Persönliche Voraussetzung für eine Eingruppierung ab EG 13 ist der Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums. Werden die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist man eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Die Frage wäre ob du einen Masterabschluss vorweisen kannst? Wenn ja, steht dir aufgrund der Tarifautomatik das Entgelt der 14 zu. Falls nein bist du korrekt eingruppiert.
Das ist nur die halbe Wahrheit. So es bei Lehrern (wie ich jedoch vermute) keine Spezialregelung gibt, ist immer ein ebgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulabschluss und eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Ein Diplom-Kaufmann, der als Lehrer arbeitet, hat keine entsprechende Tätigkeit im tariflichen Sinne.
Jap genau, ein Masterabschluss in Geschichte bringt dir auch nichts, wenn du als Investmentbanker arbeiten willst. Zwar kannst du dann sagen, dass du einen Master hast, der nutzt dir nur nicht viel.
Dir fehlt wahrscheinlich das pädagogische Lehramtsstudium, so dass du nicht als "vollwertiger Lehrer" anerkannt wirst. Ich bin zwar davon überzeugt, dass deine Qualifikation eher besser ist als die von einem reinen Pädagogen, aber das interessiert leider immer nicht; der Abschluss muss zu dem Berufsbild passen.
Da dir das "Lehramt" (gibt es ja auch für Berufsschule zu studieren) fehlt, haben sie dich wahrscheinlich eine Gruppe niedriger einsortiert.