Autor Thema: Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!  (Read 1768 times)

McWIre

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Hallo zusammen,

ich habe im vergangenen Monat eine Mitteilung der Personalabteilung im Hause erhalten. Nun haben sich daraus, sehr viele Fragen aufgetan auf die ich persönlich keinerlei Antwort habe. Bisher hatte ich diverse Kollegen und aber auch die gKV sowie die pKV kontaktiert um einige Informationen zu erhalten. Mich würde nun eure Einschätzung dazu interessieren, da ich denke dass hier im Forum sehr schlaue Köpfe unterwegs sind.

Zu meiner Person, aktuell befinde ich mich in der E12 Stufe 4. In ca. 2 Jahren käme ich in die Stufe 5, was  einen bedeutenden Sprung für mich bedeuten würde.
Nun habe ich aktuell die Information erhalten, dass ich bei einer Verbeamtung in die A12 Stufe 1 eingruppiert werden. Im Nachgang könne man einen Antrag stellen um somit zumindest mal in die Stufe 2 zu kommen so die Aussage der Kollegin.

Nun liste ich gerne mal die aktuellen zahlen auf. Durch diverse Zuschläge etc. komme ich auf einen Nettogehalt ohne gKV und Pflegeversicherung auf ca. 3890 Euro im Monat als Angestellter in der E12 Stufe 4. Wenn ich die gKV ud pV abziehe, kommen ca. 3100 Euro bei mir an.

Nun zur Verbeamtung. Sobald ich nun in die A12 Stufe 1 komme, was laut der Sachbearbeiterin so geregelt ist, erhalte ich einen Nettobetrag von ca. 3375 Euro. Dazu müsste man natürlich die Krankenversicherung und PV abziehen.
Nun zum eigentlichen, ich habe sowohl bei der gKV als auch bei der pKV telefoniert und bin etwas irritiert da ich bei beiden Varianten immer schlechter gestellt werde als vorher ???

In Zahlen heißt das bei einer A12 Stufe 1 ca. 2650 Euro Netto  (inkl. gKV und PV) und bei der pKV sind es 3015 Euro Netto.
Hinzu kommt, dass die Zahlen ab dem 01.02.2025 auch nicht einberechnet wurden geschweige denn die Stufe 5 als Angestellter.
Auch selbst mit einer A12 Stufe 2 wäre es eine Gleichstellung, nur konnte mir niemand sagen ob dies Rückwirkend erfolgt oder nicht...

Hat eventuell jemand Ideen, was auf einen zukommen kann bzw. noch andere Aspekte relevant sind und wöfür Ihr euch entscheiden würdet wenn ihr in dieser Situation stündet? Aktuell habe ich noch keine eigene Familie bzw. Kinder, das müsste man auch eventuell betrachten.

Vielen Dank und beste Grüße

Organisator

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Antw:Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
« Antwort #1 am: 19.12.2024 18:07 »
Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.

McWIre

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Antw:Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
« Antwort #2 am: 19.12.2024 18:49 »
Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.

Ich habe nur eine tabellarische Aufstellung zu meiner Personalie.  mit der A12 und der E12 erhalten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass es das auch wird. Aus der Aufstellung würde ich schließen, dass dies eine Art Zusicherung ist oder siehst Du das anders?

MoinMoin

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Antw:Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
« Antwort #3 am: 19.12.2024 21:47 »
Wer schreibt der bleibt.
Mündliche Aussagen sind nichts wert

RedDearTiger

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Antw:Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
« Antwort #4 am: 19.12.2024 22:38 »
Wäre echt mega ungewöhnlich mit einer A 12 direkt verbeamtet zu werden, wenn mein kein Lehrer ist.
Schon die Verbeamtung im 1. Beförderungsamt (A10) ist nicht üblich, aber sicher realisitscher.

Organisator

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Antw:Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
« Antwort #5 am: 20.12.2024 07:57 »
Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.

Ich habe nur eine tabellarische Aufstellung zu meiner Personalie.  mit der A12 und der E12 erhalten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass es das auch wird. Aus der Aufstellung würde ich schließen, dass dies eine Art Zusicherung ist oder siehst Du das anders?

oh ja. Zum einen gibt es bis zur Übergabe der Urkunde keine wirkliche Sicherheit und von irgendjemand in der Personalstelle ist auch nicht zwingend eine verlässliche Aussage zu erwarten. Erst wenn die Leitung der Personalstelle mir zusagt, direkt in die A12 verbeamtet zu werden, würde ich dem Glauben schenken.

So eine Tabelle sieht für mich eher nach einem "waswärewenn" bzw. einer Gegenüberstellung aus.

 

Rheini

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Antw:Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
« Antwort #6 am: 21.12.2024 06:17 »
Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.

Ich habe nur eine tabellarische Aufstellung zu meiner Personalie.  mit der A12 und der E12 erhalten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass es das auch wird. Aus der Aufstellung würde ich schließen, dass dies eine Art Zusicherung ist oder siehst Du das anders?

Na auch ohne fehlende Zusicherung gehe ich mal davon aus, dass Du keine Kündigung zu deiner Angestellten Stelle vor Aushändigung der Urkunde (A12) schreiben musst, oder?

Falls nicht würde ich sofern Du dich zur Verbeamtung entscheidest, auf die Aussage der Personalstelle vertrauen und den Tag abwarten. Wenn mir dann die Urkunde mit A12 hingehalten wird, nehme ich die, falls mir eine Urkunde mit A9 hingehalten wird lehne ich dankend ab und gehe zu meinem Arbeitsplatz.

Falls jemand fragt, hätte ich die E-Mail mit der Aussage der Personalstelle als Schmankerln parat .....

oh ja. Zum einen gibt es bis zur Übergabe der Urkunde keine wirkliche Sicherheit und von irgendjemand in der Personalstelle ist auch nicht zwingend eine verlässliche Aussage zu erwarten. Erst wenn die Leitung der Personalstelle mir zusagt, direkt in die A12 verbeamtet zu werden, würde ich dem Glauben schenken.

So eine Tabelle sieht für mich eher nach einem "waswärewenn" bzw. einer Gegenüberstellung aus.

McWIre

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Antw:Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
« Antwort #7 am: 21.12.2024 12:41 »
Wer schreibt der bleibt.
Mündliche Aussagen sind nichts wert

Habe es schriftlich bekommen, lieben Dank für den Hinweis

Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.

Kein Lehrer, jedoch war das dem Umstand geschuldet, dass eine vorhandene Stelle gewandelt wurde und man mir bisher keine Möglichkeit geboten hatte.


Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.

Ich habe nur eine tabellarische Aufstellung zu meiner Personalie.  mit der A12 und der E12 erhalten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass es das auch wird. Aus der Aufstellung würde ich schließen, dass dies eine Art Zusicherung ist oder siehst Du das anders?

oh ja. Zum einen gibt es bis zur Übergabe der Urkunde keine wirkliche Sicherheit und von irgendjemand in der Personalstelle ist auch nicht zwingend eine verlässliche Aussage zu erwarten. Erst wenn die Leitung der Personalstelle mir zusagt, direkt in die A12 verbeamtet zu werden, würde ich dem Glauben schenken.

So eine Tabelle sieht für mich eher nach einem "waswärewenn" bzw. einer Gegenüberstellung aus.

Naja, wie gesagt es steht in meinem Schreiben drauf :) Nun bleibt tatsächlich nur die Frage ob die Einstufung legitim ist. Benötigt man für eine Verbeamtung tatsächlich 4 Jahre Erfahrung und werden diese dann bei der Neueinstufung von den gesamten Erfahrungsjahren abgezogen?