Ich bin auf einer EG 9C mit 100% unbefristet eingestellt. Ich beabsichtige mich intern auf eine befristete Stelle mit EG 12 90% zu bewerben. Ich würde eine Zulage dementsprechend erhalten.
Ich habe die Frage an den Arbeitgeber gestellt, ob nach Ablauf der befristeten Stelle ich wieder eine 100%-Arbeitskraft wäre. Dies hat der Arbeitgeber verneint und mir mitgeteilt, dass darauf kein Anspruch bestünde und ich eine 90%-Kraft bleiben würde. Ist das so richtig? Ich hätte erwartet, dass nach Ablauf der befristeten Stelle mein ursprünglicher Arbeitsvertrag wieder Anwendung findet.