Autor Thema: [BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung  (Read 2611 times)

frankundfrei

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Hi,

wenn ich beim Landratsamt eine Behinderung feststellen/bestätigen lassen will, bedarf es ja "Gutachten"oder mE zumindest einem Arztbrief zu der jeweiligen Beschwerde....wie Diabetes oder Schwerhörigkeit usw

Daher muss man ggf (wenn solche Diagnosen aktuellst eben nicht vorliegen) zum Arzt und die feststellen lassen.

Die Frage ergibt sich aus einer aktuellen Diagnose und der Absicht zusammen mit anderen schon länger bekannten Beschwerden dann einen SchwerbehinderenAusweis (>50%) zu erlangen, was wiederum einen Steuerfreibetrag ergeben kann.

Ist die Beihilfe und die PKV verpflichtet, Solches zu übernehmen?

Oder würde der Amtsarzt des Dienstherrn dies für den Beamten kostenfrei übernehmen?

Ich las dies bei Angestellten, ist es bei Beamten in BW auch so, dass man als Schwerbehinderter 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand kann? Beispiel also mit 63 Jahren, aber nur 7,2 % (statt 14,4) Abschlag!?

Danke vorab !
frankundfrei
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Kingrakadabra

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Ich würde einfach alle behandelnden Ärzte im Antrag abgeben und die vorliegenden Befunde etc. einreichen. Das Amt schreibt dann wohl die Ärzte an oder veranlasst das Nötige. In Bayern das ZBFS.

Guten Rutsch!

frankundfrei

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Dank Dir....werd ich tun, nur wie gesagt ist e eben auch so, dass ich Diagnosen habe, die vor 15 Jahren festgestellt wurden und die daher wertlos sein dürften, da sie wohl aktuell wieder festgestellt werden müssen, dass sie noch vorhanden sind und somit Grundlage für den Grad der Behinderung sind.....zB Reizdarmsyndrom oder Atemschwierigkeiten oder sowas.....
das muss ja aktuell diagnostiziert werden, zumal eben der damalige Arzt nicht mehr greifbar ist.

hierzu nochmals:
Ich las dies bei Angestellten, ist es bei Beamten in BW auch so, dass man als Schwerbehinderter 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand kann? Beispiel also mit 63 Jahren, aber nur 7,2 % (statt 14,4) Abschlag!?

LG frankundfrei
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Glockner

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Wenn die Feststellung und Behandlung von relevanten Beschwerden schon so lange zurückliegen und seitdem wegen dem gleichen Krankheitsbild keine Behandlungen, Therapien, Reha und dergl. efolgten, wird es Zeit das in Angriff zu nehmen. Im Antrag gibst du an, welche Beschwerden, Erkrankungen etc. berücksichtigt werden sollen. Wie schon erwähnt, werden die behandelnden Ärzte u. Krankenhäuser dann vom Gesundheitsamt/Versorgungsamt (oder die entsprechende Dienststelle in deinem Bereich) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Der Amtsarzt entscheidet anhand der Stellungnahmen der Behandler über deinen Antrag.

Leider ist es m. E. nach in den letzten Jahrzehnten immer schwieriger geworden über die magische Grenze des GdB 50 zu kommen. Mit einem GdB darunter hat man zwar etwas finanzielle Vorteile als Nachteilsausgleich, aber für eine vorzeitige Pensionierung ohne oder mit wenigen Abschlägen muss es halt die SB mit mindestens GdB 50 sein.

Das Landesrecht BW kenne ich nicht, aber in NRW ist es so, dass du beim Vorliegen einer SB mit GdB50 nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge in Pension gehen kannst.

clarion

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Die VersMedV ist seit Jahrzehnten wenig verändert worden, insofern ist die Behauptung es sei schwieriger als früher, einen GdB zu bekommen,  nicht nachvollziehbar.

Der Amtsarzt stellt auch keine Schwerbehinderung fest! Das tun die Versorgungsämter, nach Einholung der Arztberichte von den behandelnden Ärzten, im Zweifel unter Einbeziehung der medizinischen Dienste!

Nun @frankundfrei, wenn Du 15 Jahre keine so großen Beschwerden hattest, dass Du Dich um Therapien gekümmert hättest, dann stelle ich in Frage, inwieweit man bei Dir von einer SCHWERbehinderung reden kann. Du hast nix, Du willst nur eher in Rente.

frankundfrei

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Danke euch.

