Autor Thema: "Kinderkrankengeld" bei privat versicherten Kindern  (Read 2304 times)

Neu555

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Guten Tag zusammen,

meine Kinder sind beim Vater privat versichert. Gibt es eine Möglichkeit zur Fortzahlung des Entgelts, wenn ich die kranken Kinder betreue?

Vielen Dank vorab.

Casa

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Antw:"Kinderkrankengeld" bei privat versicherten Kindern
« Antwort #1 am: 21.10.2024 13:20 »
Schau mal in den Tarifvertrag, ob dort eine Regelung existiert. Alternativ und sofern nicht im TV ausgeschlossen, kann § 616 BGB eine Grundlage für die Fortzahlung von Entgelt, regelmäßig bis maximal 5 Tage im Jahr, während der Kankheit der Kinder darstellen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Saxum

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Antw:"Kinderkrankengeld" bei privat versicherten Kindern
« Antwort #2 am: 21.10.2024 14:38 »
Wie ist denn die Ausgangskonstellation? Ist der Vater im öffentlichen Dienst als Beamter tätig und verdient er unter der JAEG? Wenn nein, greift dann üblicherweise erstmal § 616 BGB, welcher eine Entgeltfortzahlung bei "Kindkrank" bejaht. In der Regel schränken aber, (leider) zulässigerweise, TVöD-Regelungen oder Arbeitsvertragliche Regelungen die Anwendung der § 616 BGB ein oder aus. Im Normalfall wird es ersetzt durch eine "4 oder 5-Tage-Regelung" an die/der Arbeitnehmer*in bezahlt aufgrund "Kindkrank" der Arbeit fernbleiben darf.


Neu555

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Antw:"Kinderkrankengeld" bei privat versicherten Kindern
« Antwort #3 am: 21.10.2024 14:54 »
ja genau die von dir beschriebene Ausgangsposition. Keine Regelung im TV bei mir. Gilt der 616 BGB dann pro Kind?

Rentenonkel

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Antw:"Kinderkrankengeld" bei privat versicherten Kindern
« Antwort #4 am: 21.10.2024 15:07 »
Warum nimmt der Vater keinen Kinderkrankenschein? Der bekommt als Beamter Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge

Saxum

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Antw:"Kinderkrankengeld" bei privat versicherten Kindern
« Antwort #5 am: 21.10.2024 17:33 »
Wenn unterstellt wird, der Vater hat den Beamtenstatus und verdient unter der JAEG, dann erhält der Vater als Elternteil nach der jeweiligen Urlaubsverordnung die entsprechende Anzahl an Kindkranktagen unter Fortführung seiner Bezüge. Zudem ist unter den vorgenannten Bedingungen, meinen Informationen nach, möglich das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin als "Mitglied" zu führen. Die Familienversicherung ist eine Anspruchsversicherung, sofern die Voraussetzungen dafür passen. Damit wird dann die Bedingung für die Kindkrankentagen nach SGB V des gesetzlich Versicherten Elternteils erfüllt. Ab dem Zeitpunkt, wo die JAEG überschritten wird ist das alles hinfällig, man erhält jedes Jahr einen Fragebogen wo man die Jahreseinkünfte beider Elternteile angibt. Natürlich darf das Kind selbst als Versicherungsnehmer nur von einer Seite Leistungen beziehen, also entweder die gesetzliche Krankenversicherung oder die Beihilfe mit der PKV.

« Last Edit: 21.10.2024 17:42 von Saxum »