Autor Thema: [Allg] Kind in die GKV oder PKV  (Read 5638 times)

Magnia

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[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« am: 22.12.2024 15:11 »
Liebes Forum,

ich habe eine Frage bezüglich der optimalen Absicherung meines zukünftigen Kindes.
Die Frage wäre eigentlich in einem Versicherungs-Forum besser aufgehoben, da ich aber davon ausgehe, dass hier einige vor der gleichen Problematik standen, frage ich hier.

Ich bin Beamter auf Lebenszeit, beihilfeberechtigt (50%) und bei der Debeka versichert (50%, 30% Risikoaufschlag). Meine Frau ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und in der GKV.

Ich möchte unser neugeborenes Kind gerne über mich privat krankenversichern.
Da ich aufgrund von Vorerkrankungen einen Risikoaufschlag habe und nur per Öffnungsaktion in die PKV gekommen bin, stellt sich mir die Frage, ob mein Kind auch nur einen eingeschränkten Tarif bei der Debeka bekommt, oder Bausteine wie Chefarzt, 1-Bett-Zimmer, Beihilfeergänzugstarif dennoch abschließen kann?

Was passiert, wenn die Beihilfeberechtigung mit 25 Jahren endet, oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird? Kann mein Kind dann eine Anwartschaft abschließen und die PKV bei der Debeka "einfrieren", sodass eine spätere Reaktivierung möglich ist?
Gibt es bei der Debeka einen Tarif, dass in diesem Fall (Wechsel in die GKV) "Bausteine" wie Zahnzusatz, Brille, Heilpraktiker, Chefarzt, etc. quasi als Zusatzversicherung zur GKV mitgenommen werden kann?

Was passiert mit diesen "Bausteinen" wenn mein Kind z.B. durch ein Beamtenverhältnis wieder in die PKV wechselt? Wird der Tarif dann "zurückgebaut"?

Es wäre ja doof, wenn mein Kind 25 Jahre privat krankenversichert wäre und dann durch den Wechsel in die GKV die "gute Versorgung" verliert und z.B. durch Erkrankungen keine Zusatzversicherungen (Zahn, etc.) abschließen kann.

Dann wäre es ja sinnvoller, bei der Geburt eine Anwartschaft bei der Debeka abzuschließen, das Kind über die Mutter in der GKV zu versichern und dann Zusatzversicherungen abschließen, die man beim eventuellen Eintritt in die PKV dann kündigt.

Ich bin im Moment etwas ratlos, wie ich mein Kind am Besten absichere.

Vielen Dank für eure Hilfe


« Last Edit: 23.12.2024 00:02 von Admin »

Matze1986

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #1 am: 23.12.2024 06:21 »
*persönliche Empfehlung*

Versichern Sie Ihr Kind über Ihre Frau, zusätzlich einfach eine Anwartschaft absichern.
Dort können auch private Zusatzbausteine für die GKV abgeschlossen werden.

Boßler

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #2 am: 23.12.2024 07:53 »
Guten Morgen,

der Auffassung von Matze 1986 kann ich nur zustimmen.
Sie sollten für Ihre Ehefrau und Ihre Kinder zumindest eine Anwartschaft abschließen. Für die Kinder fällt hier in der Regel ein Kostenbeitrag in Höhe von 12 € pro Jahr an. Für meine Ehefrau belaufen sich die Kosten auf 144 € pro Jahr.
Die Antwartschaft für die Ehefrau ist auch für die Zukunft wichtig. Ihre Ehefrau bezieht aufgrund ihrer sozialversicherungpflichtigen Tätigkeit Ansprüche auf Altersrente. Grundsätzlich sind Rentner über die Krankenversicherung der Rentenbezieher im Ruhestand abgesichert. Diese Absicherung entfällt jedoch, wenn in der zweiten Lebensarbeitshälfte nicht 90 % dieser Zeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen wurde. Sie müssten Ihre Frau dann privat oder pflichtversichern. Um dieses hohe Kostenrisiko abzusichern bedarf es einer Anwartschaft.

Folglich kann ich der "persönlichen Empfehlung" von Matze 1986 nur beipflichten.

Magnia

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #3 am: 23.12.2024 09:03 »
Hallo,

danke für die Rückmeldungen.
Kann ich für meine Frau jederzeit eine Anwartschaft abschließen, oder
ist das an Bedingungen bzw. Fristen geknüpft?
Was ist, wenn meine Frau Vorerkrankungen hat und die PKV sie nicht aufnehmen würde?

