Autor Thema: Verbeamtung besonderer Fachrichtung  (Read 1879 times)

Thomas3083

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Verbeamtung besonderer Fachrichtung
« am: 20.12.2024 15:06 »
Hallo,

meine gegenwärtige Stelle bei einer Kommune in NRW bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung als Laufbahn besonderer Fachrichtung, technische Dienste. Die Stelle ist mit A13 bewertet. Als tariflich Beschäftigter bin ich mit EG12 eingruppiert. Sollte ich als Beamter eingestellt werden stellt sich mir die Frage, zu welchen Konditionen das erfolgen muss. Grundsatz ist ja, dass Laufbahnbewerber im Eingangsamt einzustellen sind. Bei technischen Dienst wäre dies A10. Besteht eine Chance direkt in die Besoldung A13 (hD) zu gelangen?

VG
« Last Edit: 21.12.2024 21:07 von Admin »

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,254
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung NRW
« Antwort #1 am: 20.12.2024 16:38 »
ja, wenn du die Laufbahnbefähigung für den hD hast. Also typischerweise einen Master und eine 2-3 jährige Tätigkeit vergleichbar des höheren Dienstes.

Ansonsten ist auch die Einstellung im Beförderungsamt möglich, dass hängt aber vom Wollen deiner Behörde ab.

Thomas3083

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung NRW
« Antwort #2 am: 20.12.2024 17:11 »
Oha! Prima… Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage dazu im Kosmos des Beamtenrechts.

Greif

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung NRW
« Antwort #3 am: 20.12.2024 18:01 »
Ist der erwähnte DP mit 13g oder 13h dotiert?

Thomas3083

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung NRW
« Antwort #4 am: 20.12.2024 18:24 »
…13g…

Thomas3083

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung NRW
« Antwort #5 am: 20.12.2024 19:51 »
Hallo,

meine gegenwärtige Stelle bei einer Kommune in NRW bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung als Laufbahn besonderer Fachrichtung, technische Dienste. Die Stelle ist mit A13 bewertet. Als tariflich Beschäftigter bin ich mit EG12 eingruppiert. Sollte ich als Beamter eingestellt werden stellt sich mir die Frage, zu welchen Konditionen das erfolgen muss. Grundsatz ist ja, dass Laufbahnbewerber im Eingangsamt einzustellen sind. Bei technischen Dienst wäre dies A10. Besteht eine Chance direkt in die Besoldung A13 (hD) zu gelangen?

VG
…sehe gerade: es soll A13 (gD) heißen… sorry!

Greif

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung NRW
« Antwort #6 am: 20.12.2024 20:39 »
Auf Ebene des Bundes ist es sehr simpel: Das Eingangsamt ist zu durchlaufen

Dann kommt aber die Realität dazu. Die Verbeamtung im ersten oder zweiten Beförderungsamt ist möglich. Manche Behörde nutzt dies rege manch andere gar nicht.

Da Du aber für NRW fragst, müssen nun andere übernehmen, welche sich mit dem nachgefragten Landesrecht auskennen.


10481178

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung
« Antwort #7 am: 22.12.2024 12:05 »
In Nordrhein-Westfalen ist es anders als im Bund. Eine Einstellung in einem höhren Amt ist (noch) nicht möglich. Es wird im Eingangsamt eingestellt. Hier also mit A10 LBesO A NRW. Grundlage dafür ist § 24 LBesG NRW.

Eine Verbeamtung setzt eine Laufbahnbefäigung voraus. Die Befähigung für besondere Fachrichtungen ist in § 16 LVO NRW und der dazugehörigen Anlage geregelt. Heißt, 2 Jahre und 6 Monate nach dem Studium entsprechend gearbeitet (innerhalb oder außerhalb des öD). Dann könnte in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.

