Autor Thema: [SN] Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)  (Read 1444 times)

Fischiio

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Hallo liebe Beamtenfreunde,

ich habe vor kurzem meine Probezeit (2 Jahre) beendet und werde nächstes Jahr regelbeurteilt. Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich nächstes Jahr schon von der A9 in die A10 befördert werden könnte? Ich bin aktuell in der LG 2.1 und seit 2 Jahren in Sachsen aktiv im Dienst.
« Last Edit: 04.12.2024 22:01 von Admin »

Casa

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Antw:Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
« Antwort #1 am: 04.12.2024 08:08 »
Praktischerweise hat das Sächsische Landesbeamtengesetz eine Norm, die mit Beförderung überschrieben ist. Dort findest du die Antwort.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Organisator

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Antw:Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
« Antwort #2 am: 04.12.2024 08:22 »
Praktischerweise hat das Sächsische Landesbeamtengesetz eine Norm, die mit Beförderung überschrieben ist. Dort findest du die Antwort.

Na Mensch, wie soll ein Beamter gD denn sowas wissen?😯 Lernt man schließlich nicht in der Ausbildung oder so...

bettelmusikant

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Antw:Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
« Antwort #3 am: 04.12.2024 10:21 »
§ 27
[...]
(4) Eine Beförderung ist nicht zulässig

2.vor Ablauf eines Jahres seit dem Ende der Probezeit

Also ja, Beförderung möglich, sofern das eine Jahr abgelaufen ist :)

Admin

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Antw:[SN] Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
« Antwort #4 am: 04.12.2024 22:02 »
ist das so schwer, das Länder-Kürzel [SN] im Betreff voranzustellen? - ich habe es ergänzt. *seufz*

Fischiio

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Antw:[SN] Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
« Antwort #5 am: 23.12.2024 14:48 »
Wow, hier habe ich es ja mit juristischen Genies zu tun. Auf die Idee mit dem SächsBG bin ich tatsächlich schon gekommen. Jedoch regelt der Freistaat Sachsen seine Beförderungen und insbesondere die dafür erforderlichen Mindestdienstzeiten mit Rechtsverordnungen.

Ich dachte in einem Fachforum wäre mehr drin als zu schwätzen und auf Gesetze zu verweisen. Wow.

Fragmon

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Antw:[SN] Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
« Antwort #6 am: 23.12.2024 16:32 »
Wow, hier habe ich es ja mit juristischen Genies zu tun. Auf die Idee mit dem SächsBG bin ich tatsächlich schon gekommen. Jedoch regelt der Freistaat Sachsen seine Beförderungen und insbesondere die dafür erforderlichen Mindestdienstzeiten mit Rechtsverordnungen.

Ich dachte in einem Fachforum wäre mehr drin als zu schwätzen und auf Gesetze zu verweisen. Wow.

Es wurde alles gesagt:
Zitat
§ 27
[...]
(4) Eine Beförderung ist nicht zulässig

2.vor Ablauf eines Jahres seit dem Ende der Probezeit

Eine Beförderungsverordnung gibt es in Sachsen nicht. Nur eine Laufbahnverordnung, die nicht von diesem Grundsatz abweicht. Einzig deine Dienststelle kann abweichende Regelung vereinbaren. Aber da wir deinen Dienstherr nicht wissen, können wir dazu auch nichts sagen.