Viele Dank

Unknown

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #4 am: 23.12.2024 09:50 »
Bist du über der Beitragsbemessungsgrenze drüber? Wenn ja würde ich mich genau über die Möglichkeiten informieren. Meiner Meinung nach musst du dein Kind dann über dich versichern lassen. Solltest du die irgendwann zukünftig erreichen, würde ich genau abwiegen, ob GKV oder PKV.

SchrödingersKatze

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #5 am: 23.12.2024 10:14 »
Hallo,

ich möchte gerne mal meinen Senf dazu geben, auch wenn es im Detail vielleicht nicht gefragt war. Ich habe aber selbst "lernen müssen".

Für uns relevant waren die "Kindkranktage".
Ihr solltet euch überlegen, wer diese primär nimmt.
Wenn das deine Frau ist, solltet ihr überlegen, das Kind in die GKV zu nehmen, da sonst in dem Fall kein Kinderkrankengeld gezahlt wird.

Dies geht natürlich nur, wenn du nicht über der Versicherungspflichtgrenze bist. (Achtung: Hier ist die Versicherungspflichtgrenze maßgeblich, nicht die Beitragsbemessungsgrenze, das sind unterschiedliche Werte!) Diese wird aber ab dem nächsten Jahr relativ weit erhöht und familienbezogene Bestandteile spielen da nicht rein. Dies muss ggf. bei der Krankenkasse gesondert geltend gemacht werden, weil nicht immer bekannt. Für mich überwiegen die Vorteile der GKV insbesondere in Bezug auf kindkrank und die monatlichen Kosten sowie die Abrechnungsmodalitäten.

Dadurch spart ihr euch die Beiträge in der PKV für die Kinder. Ich habe parallel eine private Zusatzversicherung für die Kinder abgeschlossen, die Leistungen wie Sehhilfe, Zahnspange, Einbettzimmer etc mit abdeckt und dennoch günstiger ist als die PKV. Beihilfeberechtigt sind sie ja dennoch, Zusatzleistungen wie z. B. beim Zahnarzt reiche ich dennoch auch bei der Beihilfe ein.

Eine Anwartschaft könnt ihr ja dennoch abschließen.

Alles Gute dir und deiner Familie!

Magnia

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #6 am: 23.12.2024 10:34 »
Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich bin Lehrer in Niedersachsen, A13, Stufe 6 und bin (bleibe) unter der Grenze.

Poincare

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #7 am: 23.12.2024 14:28 »
Ich will mal den Gegenpol noch darlegen:

Da ich ein bereits erkranktes Kind habe, habe ich die Kinder direkt bei meiner Verbeamtung mit in die PKV aufgenommen, da dies für das besagte Kind nur jetzt über die Öffnungsaktion möglich war.
Schau dir dennoch die Versicherungspflichtgrenze genau an. In A13 ist es sehr unwahrscheinlich, in A14 oder 15 aber durchaus möglich, sie zu reißen, und dann müsstest du deine Kinder für über 200 Euro im Monat gesetzlich versichern.

Was ich gelernt habe: In den meisten PKVen ist eine Nachversicherung für die Kinder ohne Gesundheitsprüfung vorgesehen, aber nur maximal im eigenen Tarif. D.h. du kannst dein Kind natürlich auch mit Wahlleistungen versichern, dann vermutlich aber nur wenn es bei der Untersuchung nach 3 Wochen gesund ist, ohne Zuschlag.

Kind krank tage und mitunterbringung im Krankenhaus können in der Kombination zusätzliche Kosten verursachen, das muss man entsprechend einplanen.

Saxum

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #8 am: 24.12.2024 10:43 »
Ich versuche mal auf die Fragen einzugehen, vorab aber ein Hinweis: Ich bin auch nur ein Laie und alle Angaben sind ohne Gewähr, spiegeln jedoch meinen persönlichen Kenntnisstand und Meinung wieder.

1. über die Option der Kindernachversicherung nach § 198 VVG kann für das Kind innerhalb der Frist von zwei Monaten ab dem Tag der Geburt eine inhaltlich gleiche private Krankenversicherung abgeschlossen werden, wie es für ein Elternteil besteht: Ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten. Daneben hat das Kind auch nach den Bedingungen der Öffnungsaktion Zugang innerhalb der ersten sechs Monaten. Im Rahmen der Öffnungsaktion kann auch eine Anwartschaft abgeschlossen werden.

