Autor Thema: Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin  (Read 3220 times)

Heidi1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Guten Morgen
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Ansprüche beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.
Ich bin Beamtin und wurde 2012 aufgrund gesundheitlicher Probleme in Frühpension versetzt. Seitdem erhalte ich monatlich die Mindestversorgung für Beamte. Durch einen Minijob erhalte ich zur Zeit wenige Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Verheiratet bin ich seit 2005 und mein Mann ist Angestellter (nicht verbeamtet und nicht im öffentlichen Dienst Tätig). Er verdient nicht schlecht.
Wie gestaltet sich im Falle einer Scheidung der Versorgungsausgleich? Leider kann ich zu so einer Konstellation keine Informationen im Netz finden die für mich schlüssig sind.
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #1 am: 11.12.2024 08:51 »
Durch das Scheidungsverfahren werden Ansprüche auf Altersvorsorge geteilt. Dabei wird jedes System für sich betrachtet.

Du verlierst demnach Ansprüche in der Beamtenversorgung, während du Ansprüche auf Rente gegenüber der Rentenversicherung sowie ggf. auf betriebliche Rente gewinnst.

Problematisch dürfte jedoch sein, dass sich der Versorgungsausgleich sofort auswirkt, Du also grundsätzlich sofort Pensionsansprüche verlierst, obwohl Du vermutlich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung realisieren kannst und sich somit die Anwartschaften von dort erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt realisieren lassen.

Daher gibt es hier eine Härteregelung: Du musst unmittelbar nach der Scheidung bei Deinem Dienstherrn einen Antrag nach § 35 VersAusglG stellen.

Solange Du den Bonus aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht realisieren kannst, wird der Malus in der Beamtenversorgung ausgesetzt. Dann wird die bisherige Versorgung solange in gleicher Höhe weitergezahlt, bis Du gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf Altersrente (bspw 67 Jahre) realisieren kannst. Erst dann wird die Pension gekürzt und die Rente kommt stattdessen dazu.

Heidi1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #2 am: 11.12.2024 13:52 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie funktioniert das mit dem teilen der Ansprüche auf Altersvorsorge. Ich würde natürlich gerne einen groben Anhalt haben wie ich später versorgt bin.
Muss man das so sehen das jeder 50% seiner Ansprüche dem anderen überlässt oder wie wird das gerechnet?
Da während dem Großteil meiner Ehejahre von mir keine Ansprüche erwirtschaftet wurden und ich größtenteils die 3 Kinder erzogen habe wäre es doch ungerecht wenn ich von meiner Mindestversorgung noch 50% abgeben müsste.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,254
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #3 am: 11.12.2024 14:03 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie funktioniert das mit dem teilen der Ansprüche auf Altersvorsorge. Ich würde natürlich gerne einen groben Anhalt haben wie ich später versorgt bin.
Muss man das so sehen das jeder 50% seiner Ansprüche dem anderen überlässt oder wie wird das gerechnet?
Da während dem Großteil meiner Ehejahre von mir keine Ansprüche erwirtschaftet wurden und ich größtenteils die 3 Kinder erzogen habe wäre es doch ungerecht wenn ich von meiner Mindestversorgung noch 50% abgeben müsste.

Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche beider Ehepartner werden addiert und durch 2 geteilt. Daraus ergibt sich dann ein Bonus bei dem einen und ein Malus beim anderen Ehepartner.

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #4 am: 11.12.2024 14:40 »
Das Gericht wird den Ehezeitraum festlegen und dann die entsprechenden Versorgungstellen getrennt voneinander befragen. Also als Beispiel:

Ehefrau (Versorgung Beamtin, also ruhegehaltfähige Dienstzeit innerhalb der Ehezeit) ergibt bpsw. eine anteilige Pension von 800 EUR

Ehemann hat dagegen innerhalb der Ehezeit erworben:
1.000 EUR gesetzliche Rente
  200 EUR Betriebsrente

In dem Beispiel würde man 400 EUR Pensionsansprüche verlieren, dafür allerdings 500 EUR gesetzliche Rente und 100 EUR Betriebsrente gewinnen. Eine Verrechnung der einzelnen Ansprüche ist nicht mehr möglich.

