Ich zitiere einmal die Stadt Bad Kreuznach.
Da sehe ich nichts zum Auslachen.
Ansonsten sind die Infos zu gering, um eine tiefergehende Antwort zu geben.
Zitat:
Der Verwaltungslehrgang I ist eine berufliche Weiterbildungsmöglichkeit und gewissermaßen die "Grundausbildung" für eine Verwaltungstätigkeit. Nach dem erfolgreichen Abschluss ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD möglich. Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt und endet mit dem Abschluss als "Verwaltungsfachkraft". Dieser Abschluss ist mit der Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten gleichwertig. Sofern keine Prüfungspflicht vorliegt, kann der Verwaltungslehrgang I nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr besucht werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen bestehen hier nicht. Die Anmeldungen/Abmeldungen erfolgen durch die Behörde bzw. den Arbeitgeber.