Wie würde gerechnet werden, wenn die verbeamtete Person bei der Eheschließung bereits im vorzeitigen Ruhestand ist.
Das hängt von dem Grund des vorzeitigen Ruhestandes ab.
Sollte der vorzeitige Ruhestand aufgrund von Alters eingetreten sein, hat der Beamte in der Ehezeit keine Anwartschaften erworben.
Sollte der vorzeitige Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingetreten sein, greift die Regelung, die ich meinem vorherigen Post am 13.12.2024 erläutert habe.