Das ist eine längere Geschichte. Es war einmal ...

Grundsätzlich ist der Versorgungsausgleich am 01.07.1977 eingeführt worden. Die Idee dahinter war, geschiedene Frauen über den Tod der Ex Männer hinaus besser zu stellen.
Die Idee war, die Altersversorgung, die in der Ehezeit gemeinsam erworben wurden, als Zugewinn zu betrachten und gleichberechtigt zu teilen. Dabei wurden die Rentenansprüche intern geteilt, alle anderen Versorgungsansprüche jedoch weitestgehend extern, also jedem Malus in einem anderen Versorgungssystem stand ausschließlich ein Bonus in der Rentenversicherung gegenüber.
Zwischen dem Zeitpunkt der Scheidung und dem tatsächlichen Eintritt in die Versorgung vergingen aber dann oft Jahrzehnte. In dieser Zwischenzeit haben sich die unterschiedlichen Versorgungssysteme stark unterschiedlich entwickelt, da sie unterschiedlich dynamisiert wurden. Auch gab es stark unterschiedliche Startzeitunkte, unterschiedliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und nicht zuletzt auch unterschiedliche Besteuerungen.
Ganz besonders extrem war es oft bei betrieblicher Altersvorsorge. Da wurde die Betriebsrente kapitalisiert und quasi wie ein freiwilliger Beitrag eingezahlt. Dadurch konnte jemand bspw 100 Euro Betriebsrente verlieren während der andere nur 40 Euro Rente gewonnen hat. Daher hatte das BGH aufgrund dieser Unwucht irgendwann Versorgungsausgleiche mit Beteiligung von Betriebsrenten ausgesetzt und der Gesetzgeber war gezwungen, eine gerechtere Lösung zu finden. Hin und her macht Taschen leer gilt nicht nur an der Börse.
Bei der internen Teilung profitieren die übertragenen Anteile nunmehr von den jeweiligen Anpassungen innerhalb des jeweiligen Systems und Verluste durch ungerechte Übertragungen werden vermieden. Auch die unterschiedliche Verbeitragung und Versteuerung wird so umgangen. So bleiben geteilte Ansprüche auch in 20 Jahren noch Hälftig geteilte Ansprüche.
Allerdings schafft diese Neuregelung auch neue Probleme, weswegen auch das damalige VAHRG durch das VersAusglG abgelöst worden ist.