Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.
Es argumentiert, dass die Gruppe die Stelle im Funktionsamt ausübt, man das Statusamt aber nicht ausschreibt.
Dies müsste man eigentlich aber nach einer gewissen Zeit,, vor allem da es für vergleichbare Gruppen regelmäßig ausgeschrieben wird.