Dank Dir....werd ich tun, nur wie gesagt ist e eben auch so, dass ich Diagnosen habe, die vor 15 Jahren festgestellt wurden und die daher wertlos sein dürften, da sie wohl aktuell wieder festgestellt werden müssen, dass sie noch vorhanden sind und somit Grundlage für den Grad der Behinderung sind.....zB Reizdarmsyndrom oder Atemschwierigkeiten oder sowas.....
das muss ja aktuell diagnostiziert werden, zumal eben der damalige Arzt nicht mehr greifbar ist.
hierzu nochmals:
Ich las dies bei Angestellten, ist es bei Beamten in BW auch so, dass man als Schwerbehinderter 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand kann? Beispiel also mit 63 Jahren, aber nur 7,2 % (statt 14,4) Abschlag!?
LG frankundfrei