Hallo zusammen,
ich habe zum 01.07.24 einen Änderungsvertrag erhalten. Vor diesem Änderungsvertrag war ich seit dem 01.11.2021 in EG 2 (SuE). Seit dem 01.07. bin ich in Stufe 11b. Ich war nun davon ausgegangen (und so war bei Unterschrift auch die Auskunft vom Personalamt), dass ich zum 01.11.2024 in Stufe 3 aufsteige. Das Personalamt hat mir nun mitgeteilt, dass ich aufgrund von § 17 Abs. 4 S. 2 TVöD die bisherige Stufenlaufzeit nich angerechnet bekomme.
Meine konkrete Frage ist jetzt ob folgender Absatz im Änderungsvertrag bedeuten kann, dass meine Stufenlaufzeit angerechnet wird: „Die sonstigen Bedingungen und Auflagen des zurzeit geltenden Arbeitsvertrages bleiben bestehen.“
Über Antworten bin ich sehr dankbar!