Auf das wording würde ich nicht allzu viel geben, dass ist ÖD-typisch.
Man sucht halt immer eine ausdrückliche Anweisung höherer Stelle, auf die man sich berufen kann - bloß nicht selber verantworten! Aus dem Grund sind auch Vergleiche so extrem schwierig, weil da immer jemand einwendet, "aber das Urteil könnte doch günstiger ausfallen". Egal, in welchem Promillebereich die Wahrscheinlichkeit ist.
Auch der 2. Teil der MA, soll doch froh sein, ist nicht untypisch. Ich denke nur an eine Aussage einer leitenden Person in der Pers.: "Die Leute sollen doch froh sein, dass sie hier arbeiten dürfen!"
Bei Dir kommt ja noch hinzu, dass man keinesfalls dokumentieren will, dass man sich vorher geirrt hat.
Darum, hartnäckig bleiben und den Anwalt machen lassen.