Der Ehemann müsste dann später seine 400 EUR Pension bei deinem Dienstherrn beantragen, würde im Gegenzug dementsprechend aber 500 EUR gesetzliche Rente und 100 EUR Betriebsrente verlieren.

Daher erfolgte der Hinweis auf § 35 VersAusglG

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,254
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #5 am: 11.12.2024 15:19 »
Eine Verrechnung der einzelnen Ansprüche ist nicht mehr möglich.

Das würde ich gerne nochmal aufgreifen. Eigentlich wäre es doch in dem genannten Beispiel einfacher, wenn die Ehefrau einen Anspruch auf 200,-- € gesetzliche Rente erhalten würde und alles andere bestehen bliebe.

Warum das Durcheinander dann mit 3 Altersversorgungsträgern für beide?

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 284
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #6 am: 11.12.2024 15:39 »
Rentenonkel schreibt hier ein paar Märchen:

so gibt es beim Versorgungsausgleich auch Bagatellfälle die vom Familiengericht aufgund de geringen Betrages ausgeklammert werden können, z.B. ein Riestervertrag, worin sich nur ein paar Euro angesammelt haben. Märchenonkels Beispielbeträge führten zu keinem Versorgungsausgleich

natürlich können Pensionsansprüche nicht als Rentenpunke umgewandelt und in die Rentenkasse eingezahlt werden und umgekehrt, aber man könnte die Anrechte miteinander verrechnen. D. h. man darf seine Versorgung behalten, aber der entsprechende Wert an Rentenpunkte verbleibt damit auch beim Angestellten.

Beispiel: 50 tsd. Euro Rentenpunkte vom Mann und 10 tsd. Euro Pension an Mann könnten auch umgewandelt werden in 40 tsd. Rentenpunkte vom Mann, alles weitere bleibt unberührt.

Aber vielleicht stellt einem hier § 35 VersAusglG besser gegenüber der "Normbeamten" Lösung.

Unbedingt auch die eigenen Versorgungsausgleichauskünfte prüfen. Manch eine Dienststelle schafft es eine zweistellige (Folge-)Fehleranzahl in den paar Seiten unterzubringen.

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #7 am: 11.12.2024 16:10 »
Zum 01. September 2009 ist der Versorgungsausgleich reformiert worden. Bei Scheidungen vor dem 01. September 2009 wurden die Ansprüche aus der Beamtenversorgung tatsächlich in Entgeltpunkte umgewandelt und somit miteinander verrechnet. Der Malus und der Bonus der Beamtenversorgung fanden bis dahin ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der externen Teilung statt. Auch heute noch findet bei Scheidungen je nach Bundesland der Versorgungsausgleich im Rahmen der externen Teilung statt, allerdings geht es hier, wenn sich die Fragestellerin im richtigen Forum rumtreibt, um eine Bundesbeamtin.

Bei Scheidungen nach dem 01. September 2009 ist es zumindest bei Bundesbeamten anders. Die in der Ehezeit erworbenen Anrechte der Ehepartner werden vom Familiengericht jeweils einzeln ausgeglichen. Somit erfolgt seitdem die Teilung in dem Versorgungssystem, in dem die Anrechte erwirtschaftet wurde. Das wird auch interne Teilung genannt. Nach der Teilung haben dann beide Ehepartner im jeweils anderen Versorgungssystem auch ein eigenes Rentenkonto, also einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger.

Haben die Ehepartner fast gleichartige und gleichhohe Anrechte erworben und ist somit die Differenz der Ausgleichswerte gering oder ist der Wert eines auszugleichenden Anrechts gering, soll grundsätzlich kein Versorgungsausgleich stattfinden. Die sog. Bagatellgrenze beträgt bezogen auf das Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag 1 % der mtl. Bezugsgröße (2024: 35,35 EUR). Das Familiengericht kann aber dennoch im Rahmen einer Ermessensausübung den Versorgungsausgleich durchführen, wenn die Besonderheiten des Einzelfalls dies erfordern: zum Beispiel dient es zur Erfüllung einer bestimmten Wartezeit oder es sind viele verschiedene geringe Ausgleichswerte vorhanden, die in ihrer Summe einen bedeutsamen Wert haben, und der andere Ehegatte mit insgesamt geringeren Anrechten bei einem Ausschluss unverhältnismäßig benachteiligt wäre.

