Autor Thema: [BW] Haftung Personalrat  (Read 3555 times)

Versuch

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[BW] Haftung Personalrat
« am: 03.12.2024 06:14 »
Wenn der Personalrat eine Unterstützungsanfrage ablehnt, da er etwas anders sieht, obwohl der Anfragende Rechtsgutachten oder ähnliches beilegt, die die Anfrage unterstützen:
Haftet der PR dann oder kann er dies tun?
« Last Edit: 03.12.2024 16:38 von Admin »

blondie

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Antw:Haftung Personalrat [BW]
« Antwort #1 am: 03.12.2024 12:16 »
seltsame Frage.
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber, setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und vermittelt bei Konflikten.
Wenn ein PR, also das komplette Gremium, deine Anfrage ablehnt, dann wird er dafür Gründe haben und sollte dir diese mitteilen.
Ein PR muss nicht zwangsläufig jedes Anliegen eines Kollegen unterstützen, nur weil dieser das fordert.
Es ist nicht ganz einfach dir auf deine Frage eine passende Antwort zu geben ohne mehr Infos.

Landesdiener

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Antw:Haftung Personalrat [BW]
« Antwort #2 am: 03.12.2024 13:57 »
Vor allem wäre die Frage, für was soll er denn haften? Und in welcher Form? Schadenersatz?

Die Frage stellt sich vielleicht bei einer falschen Auskunft, aber auch da würde ich sagen, so lange es nach bestem Wissen und Gewissen war und nicht vorsätzlich...

Versuch

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Antw:Haftung Personalrat [BW]
« Antwort #3 am: 03.12.2024 14:10 »
seltsame Frage.
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber, setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und vermittelt bei Konflikten.
Wenn ein PR, also das komplette Gremium, deine Anfrage ablehnt, dann wird er dafür Gründe haben und sollte dir diese mitteilen.
Ein PR muss nicht zwangsläufig jedes Anliegen eines Kollegen unterstützen, nur weil dieser das fordert.
Es ist nicht ganz einfach dir auf deine Frage eine passende Antwort zu geben ohne mehr Infos.
Er sagt einfach juristische Gutachten sind falsch...ohne juristischen Background
Und wenn sie richtig wären, was vielfach bestätigt ist und er sich einsetzen musste und würde, würden viele heute befördert...ergo es geht um viel Geld

blondie

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Antw:Haftung Personalrat [BW]
« Antwort #4 am: 03.12.2024 14:55 »
Ein Personalrat muss sich nicht zwingend mit juristischen Dingen auskennen, es sei denn, er ist schon viele Jahre im Geschäft. Dafür kann er sich aber Sachverstand holen bei Gewerkschaften oder Anwälten.
Haftbar für mögliche Einbußen an Geld ist er definitiv nicht,denn er entscheidet ja nicht.
Den Streit mit deinem Arbeitgeber kannst du ja auch ohne PR führen, notfalls vor einem Gericht.



Organisator

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Antw:Haftung Personalrat [BW]
« Antwort #5 am: 03.12.2024 16:23 »
Wenn der Personalrat eine Unterstützungsanfrage ablehnt, da er etwas anders sieht, obwohl der Anfragende Rechtsgutachten oder ähnliches beilegt, die die Anfrage unterstützen:
Haftet der PR dann oder kann er dies tun?

Der Personalrat haftet nicht für seine Tätigkeiten.

Versuch

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Antw:Haftung Personalrat [BW]
« Antwort #6 am: 03.12.2024 16:34 »
Ein Personalrat muss sich nicht zwingend mit juristischen Dingen auskennen, es sei denn, er ist schon viele Jahre im Geschäft. Dafür kann er sich aber Sachverstand holen bei Gewerkschaften oder Anwälten.
Haftbar für mögliche Einbußen an Geld ist er definitiv nicht,denn er entscheidet ja nicht.
Den Streit mit deinem Arbeitgeber kannst du ja auch ohne PR führen, notfalls vor einem Gericht.
Er hat sich aber keinen Rat eingeholt.
Das ist ja der Kritikpunkt

Nanum

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #7 am: 03.12.2024 16:53 »
Hallo,


Da der PR ein Laiengremium ist und lediglich indirekt auf die von dir gewünschte Sache hinweisen kann, haftet er nicht.


Es steht dir mit Hilfe 1/4 der Wahlberechtigten frei einen Antrag vor dem VG zu stellen ein Mitglied aus dem PR zu entfernen oder die Auflösung des PR zu beantragen. Dies hätte jedoch nur bei grober Pflichtverletzung Aussicht auf Erfolg. Paragraph 30 BPersVG.


foo

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #8 am: 03.12.2024 20:12 »
Könnte der Fall etwas näher aufgezeigt werden, damit man eine bessere Vorstellung bekommt?

Ist mit einer Haftung im Übrigen Schadenersatz gemeint?

Versuch

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #9 am: 03.12.2024 20:33 »
Ja, Schadensersatz

clarion

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #10 am: 03.12.2024 22:23 »
Wenn Du und der Dienstherr unterschiedlich Auffassungen ha en und es sogar ein Rechtsgutachten gibt, was Dir Rechts gibt, muss Du das halt ohne den PR durchfechten.

Dir ist aber schon klar, dass ein Nachteil des Beamtentums ist, dass man kein Anrecht auf Beförderung hat, selbst dann nicht wenn man höherwertige Aufgaben übernimmt.

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #11 am: 04.12.2024 07:39 »
Ja, Schadensersatz

Nein, der Personalrat haftet nicht für Schadenersatz.

MoinMoin

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #12 am: 04.12.2024 07:53 »
Ist es nicht so, dass wenn der PR in der Mitbestimmung ist, er bei Ablehnung, eine qualifizierte Begründung liefern muss. Ein Nein wollen wir nicht ist da doch nicht ausreichend.
Und wenn der DH diese Begründung teilt, sie sich also zu eigen macht und entsprechend entscheidet, maximal der DH für diese gemeinsame Fehleinschätzung haftbar wäre?

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #13 am: 04.12.2024 08:19 »
Ist es nicht so, dass wenn der PR in der Mitbestimmung ist, er bei Ablehnung, eine qualifizierte Begründung liefern muss. Ein Nein wollen wir nicht ist da doch nicht ausreichend.
Und wenn der DH diese Begründung teilt, sie sich also zu eigen macht und entsprechend entscheidet, maximal der DH für diese gemeinsame Fehleinschätzung haftbar wäre?

Letzteres auf jeden Fall. Ob der PR begründen muss ist mir nicht bekannt, nach meiner Erfahrung gibts aber immer solche Begründungen.

Hier im Sachverhalt geht es jedoch nicht um eine formal notwendige Beteiligung des PR (z.B. Mitbestimmung), sondern nur um eine verweigerte Unterstützung. Daraus können keine Schadensersatzansprüche resultieren, allein schon weil keine Pflichtverletzung vorliegt.

Versuch

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Antw:[BW] Haftung Personalrat
« Antwort #14 am: 04.12.2024 09:28 »
Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.