Autor Thema: Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"  (Read 10617 times)

Bierbrot

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Hallo zusammen,

für alle, die wie ich einen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ haben und sich gerne verbeamten lassen würden, aber bisher auf Hürden stoßen – hier eine interessante Neuigkeit:

Der Bund plant eine Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), die es unter anderem Personen mit diesen Fortbildungsabschlüssen erleichtern könnte, Zugang zu bestimmten Laufbahnen zu erhalten. Vorgesehen ist ein Sonderzugang für die Laufbahnen des technischen gehobenen Verwaltungsdienstes und des naturwissenschaftlichen gehobenen Dienstes. Voraussetzung dafür sind jedoch zusätzliche berufliche Erfahrungen.

Am 13. November 2024 fand eine Anhörung dazu im Bundesinnenministerium statt. Vertreter des dbb (Deutscher Beamtenbund) und andere Interessengruppen haben teilgenommen. Ziel ist es, das Laufbahnrecht flexibler zu gestalten und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Wichtig: Die Änderungen sind noch nicht beschlossen und befinden sich derzeit im Anhörungsverfahren. Es gibt noch keinen genauen Zeitpunkt, wann (und ob) die neuen Regelungen in Kraft treten werden.

Noch ein Hinweis: Ich möchte ausdrücklich keine Diskussion darüber starten, ob diese Änderung eine Abwertung „normaler“ Hochschulabschlüsse bedeutet. Solche Abschlüsse haben nach wie vor ihre volle Berechtigung und – wie es sich aus den aktuellen Entwürfen liest – werden weiterhin bevorzugt. Schließlich wird für den Sonderzugang nach wie vor das Vorweisen zusätzlicher beruflicher Erfahrung verlangt.

Wenn das durchgeht, könnte das für viele von uns, die bisher wegen des fehlenden Hochschulabschlusses außen vor bleiben, ein echter Wendepunkt sein.

Ich empfehle, die Entwicklungen im Blick zu behalten, und wenn ihr dazu Fragen habt, wendet euch an euren Personalrat oder informiert euch über offizielle Kanäle wie das Bundesinnenministerium.

Quelle: https://www.dbb.de/artikel/novellierung-des-laufbahnrechts-weiterer-handlungsbedarf.html

Was denkt ihr darüber? Könnte das eure Situation verändern?

Grüße

Eukalyptus

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Wie wird denn wohl die Formulierung in der Bundeslaufbahnverordnung sein? Nur die staatlich geprüften Techniker (und Meister?) der letzten Jahre haben in der Regel automatisch „Bachelor Professional“ im Abschlusszeugnis stehen.Ich vermute, dass der allgemeine Wille ist, dass alle Techniker und Meister profitieren. Wie wird das realisiert - Verordnungstext, Verwaltungsvorschrift dazu oder notwendige „Nachbachelorisierung“ durch die zuständigen Länder?

andreb

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In der aktuellen Version ist es doch meist so …

Hochschulstudium (sofern kein Vorbereitungsdienst) + 18 monatige hauptberufliche (der Laufbahn entsprechend) Tätigkeit = Laufbahnbefähigung

Insofern könnte man doch sagen

Meister / Techniker + xx monatige hauptberufliche Tätigkeit = Laufbahnbefähigung
xx müsste dann auf jeden Fall wesentlich größer als die 18 Monate sein.

Aratrim

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Hallo,

das ganze sollte im Beamtenforum stehen. Berechtigter Weise.
Zum Thema, an der HS Bund haben wir auch schon davongehört. Einige Professoren waren auch über das BMI dabei eingebunden. Leider habe ich noch keine Hand an einem Referentenentwurf bekommen können.
Auch wenn ich selber aus meiner Zeit als Soldat noch einen "Bachelor Professional" habe und damit Nutznießer wäre sehe ich das kritisch. Gestern nochmal Stellen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Region angeschaut. Darunter einiges im Bereich Baustatik etc. dass ich dann auch als Industriemeister machen könnte. Oha. Also nichts gegen meine Ausbildung aber das ist doch schon noch ein Unterscheid zum Ingenieur.
Whatever.
Interessant wird für mich die Frage bald ob ich mit der dann schon seit einigen Jahren bestehenden Laufbahnbefähigung des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes die Probezeit in der Laufbahn des gehobenen nicht technischen Dienstes abkürzen kann. Gleiche Laufbahngruppe aber nicht Laufbahn. Bis zur neuen BLV aber die ersten VV´s erscheinen wird es wohl noch dauern.


