Autor Thema: Neue Entgeldordung IT Beschäftige  (Read 2027 times)

geeduz

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Neue Entgeldordung IT Beschäftige
« am: 13.10.2024 09:59 »
Hallo zusammen,

ich hatte im Februar 2020 einen Antrag gestellt mich nach der ab 1.1.21 geltenden neuen EGO einzugruppieren, zum damaligen Zeitpunkt war ich in E9B Stufe 4 eingruppiert.

Zuerst hieß aus der Personalabteilung man müsste sie erstmal Informieren darüber ect. es gab auch eine  neue Personalchefin zu dem Zeitpunkt. Und man hätte ja noch Zeit bla bla bla

Im Sommer 2021 fand dann ein Interview mit der Perso statt aber es gab kein Ergebnis. Ab September 2021 gab es eine neue Geschäftsführung die erstmal alles hat stoppen lassen.

Mein damaliger Teamleiter ging im November 2021 in Rente, bis April 22 hat der Stellvertreter übernommen. Danach gab es einen neuen Teamleiter.

Die neue GF hat dann eine Externe Firma beauftragt alle Mitarbeiter zu überprüfen, mein Interview war dann im Dez 2023 mit dem Ergebnis im Sommer 2024 meine aufführenden Tätigkeiten entsprechen einer E10.

Ich habe dann im August einen Vertrag vorgelegt bekommen, Rückwirkend in E10 eingruppiert aber nur bis April 2022.

MÜNDLICH gab es nur die Aussage das niemand meine Tätigkeiten von 01.01.2021 bis 01.04.22 bestätigen kann.

Ich unterschrieb diesen Vertrag nicht, da ich andere Meinung war und wollte diese Aussage schriftlich haben, bekam aber nichts.

Schriftlich gestellter Antrag mit Frist von 3 Wochen, mir bitte die Begründung zukommen zu lassen. Seit dem ist nichts Passiert, auch ein Antrag des Personalrat wurde bislang ignoriert.





 

MoinMoin

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Antw:Neue Entgeldordung IT Beschäftige
« Antwort #1 am: 13.10.2024 11:47 »
Typisch unglaubliche Pfusch.
Ich würde da flugs ein Gericht bemühen.
Deine Tätigkeiten sind dem AG doch bekannt, denn er hat sie dir ja übertragen.
Wofür es ein Interview bedarf um festzustellen was du machst zeigt die Unfähigkeit.
Auch ist kein neuer Vertrag notwendig, denn aufgrund deiner unveränderten Tätigkeiten bist du aufgrund der Änderung der EGO mutmasslich seit dem 1.1.2021 in der eg10 eingruppiert.
Der AG hat bei diesem Antrag nichts zu entscheiden oder irgendwas festzustellen, er muss nur die neue EGO auf die alten Tätigkeiten anwenden und dir dann das entsprechende Geld ausbezahlen.

geeduz

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Antw:Neue Entgeldordung IT Beschäftige
« Antwort #2 am: 18.11.2024 13:12 »
Mittlerweile ist die Sache beim Anwalt. Schreiben vom Anwalt....

Personalstelle: In meinen Akten lässt sich keine Tätigkeitsübertragung finden (Es wurde nie eine Angefertigt). Daher wird die Bitte mir einen neuen Vertrag auszuhändigen verweigert.

Ich habe jetzt den Anwalt geschrieben das dies auch "Masche" gewesen ist in der Vergangenheit, es wurden bewusst keine Tätigkeitsübertragungen und Darstellungen angefertigt.

 :-X :-X :-X

MoinMoin

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Antw:Neue Entgeldordung IT Beschäftige
« Antwort #3 am: 18.11.2024 13:26 »
Es gibt also keine Unterlagen darüber, dass du andere Tätigkeiten, als die im Dez 2023 aufgeführten, übertragen bekommen hast?
Also kann man davon ausgehen, dass dies schon immer deine Tätigkeiten waren?  ;D

geeduz

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Antw:Neue Entgeldordung IT Beschäftige
« Antwort #4 am: 18.11.2024 13:33 »
Nein gibt es nicht, einzig die Auflistung der Tätigkeiten der Stellenausschreibung.

"Also kann man davon ausgehen, dass dies schon immer deine Tätigkeiten waren?  ;D"

Genau den gleichen Gedankengang hatte ich auch, ich hatte ja schließlich vorher nicht die Fenster in der Firma geputzt.

geeduz

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Antw:Neue Entgeldordung IT Beschäftige
« Antwort #5 am: 04.12.2024 09:50 »
Und Es geht weiter

Perso->Anwalt: Sie haben unrecht und wir haben allen richtig gemacht, die Dauer der Bearbeitung ist irrelevant und der Mitarbeiter kann froh sein das er überhaupt was bekommt.

Anwalt: Jetzt schreiben wir erstmal einen richtig bösen Brief und ich machen mich "schlauer"

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Antw:Neue Entgeldordung IT Beschäftige
« Antwort #6 am: 04.12.2024 11:35 »
Auf das wording würde ich nicht allzu viel geben, dass ist ÖD-typisch.
Man sucht halt immer eine ausdrückliche Anweisung höherer Stelle, auf die man sich berufen kann - bloß nicht selber verantworten! Aus dem Grund sind auch Vergleiche so extrem schwierig, weil da immer jemand einwendet, "aber das Urteil könnte doch günstiger ausfallen". Egal, in welchem Promillebereich die Wahrscheinlichkeit ist.

Auch der 2. Teil der MA, soll doch froh sein, ist nicht untypisch. Ich denke nur an eine Aussage einer leitenden Person in der Pers.: "Die Leute sollen doch froh sein, dass sie hier arbeiten dürfen!"

Bei Dir kommt ja noch hinzu, dass man keinesfalls dokumentieren will, dass man sich vorher geirrt hat.
Darum, hartnäckig bleiben und den Anwalt machen lassen.