ich gebe zu bedenken, dass dein akt. DH nicht dazu verpflichtet ist, dich zu versetzen.
D.h., bei Zusage wäre eine Entlassung (kann bis zu drei Monate aufgeschoben werden) und eine Neueinstellung nötig.
Dabei verliert man im Regelfall seinen LZ-Status und hat nicht die Gewissheit, beim neuen DH erneut die PZ zu bestehen.
Auch wenn das in Zeiten von Personalmangel vllt. unwahrscheinlich erschdint,
weise ich immer gerne vorab auf die Theorie hin!
Viel Erfolg Dir dennoch!