Thomber

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Und am Ende ist immer nur wieder das relevant, was die ausschreibende Behörde will!  Wer keine Master haben will, wird diese entweder gleich ausschließen oder einfach ne Absage schicken. Bin gespannt, welche Personaler dann da noch durchblicken, denn seitdem Bachelor und Master in Deutschland eingezogen sind, hat sich das Wissen um das entsprechende Laufbahnrecht nicht flächendeckend durchsetzen können bzw. man hat die Laufbahnzugänge halt stark reglementiert.


Bastel

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Bald kann man mit einem Grundschulabschluss in den gD. Lächerlich.

Thomber

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Bald kann man mit einem Grundschulabschluss in den gD. Lächerlich.

Richtig und, dass obwohl der gD ja schon seit Jahrzehnten unter der Sanwichposition zwischen blockierenden Volljuristen und hochstrebenden Aufsteiger-Kollegen leidet. Hast dein Abi gemacht, gD studiert und viele erreichen nicht einmal die E12 oder A12. Schade, dass nicht alle "Laufbahnen" die gleichen Entwicklungschancen haben.

Ich erinnere mich noch daran, als ich damals erfuhr, dass es bei der Polizei flächendeckend möglich und üblich war mit 30 Jahren den Aufstieg in den gD machen zu können. So kam es, dass mehrere in meiner Bekanntschaft mich im gD dann einholten/überholten.  Der mD beginnt 3 Jahre früher mit der Arbeit, bekommt also früher Geld und sammelt früher Dienstjahre und hat am Ende im Grunde die gleichen beruflichen Chancen.
Würde das so auch für den gD in Relation zum hD aussehen, wäre die Gleichheit ja hergestellt und man könnte von offenen "Laufbahngrenzen" sprechen. Aber nein....



Max

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Ich sehe nicht was das bringen soll, da die Abschlüsse auch in der Ausschreibung berücksichtigt werden müssten. Das werden zumindest wir nicht ohne Not machen. Wo die Not herkommen sollte ist mir noch unklar,  da man die Leute wegen der Laufbahnbefähigung schon als Tarifbeschäftigte eingefangen hat und die meisten bleiben wollen,  wenn sie erstmal im öD angekommen sind.

Und für die wenigsten dürfte es interessant sein,  wenn sie den dann doch mal an der Reihe wären,  von einer E12 auf eine A9 zu wechseln.


Eukalyptus

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Ich sehe nicht was das bringen soll, da die Abschlüsse auch in der Ausschreibung berücksichtigt werden müssten. Das werden zumindest wir nicht ohne Not machen. Wo die Not herkommen sollte ist mir noch unklar,  da man die Leute wegen der Laufbahnbefähigung schon als Tarifbeschäftigte eingefangen hat und die meisten bleiben wollen,  wenn sie erstmal im öD angekommen sind.

Und für die wenigsten dürfte es interessant sein,  wenn sie den dann doch mal an der Reihe wären,  von einer E12 auf eine A9 zu wechseln.

Wenn ihr diese Abschlüsse nicht in (externen) Ausschreibungen berücksichtigen wollt, wie soll dann jemand mit Techniker oder Meisterbei euch eingestellt werden, die E12 erlangen können, um ggf. dann in eine A9 zu wechseln?

Eukalyptus

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Die Novellierung der BLV wird für die verbleibende Legislatuperiode ausgesetzt. Daran dürfte nicht unwesentlich der Widerstand mehrer Gewerkschaften gegen die Aufweichung der Stellenausschreibungspflicht (gedacht insbesondere für "politiknahe" Stellen) sein.

Bezüglich der Zulassung von "Bachelor Professional" und "Master Professional" für den gehobenen Dienst sagt der Referentenentwurf, dass dies nur für Abschlüsse auf bundesrechtlicher Basis nach Handwerksordnung (Meister) oder Berufsbildungsgesetz gilt. Der staatlich geprüfte Techniker ist nicht dabei (da auf Landesrecht basierend), selbst wenn auf der Urkunde auch noch "Bachelor Professional" steht.