Nun, es gibt ja Dinge, die ich genannt habe, mit denen kann man leben oder eben nichts dagegen tun, die ergeben einzeln 10-20 % und AKTUELL habe ich eine Diagnose, die 20-30 % ergibt und leider nur per Zufall kam ich eben jetzt erst auf das Thema, dass sowas was mit Behinderung zu tun hat und man ggf. mit weniger Abschläge in Rente kann...aber die hab ich mir mit 14,4 % eh schon ausgerechnet und gehe so oder so.
Sicherlich hätte ich schon lange Jahre vorher mit % unter 50 nen Freibetrag haben können, den ich damit verschenkt habe. Gibt Schlimmeres.
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frankundfrei

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nochmals die andere Frage:

wenn ich dann wegen Feststellungen oder aktueller Prüfung der Leiden zum Hausarzt muss, damit der zB ne Fettleber und Anderes feststellt, DAS sind keine Kosten, die wie andere Arztbesuche die Beihilfe /PKV übernehmen (müssen), oder?
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clarion

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Normalerweise nennt man dem Versorgungsamt die behandelnden Ärzte und die schreiben etwas, in der Regel ohne den Patienten einzubestellen, denn man ist da ja bekannt.

Die Grade verschiedener Beeinträchtigungen addieren sich nicht! Nur wenn eine Behinderung die Auswirkungen der anderen Behinderung noch mal verstärkt, dann gibt es einen höheren Gesamt-GdB, z.B. bei einer kombinierten Seh- und Hörbehinderung verstärken sich die Behinderung gegenseitig. Bei voneinander unabhängigen Beeinträchtigungen gibt es nur den GdB der schwersten Beeinträchtigung.

frankundfrei

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Danke, Clarion,
ja, richtig, meinte es mehr so, dass dennoch mehrere parallel aber nen höheren Wert ergeben können als die Einzelhöchstwert......

Der Gesamt-GdB darf weder durch Addition noch durch sonst eine Rechenmethode ermittelt werden. Vielmehr ist er „nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander“ festzustellen (§ 152 Abs. 3 Satz 1 SGB IX).
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HansGeorg

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Hier in SH ist es zumindest so, dass das zuständige Amt LASD, den GDB nach Aktenlage feststellt. Nur in Ausnahmen wird ein Gutachter beauftragt. Außerdem bekommst du den GDB nicht aufgrund deiner Krankheiten, sondern aufgrund der Einschränkungen die auf den Krankheiten basieren zugesprochen. Die Diagnosen der Krankheiten werden natürlich von der Beihilfe übernommen.

Rudi_Regenbogen

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Hallo,
ich habe einen GdB >50. Ich habe beim Versorgungsamt einen formlosen Antrag gestellt. Ein Zweizeiler reichte. Daraufhin schickte man mir ein Formular, welches man auch direkt online (Link unten) findet. In dem Formular wurde nach den behandelnden Ärzten gefragt, wie etwas zu der Behinderung sagen können. Es wurde explizit darum gebeten keine Diagnosen einzuschicken, da man in Zeiten moderner Technik ja alles fälschen könnte. Ausserdem muss man, was ja logisch ist, diese Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Dann habe ich (sehr) lange nichts gehört. Irgendwann kam dann der Bescheid. Kosten entstanden mir keine.

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf


HansGeorg

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Du hast zwar nicht danach gefragt aber ein Hinweis aus eigener Erfahrung. Bevor du einen solchen Antrag stellst. Denk über eine Rechtsschutzversicherung nach. Den GdB 50 bekommst du idR. nur mit Klage. Wenn du noch keine hast hol dir heut eine und warte 3 Monate, bis du den Antrag einreichst.

Kingrakadabra

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Das mit GdB 50 und Klage kann ich nicht bestätigen. Ein Erhöhungsantrag ging ebenfalls ohne Klage "durch".

Viel "Erfolg".

Hortensie

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Ein Hinweis:

Beim GdB kommt es nicht primär auf Diagnosen an, sondern auf die Stärke der Beschwerden, die man infolge einer Krankheit hat.

Macht eine Krankheit keine Beschwerden gibt es dafür keine Prozente. Man ist dann nicht behindert.

Bei der Argumentation sollte man darauf achten.








frankundfrei

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Danke euch allen und spez. auch Rudi_Regenbogen für den Tipp und die Infos mit der Versicherung.
Bei meinem Neffen mit > GdB 50 lief es auch so wie bei Dir - Rudi_Regenbogen - ...da wozu ich keine ärztl. Untersuchung habe und auch nur veraltete Adressen angeben kann, tue ich das eben so und dann sehen wir weiter.

ALSO beschreibt man selbst auch nicht die Einschränkungen, die man durch die Diagnosen hat!? Dachte, das wäre nötig, oder will das VA dies selbst vornehmen und hinterher kann man ggf widersprechend erläutern?

Bspw. habe ich keine Gallenblase mehr und denke, die Folgen der Einschränkungen (Nahrungseinschränkung und Folgen Verdauung.....) beschrieben zu müssen!?
*** memento mori ***