Möglicher Gang:
Oberinspekter (BaP) Probezeit normalerweise 3 Jahre. Ich vermute mal jedoch, dass schon weitere Berufserfahrung nach dem Studium vorliegt? Wenn ja, wäre nur die Mindestprobezeit von 1 Jahr zu durchlaufen. Bewährung vorausgesetzt erfolgt nach einem Jahr die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nach einem Jahr ist eine Beförderung zum Amtmann (A11) möglich, sofern in der Probezeit nicht besondere Leistungen gezeigt werden. Danach wieder 1 Jahr bis zum Amtsrat (A12).
Um die A13 zu bekommen muss eine Dienstzeit von 8 Jahren nach der Probezeit vorliegen, oder 3 Jahre in A12 (§ 24 LVO NRW). Dauert also bis das begehrte Amt erreicht wird. Erwähnenswert ist noch, dass dies der Idealfall ist. Beurteilungen und Konkurenzen verzögern in der Regel den idealen Werdegang...

tomholland

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung
« Antwort #8 am: 23.12.2024 10:43 »
Hallo,

meine gegenwärtige Stelle bei einer Kommune in NRW bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung als Laufbahn besonderer Fachrichtung, technische Dienste. Die Stelle ist mit A13 bewertet. Als tariflich Beschäftigter bin ich mit EG12 eingruppiert. Sollte ich als Beamter eingestellt werden stellt sich mir die io games Frage, zu welchen Konditionen das erfolgen muss. Grundsatz ist ja, dass Laufbahnbewerber im Eingangsamt einzustellen sind. Bei technischen Dienst wäre dies A10. Besteht eine Chance direkt in die Besoldung A13 (hD) zu gelangen?

VG
ine direkte Einstellung in A13 ist nicht die Regel, aber unter bestimmten Voraussetzungen und nach Verhandlungen könnte es möglich sein.

10481178

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung
« Antwort #9 am: 23.12.2024 14:54 »
Hallo,

meine gegenwärtige Stelle bei einer Kommune in NRW bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung als Laufbahn besonderer Fachrichtung, technische Dienste. Die Stelle ist mit A13 bewertet. Als tariflich Beschäftigter bin ich mit EG12 eingruppiert. Sollte ich als Beamter eingestellt werden stellt sich mir die io games Frage, zu welchen Konditionen das erfolgen muss. Grundsatz ist ja, dass Laufbahnbewerber im Eingangsamt einzustellen sind. Bei technischen Dienst wäre dies A10. Besteht eine Chance direkt in die Besoldung A13 (hD) zu gelangen?

VG
ine direkte Einstellung in A13 ist nicht die Regel, aber unter bestimmten Voraussetzungen und nach Verhandlungen könnte es möglich sein.

Im Land NRW aktuell noch nicht. Mit den geplanten Änderungen im Laufbahnrecht, könnte sowas möglich werden. Aktuell wäre nur der Gang zum Landespersonalausschuss möglich und hier müsste man schon gute Gründe vortragen, warum eine Ausnahme von der Regel gemacht werden soll.

Thomas3083

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung
« Antwort #10 am: 28.12.2024 16:04 »
Vielen Dank für eure ganzen Antworten. Die persönlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2.1 sind erfüllt, ja. Zur Besoldung: Ich habe mir so etwas schon gedacht. D.h. also bei A10 anfangen und sich durchbeißen. Möchte es dennoch durchziehen, da Perspektiven grundsätzlich gegeben sind. Vielen Dank für eure Mühen und einen guten Rutsch.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,188
Antw:Verbeamtung besonderer Fachrichtung
« Antwort #11 am: 28.12.2024 20:15 »
Der LPA kann eine Ausnahme zulassen. Ich würde versuchen diese Ausnahme zu erreichen. Ab mehr als ca. 6 Dienstjahren im öD, dürfte eine Ausnahme wahrscheinlicher werden. Die Probezeitverkürzung und Dienstaltersstufe  solltest du auch vor Einstellung klären.
Allermeist findet keine Doppelanrechnung statt.

Bei bspw. 6 Jahren Dienstzeit würde dies bedeuten:

- 2 (2,5?) Jahre für den Befähigungserwerb gD
- 2 Jahre für die Probezeitverkürzung auf 1 Jahr
- 1 Jahr für die Beförderung auf A11
- Rest 0,5 - 1 Jahr für die Anrechnung Dienstaltersstufe
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)