Es wird eingelenkt bezüglich der Kürzung des Mindesturlaubs. Aber auf die acht Jahre als Vorjahr soll ich verzichten. Ich zitiere mal aus dem Schreiben, falls mal einer in die gleiche Lage kommt kann er sich vielleicht belesen. Ich überlege wirklich ob ich jetzt noch auf die acht Tage verzichten
In 2024 hatten Sie 8 Tage Urlaub in Anspruch genommen. (Zur Tilgungsreihenfolge LAG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009, 17 SA 6219/09 und darauf hinweisende Urteile des BAG: vom 7.8.2012, 9 AZR 760/10, Rn 12, vom 17.11.2015, 9 AZR 2015, Rn 18. Nach meiner Auffassung ist es hier nicht entscheidend, aus welchem Urlaubsjahr diese Urlaubstage stammen.)