Autor Thema: Urlaubsabgeltung Probezeit  (Read 741 times)

Sarahrbs

  • Gast
Urlaubsabgeltung Probezeit
« am: 03.12.2024 17:13 »
Hallo,

ich wurde zum 31.12. gekündigt.
Mein Arbeitsbeginn war der 01.08., ich habe noch keinen Urlaubstag genommen.
Bis 31.12. stünden mir ja normalerweise 13 Tage Urlaub zu.
Ich werde voraussichtlich bis Ende diesen Monats noch in Krankenstand sein.

Muss mir der AG diese 13 Tage dann auszahlen? Geschieht sowas von selbst oder muss man das erst selbst in Auftrag geben?

Danke

McOldie

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Antw:Urlaubsabgeltung Probezeit
« Antwort #1 am: 04.12.2024 12:39 »
Anspruch vorsorglich schriftlich geltend machen