Vielen Dank für deine Antwort! Du hast recht, man muss sich da richtig durchbeißen und reinknien. Mittlerweile macht es sogar ein wenig Spaß

Nun zu deiner Frage:
bei einer Abordnung stellt man dir in der Regel ein Übernachtungsmöglichkeit zu Verfügung.
Die erste Frage wäre zu klären weshalb du keine Unterkunft am Einsatzort im Anspruch genommen hast.
Ich musste nur an 2 Tagen pro Woche an den Abordnungs-Ort, da ich Telearbeit mit nur zwei Präsenztagen habe.
Die ersten Wochen habe ich das Angebot von Hotelübernachtungen angenommen, die letzten Wochen jedoch verzichtet.
Ich habe versucht deine Angabe mit der Frist von drei Wochen zu recherchieren, bin aber leider nicht fündig geworden. Könntest du mir hier noch mehr Infos geben?
Ich bin allerdings auf etwas Interessantes gestoßen, was bei mir auch greift. Denn meine Abordnung war zu Beginn für 3 Monate ausgestellt, wurde dann aber nochmals um 3 Monate verlängert.
Eigentlich gilt die 3-Monatsfrist, nach der ich nach den drei Monaten keine Verpflegungsmehraufwendungen einreichen kann. Aber laut BMF-Erlass vom 25.11.2020: steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern, greift die Frist nicht, wenn ich nicht mehr als 2 Tage am "Abordnung-Ort" bin.
https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular_bva.html?nn=517788&resourceId=568902&input_=518184&pageLocale=de&templateQueryString=steuerliche+behandlung+von+reisekosten&submit.x=0&submit.y=0Ein weiterer Punkt der mich beschäftigt ist die Eintragung in die Steuererklärung. Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung. Anlage N, Zeile 69-74.
Es gibt eine Zeile für Fahrtkosten, eine für Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Meine Konstellation:
Abordnung 1 in Dienststelle B: Fahrten privat PKW (Kilometerpauschale), Fahrkarten vom AG gestellt (tatsächliche Kosten), Hotelübernachtungen (vom AG gestellt)
Abordnung 2 erneut in Dienststelle B: Fahrten privat PKW (KIlometerpauschale). Während der dieser Abordnung per pauschaler Dienstreisegenehmigung 2 Fahren pro Wochen in Dienststelle C (auch hierfür Fahrten mit Privat-PKW, demnach Angabe Kilometerpauschale.
Es folgte eine Abordnung mit dem Zweck der Versetzung in Dienstelle C: 2x/Woche Privat-PKW --> Kilometerpauschale
Vielleicht habe ich gerade ein Brett vorm Kopf, aber was genau trage ich als Bezeichnung unter den Fahrtkosten ein? Solange ich keine Nachweise einreiche, kann das Finanzamt nicht nachvollziehen, wo meine Dienststelle während der Abordnung war... und dann der Umstand mal mit dem Zug auf Kosten des AG, mal im Hotel, mal mit dem eigenen Auto

Liebe Grüße
Nahla