Autor Thema: Erfahrungsstufe beibehalten bei interner Versetzung  (Read 2200 times)

brikle

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo,
ich habe ein Problem. Ich bin in der örtlichen Kita als Erzieherin beschäftigt. Ich werde nach 8a Stufe 6 bezahlt.
Jetzt habe ich intern mit 20 Stunden als Erzieherin in einen anderen Bereich gewechselt, der nach 8b bezahlt wird.
Mit 5 Stunden bleibe ich in der Kita und werde dort weiter für die 5 Std. nach 8a bezahlt
Auf der Abrechnung steht bei der 8b jetzt Stufe 5!!!
Auf Nachfrage bei der Personalabteilung konnte mir keine Antwort gegeben werden. Es werde geprüft.
 Ich liege doch richtig in der Annahme, dass wenn ich die Stufe 6 einmal habe, mir diese nicht mehr genommen werden kann.
Wie gesagt, es ist derselbe Arbeitgeber.
Ich freue mich über Infos diesbezüglich. Vielen Dank im voraus

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,634
Antw:Erfahrungsstufe beibehalten bei interner Versetzung
« Antwort #1 am: 30.10.2024 07:19 »
Frage:
Hast du zwei Arbeitsverträge?
Zwei Zeitkonten?
musst du zweimal Urlaubsanträge stellen?

Falls nein müsstest du mit 25 h 8b Stufe 6 bekommen, wenn ich es richtig verstanden habe.

Falls ja, ist der zweite Vertrag eine neuer AV bei dem du uU nur Anspruch auf Stufe 1 max Stufe 3 hättest  und Stufe 5 schon ein entgegenkommen ist.

PRLVR

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Erfahrungsstufe beibehalten bei interner Versetzung
« Antwort #2 am: 31.10.2024 08:37 »
Die Erfahrungsstufe bleibt gleich, nur die Laufzeit beginnt von vorne - was bei Stufe 6 ja egal ist :)