Bei den mir von genannten Beispiel wird die Bagatellgrenze allerdings überschritten und offenkundig handelt es sich hierbei um eine Scheidung nach dem 01.09.2009.

Nachlesen kann man das Ganze übrigens auch hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.html

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,254
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #8 am: 11.12.2024 16:31 »
Zum 01. September 2009 ist der Versorgungsausgleich reformiert worden. (...)

Danke! Kennst Du den Grund für das in der Folge kompliziertere Verfahren?

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #9 am: 11.12.2024 18:40 »
Das ist eine längere Geschichte. Es war einmal ...  ;D

Grundsätzlich ist der Versorgungsausgleich am 01.07.1977 eingeführt worden. Die Idee dahinter war, geschiedene Frauen über den Tod der Ex Männer hinaus besser zu stellen.

Die Idee war, die Altersversorgung, die in der Ehezeit gemeinsam erworben wurden, als Zugewinn zu betrachten und gleichberechtigt zu teilen. Dabei wurden die Rentenansprüche intern geteilt, alle anderen Versorgungsansprüche jedoch weitestgehend extern, also jedem Malus in einem anderen Versorgungssystem stand ausschließlich ein Bonus in der Rentenversicherung gegenüber.

Zwischen dem Zeitpunkt der Scheidung und dem tatsächlichen Eintritt in die Versorgung vergingen aber dann oft Jahrzehnte. In dieser Zwischenzeit haben sich die unterschiedlichen Versorgungssysteme stark unterschiedlich entwickelt, da sie unterschiedlich dynamisiert wurden. Auch gab es stark unterschiedliche Startzeitunkte, unterschiedliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und nicht zuletzt auch unterschiedliche Besteuerungen.

Ganz besonders extrem war es oft bei betrieblicher Altersvorsorge. Da wurde die Betriebsrente kapitalisiert und quasi wie ein freiwilliger Beitrag eingezahlt. Dadurch konnte jemand bspw 100 Euro Betriebsrente verlieren während der andere nur 40 Euro Rente gewonnen hat. Daher hatte das BGH aufgrund dieser Unwucht irgendwann Versorgungsausgleiche mit Beteiligung von Betriebsrenten ausgesetzt und der Gesetzgeber war gezwungen, eine gerechtere Lösung zu finden. Hin und her macht Taschen leer gilt nicht nur an der Börse.

Bei der internen Teilung profitieren die übertragenen Anteile nunmehr von den jeweiligen Anpassungen innerhalb des jeweiligen Systems und Verluste durch ungerechte Übertragungen werden vermieden. Auch die unterschiedliche Verbeitragung und Versteuerung wird so umgangen. So bleiben geteilte Ansprüche auch in 20 Jahren noch Hälftig geteilte Ansprüche.

Allerdings schafft diese Neuregelung auch neue Probleme, weswegen auch das damalige VAHRG durch das VersAusglG abgelöst worden ist.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,254
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #10 am: 12.12.2024 08:12 »
Danke @ Rentenonkel fü die ausführliche Erklärung.

Irgendwie typisch deutsch, das "fair" hier eine über Jahrzente geltende centgenaue Gleichbehandlung beinhaltet und damit ein ausgesprochen umständliches Verfahren auslöst. Aber nunja, mit solchen Auswüchsen muss man wohl leben, wos ansonsten doch ganz schön ist.

Heidi1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #11 am: 13.12.2024 07:37 »
"Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche beider Ehepartner werden addiert und durch 2 geteilt. Daraus ergibt sich dann ein Bonus bei dem einen und ein Malus beim anderen Ehepartner.
Moderator informieren"

Vielen Dank für die Antworten. Ich würde gerne den Satz hier oben nochmal aufgreifen.
Ist es in meinem Falle so das meine komplette Mindestversorgung als "während der Ehezeit erworbene Ansprüche" angenommen werden, auch wenn ich den größeren Anteil davon vor der Ehe erwirtschaftet habe? 

