Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zum Familienzuschlag in NRW bei Teilzeittätigkeit. Aus den verfügbaren Infos werde ich leider nicht wirklich schlau.
Folgende Konstellation:
Beamter NRW, Teilzeit 80%
Ehefrau im öffentlichen Dienst (AÖR) in NRW, angestellt, keine Zahlung von Familien- oder Kinderzuschlägen (außer Kindergeld), 70%
verheiratet, 3 Kinder
Erhält der Beamte dann dem Umfang der Teilzeitanstellung entsprechend 80% oder tatsächlich 100%, weil die Ehefrau ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist, keine entsprechenden Zuschläge erhält und beide zusammen mind. 100% arbeiten?
Herzlichen Dank...!