Guten Abend,
kann ein Beamter auf Lebenszeit, dessen Beamtenverhältnis bei Bundesbehörde X gem. Paragraph 11a BBG ruht, befördert werden, sofern dieser zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung alle Beförderungsvoraussetzungen der Behörde X erfüllt, d.h. dort eine Regelbeurteilung mit der entsprechenden Beurteilungsnote vorliegt?
Vielen Dank im Voraus!