https://www.buzer.de/50a_BeamtVG.htm
Wie ist das mit den Kindererziehungszeiten?
Wir haben 2 Kinder und wir teilen uns die Erziehung.
Wer bekommt diese zugeordnet und sind diese relevant für die Pension? Meine Frau erreicht auch ohne diese Zeiten 44 Jahre voll und dann wäre es schön wenn ich diese Zeiten bekäme.
Bei gemeinsamer Erziehung bekommt die Mutter die Zeiten, es sei denn, sie überträgt sie auf den Vater. Die Übertragung geht aber nur für die Zukunft. Für die Vergangenheit kommt eine Übertragung maximal für die letzten 2 Kalendermonate in Betracht.
Nur für Zeiten einer überwiegende Erziehung durch den Vater, weil der bspw Elternzeit genommen hat und die Mutter unverändert weiter gearbeitet hat, kann der Vater auch ohne vorherige Übertragung ausnahmsweise diese Zeiten erhalten.
Eine Anerkennung der Zeit beim Vater schließt aber eine gleichzeitige Anerkennung bei der Mutter für den gleichen Zeitraum aus.
Bei gleichgeschlechtlichen Elternteilen gibt es Besonderheiten zu beachten, die ich jetzt nicht vertiefen möchte.