Hallo, hatte beim Editieren das Zeitlimit überschritten, sorry.
Um die Mindestversorgung zu erhalten muss die bisher geleistete Dienstzeit als Beamter mindestens 5 Jahre betragen. liegt man darunter gibt es Rente.
1. Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
2. Die amtsunabhängige Mindestversorgung liegt z.B. in MV bei 65% des Endamtes A4 (was ich für ziemlich mickrig halte im Vergleich zu BW, wo A7 aktuell ist). Es kommt nun darauf an, welche der beiden Mindestversorgungen höher liegt. Anspruch hat man immer auf die höhere Mindestversorgung.
In den monatlichen Abrechnungen/Bescheinigungen über die Versorgungsleistungen werden immer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die sich aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Stellenzulage berechnen, ausgewiesen. Bei allen Erhöhungen oder auch evtl. Kürzungen erfolgt die Günstigerprüfung zwischen den beiden Mindestversorgungsarten durch das LBesA bzw. LAF.
Gruß Ebs
Hallo Ebs, zunächst vielen Dank für die Info. Ich hätte da noch ein paar Rückfragen:
- "Es kommt nun darauf an, welche der beiden Mindestversorgungen höher liegt. Anspruch hat man immer auf die höhere Mindestversorgung."
Das ist mir klar, aber wird das sozusagen bei Ruhestandseintritt einmal festgesetzt bzw. entschieden ala "er bekommt Mindestversorgung" und dann wird in Zukunft immer die Mindestversorgung herangezogen, auch wenn sich diese z.B. mal ändern sollte (vielleicht eine andere Entgeltgruppe) oder läuft quasi die alte "Besoldungsgruppe" im Hintergrund mit und falls die Versorgung mit dieser höher werden würde, würde diese in Zukunft herangezogen?
Es gibt ja in BW die Konstellationen je nach Dienstzeit, in der man z.B. nach 10 Jahren sogar mit dem amtsabhängigen Ruhegehalt (nicht amtsabhängige Mindestversorgung, also sogar mehr als nur 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) noch unter der amtsunabhängigen Mindestversorgung liegt.
Wenn jetzt in Zukunft aber z.B. die A12 mal kräftig angehoben wird, würde man bei erneuter Berechnung damit plötzlich aber über die amtsunabhängigen Mindestversorgung liegen. Jetzt wurde aber damals festgesetzt "bekommt Mindestversorgung".
Ich hoffe, dass das Problem verständlich ist. In BW ist die Situation halt etwas komisch, weil A7 Endstufe die Mindestversorgung ist. Da können bei nicht so langen Dienstzeiten viele Konstellationen entstehen, in denen man da fast gleichauf mit der amtsunabhängigen Mindestversorgung liegt. Aber bekanntlich wurde der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen immer kleiner und das muss man vielleicht irgendwann korrigieren.
Du schreibst "In den monatlichen Abrechnungen/Bescheinigungen über die Versorgungsleistungen werden immer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die sich aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Stellenzulage berechnen, ausgewiesen."
Und genau das ist meine Frage. Welche ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden da ausgewiesen? Wenn ich z.B. in die amtsunabhängige Mindestversorgung festgesetzt wurde, dann erscheint da A7 (Mindestversorgung) oder z.B. die alte Besoldungsgruppe wie A 11 oder A12?