Würde das Kind aber die Gesundheitsfragen ohne Schwierigkeiten "bestehen", kann jedoch auch ein ganz normaler regulärer Tarif abgeschlossen werden, der auch über den Tarif eins der Elternteile hinausgeht. Das kommt auf die Krankenversicherer an, manche begrenzen es nur auf den Tarif der Eltern. Aber ja, das Kind kann einen "besseren Tarif" bekommen als die Eltern, sofern die Gesundheitsfragen problemlos sind.

Da nicht ersichtlich ist, in welche Beihilfeverordnung in welchem Bundesland greift, hier daher der Hinweis, auch im Rahmen der Öffnungsaktion gilt die Möglichkeit auf zweibett-Zimmer und Privatarzt, sofern die Beihilfe diese Leistungen anbietet.

2. Ja, das Kind kann eine Anwartschaft abschließen, sobald es eine der Voraussetzungen erfüllt in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Beispielhaft bei Aufnahme eines Studiums oder der Aufnahme einer sozialpflichten Beschäftigung.

3. Ja, in der Regel können gleichzeitig mit der Anwartschaft dann Krankenzusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei der Debeka geregelt in den Tarifbedingungen des Grundtarifs unter Abschnitt III Nr. 7.3 Tarif B.

4. Ja, wenn das Kind wieder in ein Beamtenverhältnis "zurückkehrt" oder auch grundsätzlich generell bei einem Angestelltenverhältnis die JAEG überschreitet und versicherungsfrei ist, wird die Anwartschaft wieder aufgelebt. Im Falle des wechsels in einen regulären "Volltarif" hat die Beihilfekonforme-Anwartschaft den Vorteil, dass zumindest "gleichwertige Leistungen" befreit von den Gesundheitsfragen sind.

Sofern die Zusatztarife zur gesetzlichen Krankenversicherung beim gleichen Versicherer auch Altersrückstellungen gebildet haben, werden diese in der Regel dann in den Voll-Versicherungstarif mit überführt.

5. Für das Kind kann eine Anwartschaft abgeschlossen werden oder es auch gleich privat versichert werden, wenn die eigene finanzielle Situation es zulässt. Dafür sind auch meines Erachtens nach eben die Kinderzulagen gedacht.

6. Das Kind kann auch bei einer gleichzeitigen privaten Krankenversicherung weiterhin bei der Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bleiben. Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine parallele private Krankenversicherung negiert diese nicht, jedoch ist ein "doppelter Leistungsbezug" natürlich nicht gestattet - entweder das oder das.

Die "zusätzliche Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung" über den Anspruch der Familienversicherung ist hier insbesondere von Bedeutung, weil dadurch der Mutter als Elternteil das "Kinderkrankengeld" zugesprochen wird. Der Theorie nach kann das Kind auch jederzeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung hin und her hüpfen - es ist ja nicht "versicherungspflichtig" nach § 5 SGB V.

Anderes ausgedrückt, die Kinder können in der privaten Krankenversicherung versichert werden und die Mutter erhält weiterhin das Kinderkrankengeld - es ist ja eine Leistung an die Mutter.

Allerdings entfällt diese Möglichkeit sobald für das Kind eine "Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung" eintritt bzw. die Möglichkeit der Familienversicherung entfällt, etwa weil regelmäßig der privat versicherte Elternteil über der JAEG befindet. Sollte diese Möglichkeit tatsächlich absehbar sein, empfiehlt es sich ggf. eher das Kind gleich direkt privat zu versichern oder aber in jedem Falle, egal ob der Fall eintritt oder nicht, eine Anwartschaft zu sichern.
« Last Edit: 24.12.2024 10:49 von Saxum »

Keksi

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #9 am: 25.12.2024 17:36 »
Hallo,

was bedeutet das "eingeschränkter Tarif". Ich werde auch nur per Öffnungsaktion auf Grund Vorerkrankungen und Schwerbehinderungsgrad genommen werden. Bin davon ausgegangen, dass ich auch den maximalen Risikozuschlag bekommen werde. Kann mir das jemand erklären, welche Nachteile mich sonst noch erwarten.

Danke.

Saxum

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #10 am: 25.12.2024 18:04 »
Es ist kein „eingeschränkter (Sonder-) Tarif“, sofern trotz anonymer Risikovorabfragen nur die Öffnungsaktion infrage kommt, erhält man darüber den regulären beihilfekonformen Grundtarif wie jeder andere und gegebenenfalls einen Wahlleistungstarif wenn das Bundesland es anbietet oder nach Gusto des Versicherers.

Ansonsten besteht halt schlichtweg über die Öffnungsaktion kein „Anspruch“ auf einen Wahlleistungstarif oder den Beihilfeergänzungstarif. Der Versicherer kann es aber anbieten, wenn er möchte - meistens oft in Form des „kleinen Beihilfeergänzungstarifs“.