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #12 am: 13.12.2024 07:48 »
Die Versorgung im Falle der Dienstunfähigkeit berechnet sich zum einen aus den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten während der Ehezeit und zum anderen aus der sogenannten Zurechnungszeit.

Werden Beamte wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt, erhöht sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit um die Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit beträgt zwei Drittel der Zeit zwischen dem Ruhestandsbeginn und dem Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres.

Bei der Berechnung der in der Ehezeit erworbenen Ansprüche wird daher erst einmal zunächst berechnet, welcher Teil der ruhegehaltfähigen Dienstzeit inklusive der Zurechnungszeit in die Ehezeit fällt. Nur dieser Anteil wird dann durch 2 geteilt, die Zeiten vor der Eheschließung und die Zurechnungszeiten nach dem Ende der Ehe bis zum 60. Lebensjahr bleiben bei der Betrachtung außen vor. 

Daher steht nicht zu befürchten, dass die gesamte Versorgung durch zwei geteilt werden muss, es sei denn, Du bist schon über 60 Jahre alt und hast geheiratet, bevor Du verbeamtet wurdest.

EdekaA11

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #13 am: 13.12.2024 09:58 »
"Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche beider Ehepartner werden addiert und durch 2 geteilt. Daraus ergibt sich dann ein Bonus bei dem einen und ein Malus beim anderen Ehepartner.
Moderator informieren"

Vielen Dank für die Antworten. Ich würde gerne den Satz hier oben nochmal aufgreifen.
Ist es in meinem Falle so das meine komplette Mindestversorgung als "während der Ehezeit erworbene Ansprüche" angenommen werden, auch wenn ich den größeren Anteil davon vor der Ehe erwirtschaftet habe?

Ich würde mir hier eine Meinung von einem Fachanwalt einholen um auf Nummer sicher zu gehen. Rein von der Logik der Gleichbehandlung des Versorgungsausgleichs, müsste in dem Fall auch die Mindestpension (unter bestimmten Berücksichtigungen) in den Versorgungsausgleich mit einfließen. Meiner Meinung nach sollte es auch für Beamte (egal ob Mann oder Frau) keine Rosinenpickerei geben. Sollte am Ende des Monats Geld fehlen, steht jeden (Beamte und Angestellte) der Weg frei bei den zu helfenden Stellen/Einrichtungen anzufragen. Evtl. könntest du im Notfall beim PKV Schutz runterschrauben -> Wechsel in den Basistarif. Ein Wechsel in den Basistarif stellt vor diesem Hintergrund keine besondere Härte da.

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Versorgungsausgleich frühpensionierte Beamtin
« Antwort #14 am: 13.12.2024 10:25 »
Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.

Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei der Beamtenversorgung die gesamte ruhegehaltsfähige Dienstzeit bis zur Altersgrenze berücksichtigt.

Der Ehezeitanteil der Beamtenversorgung ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Dienstzeit, die zugleich Ehezeit ist, zur gesamten Dienstzeit bis zur Altersgrenze. Bezieht der Beamte bereits ein Ruhegehalt, so kann dieses bei der Berechnung zugrunde gelegt werden. Es ist mit der Dienstzeit in der Ehe zu multiplizieren und durch die Gesamtdienstzeit (inklusive Zurechnungszeit) zu dividieren. So erhält man den Ehezeitanteil, der dann im Rahmen des Versorgungsausgleiches durch 2 zu teilen ist.

Bezieht der Beamte bereits Ruhegeld, wirkt sich die Kürzung sofort aus. Das frühere Pensionistenprivileg ist entfallen. Zur Vermeidung einer Kürzung, von der der Ausgleichsberechtigte noch nichts hat, weil aus dem anderen System noch keine Zahlung erfolgt, kann eine Härteregelung nach § 35 VersAusglG geltend gemacht werden. Dann bleibt erst einmal alles so wie bisher, bis tatsächlich der Bonus aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden kann.