(BW)Ich habe eine Frage zu der ich selber leider trotz Recherche keine Antwort gefunden habe. Wenn jemand in Baden-Württemberg Dienstunfähig wird und Ruhegehalt bezieht, kommt dann da noch der Familienzuschlag für die Kinder oben drauf, solange die Kinder berücksichtigungsfähig sind. Oder wird nur das reguläre Ruhegehalt gezahlt (welches ja nur den verheirateten Zuschlag einbezieht)?