Jedenfalls ist man regelmäßig auf dem Niveau der Beihilfeleistungen zu „100% abgesicher“. Darüber hinausgehende Restkosten / Eigenbeteiligungen sind selbst zu tragen oder anderweitig abzusichern.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #11 am: 25.12.2024 18:50 »
Ich habe beide Kinder bei mir in der Debeka mitversichert…Kostet nicht die Welt….je 35€ pro Kind.
Habe es nicht bereut, da die Leistungen und Terminvereinbarungen wesentlich besser sind.
Schade, dass ich meine Frau nicht auch noch reinnehmen kann…Aber die ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Magnia

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #12 am: 26.12.2024 09:32 »
Hallo,

vielen herzlichen Dank für die vielen Rückmeldungen.

Ich werde ein Termin bei der Debeka machen und mich beraten lassen, was sie mir anbieten.

Da ich selbst über 30 Jahre in der GKV war und heute in der PKV bin, habe ich einen direkten Vergleich und muss sagen, dass ich mein Kind definitiv lieber in der PKV versichern möchte. Geld spielt dabei keine Rolle.
Wenn man selbst einmal erkrankt war und monatelang auf einen Facharzttermin warten musste, möchte ich dies meinem Kind ersparen.
Ich bin trotz Öffnungsaktion (keine Wahlleistungen, kein Ergänzungstarif, Beihilfe Niedersachsen) von der Debeka positiv Überrascht. Bislang wurden alle Rechnungen anstandslos übernommen.


Für mich war es primär wichtig zu wissen, ob bei einem zwangsweisen Wechsel in die GKV durch z.B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung meines Kindes Versicherungsbausteine wie Zahnzusatz in die GKV als Ergänzung mitgenommen werden kann. Wenn das wirklich der Fall ist und ein späterer Wechsel zurück in die PKV (ohne Gesundheitsprüfung) möglich ist, wäre die PKV immer meine erste Wahl.





h96bs

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #13 am: 26.12.2024 16:39 »
Hab mein Kind bei mir in der PKV und nicht bei meiner Frau in der GKV. Mit A14 läge ich aber noch über der Jahreseinkommensgrenze und müsste eine freiwillge GKV abschließen. Da ist die PKV+Beihilfe fürs Kind mit ca. 50 Euro/Monat (Debeka hat erhöht...) deutlich günstiger.

Nach den ersten Jahren und Facharztgeschichten kann ich nun sagen, dass ich Kinder immer in die PKV nehmen würde. Man kommt einfach besser zum Arzt seiner Wahl, die Ärzte haben Zeit und man kann sich auch 2., 3. oder 4. Meinungen von Spezialisten ohne Probleme holen. Bei Logopädie zahlt man komischeweise drauf, weil die Stundensätze höher sind als die Beihilfegrenze..., das ändert aber nichts an meiner Bewertung.

Negativ natürlich die fehlenden Kind-krank-Tage für den GKV-Ehepartner bzw. die 5 Tage, die viele noch kriegen. Als Beamter konnte ich aber hier mit Home Office so viel abfedern für meine Frau, dass ich kaum Kind-Krank-Sonderurlaub brauchte.

Magnia

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #14 am: 28.12.2024 09:37 »
Hallo,

ich habe mir die Bedingungen für die Öffnungsaktion der PKV noch einmal angeschaut.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich meine Frau mit Vorerkrankungen in der PKV im Rahmen der Öffnungsaktion versichern, sobald sie einen Beihilfeanspruch hat. Die Frist beginnt erst, wenn erstmalig Beihilfeanspruch besteht und lautet sechs Monate. Ist dies so korrekt?

Wenn meine Frau gesund ist und regulär in die PKV aufgenommen werden würde, ist dies auch erst möglich, wenn sie erstmalig einen Anspruch auf Beihilfe hat. Korrekt?

Kann ich dann aber jetzt schon eine Anwartschaft in der PKV für sie abschließen, wenn sie überhaupt noch keinen Anspruch auf Beihilfe hat? Die Bedingungen für die Aufnahme in der PKV sind ja überhaupt noch nicht gegeben.

Wenn die Anwartschaft für einen regulären Tarif abgelehnt wird (aufgrund einer Erkrankung), kann ich ja später noch über die Öffnungsaktion gehen. Richtig?

Vielen Dank

Viele Grüße




« Last Edit: 28.12.2024 09:45 von Magnia »