar).
Dennoch finde ich irgendwie, moralisch müsste man sowas schweres evtl. schon sagen? Aber dann schneidet man sich natürlich ins eigene Fleisch.