TauiZ

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@Eukalyptus

Wo hast du das gelesen von wegen bundesrechtlich, Bachelor Professional gab es zu meiner Zeit noch gar nicht, und warum sollte eine Maßnahme nach Berufsbildungsgesetz hier rausfallen, wenn sie dem DQR entspricht, darauf will man ja raus.
Mich würde es tatsächlich betreffen, ich habe mehrere Ausbildungen in diesem Bereich u.a. einen staatlich gepr., als Quereinsteiger in der Behörde im Endeffekt ziemlich frustrierend, wenn man sieht was andere "können" ,nochmal würde ich den Weg war. nicht gehen.

Eukalyptus

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https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.

TauiZ

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https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.

Ich kenne den Entwurf, zitiere mir mal bitte die Stelle wo dies nach deiner Interpretation so steht, ich finde sie nicht, und kenne sie auch nicht, aber auch ich würde dies gerne wissen, denn wenn es so wääääre dann müsste man es tatsächlich weitergeben, dies würde ich dann auch tun;-)

Mich persönlich würde es im technischen Dienst - Abs. 6 betreffen, auch da lese ICH diesbezüglich nichts.
Ich weigere mich irgendwie auch da einen Differenzierung zu sehen, staatl.gepr. zu staatl.gepr.auf Bundesebene- weiß ich nicht so Recht einzuordnen, vlt. kannst du mir dafür ein Beispiel nennen.

Danke



Eukalyptus

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https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.

Ich kenne den Entwurf, zitiere mir mal bitte die Stelle wo dies nach deiner Interpretation so steht, ich finde sie nicht, und kenne sie auch nicht, aber auch ich würde dies gerne wissen, denn wenn es so wääääre dann müsste man es tatsächlich weitergeben, dies würde ich dann auch tun;-)

Mich persönlich würde es im technischen Dienst - Abs. 6 betreffen, auch da lese ICH diesbezüglich nichts.
Ich weigere mich irgendwie auch da einen Differenzierung zu sehen, staatl.gepr. zu staatl.gepr.auf Bundesebene- weiß ich nicht so Recht einzuordnen, vlt. kannst du mir dafür ein Beispiel nennen.

Danke


Es steht in Paragraph 27, Absatz 1 (nicht ganz einschlägig, da für den einfachen Dienst), aber auch analog in Absatz 6 (gehobener technischer und naturwissenschaftlicher Dienst). In beiden steht nicht! "Bachelor Professional ... berücksichtigt..." sondern es steht "Bachelor Professional ... erworben nach ... Berufsbildungsgesetz ... Handwerksordnung ... berücksichtigt". Ist denn die Prüfungsordnung deines staatlich geprüften Technikers aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden? Dann findet sie sich wahrscheinlich hier:

https://www.bmbf.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.html
« Last Edit: 18.12.2024 17:07 von Eukalyptus »

TauiZ

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https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.

Ich kenne den Entwurf, zitiere mir mal bitte die Stelle wo dies nach deiner Interpretation so steht, ich finde sie nicht, und kenne sie auch nicht, aber auch ich würde dies gerne wissen, denn wenn es so wääääre dann müsste man es tatsächlich weitergeben, dies würde ich dann auch tun;-)

Mich persönlich würde es im technischen Dienst - Abs. 6 betreffen, auch da lese ICH diesbezüglich nichts.
Ich weigere mich irgendwie auch da einen Differenzierung zu sehen, staatl.gepr. zu staatl.gepr.auf Bundesebene- weiß ich nicht so Recht einzuordnen, vlt. kannst du mir dafür ein Beispiel nennen.

Danke


Es steht in Paragraph 27, Absatz 1 (nicht ganz einschlägig, da für den einfachen Dienst), aber auch analog in Absatz 6 (gehobener technischer und naturwissenschaftlicher Dienst). In beiden steht nicht! "Bachelor Professional ... berücksichtigt..." sondern es steht "Bachelor Professional ... erworben nach ... Berufsbildungsgesetz ... Handwerksordnung ... berücksichtigt". Ist denn die Prüfungsordnung deines staatlich geprüften Technikers aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden? Dann findet sie sich wahrscheinlich hier:

https://www.bmbf.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.html

guter Ansatz....das wäre zu prüfen, das weiss ich ehrlich gesagt nicht, zur Not müsste die Behörde das prüfen :P
wobei ich dann schon weiss was dabei rumm kommt....ich bleib dran