Hallo zusammen,
kann hier jemand über Erfahrungen mit Anträgen beim
Landespersonalausschuss berichten? Inwiefern ist es realistisch, dass Ausnahmen des Beförderungsverbotes nach §19 Abs. 2 genehmigt werden?
Darin sind die Beförderungsverbote geregelt, wonach eine Beförderung während der Probezeit nicht zulässig ist, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung.
Gemäß Abs. (5) kann der Landespersonalausschuss Ausnahmen von den Beförderungsverboten (Absatz 2) und vom Verbot der Sprungbeförderung (Absatz 4) zulassen.
Vielen Dank
