In Nordrhein-Westfalen ist es anders als im Bund. Eine Einstellung in einem höhren Amt ist (noch) nicht möglich. Es wird im Eingangsamt eingestellt. Hier also mit A10 LBesO A NRW. Grundlage dafür ist § 24 LBesG NRW.
Eine Verbeamtung setzt eine Laufbahnbefäigung voraus. Die Befähigung für besondere Fachrichtungen ist in § 16 LVO NRW und der dazugehörigen Anlage geregelt. Heißt, 2 Jahre und 6 Monate nach dem Studium entsprechend gearbeitet (innerhalb oder außerhalb des öD). Dann könnte in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.
Möglicher Gang:
Oberinspekter (BaP) Probezeit normalerweise 3 Jahre. Ich vermute mal jedoch, dass schon weitere Berufserfahrung nach dem Studium vorliegt? Wenn ja, wäre nur die Mindestprobezeit von 1 Jahr zu durchlaufen. Bewährung vorausgesetzt erfolgt nach einem Jahr die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nach einem Jahr ist eine Beförderung zum Amtmann (A11) möglich, sofern in der Probezeit nicht besondere Leistungen gezeigt werden. Danach wieder 1 Jahr bis zum Amtsrat (A12).
Um die A13 zu bekommen muss eine Dienstzeit von 8 Jahren nach der Probezeit vorliegen, oder 3 Jahre in A12 (§ 24 LVO NRW). Dauert also bis das begehrte Amt erreicht wird. Erwähnenswert ist noch, dass dies der Idealfall ist. Beurteilungen und Konkurenzen verzögern in der Regel den idealen Werdegang...