Hallo zusammen, ich bin verwirrt und sehe den Wald vor lauter Tabellen nicht mehr…
Ich überlege als Sozialarbeiter in die Gerichtshilfe zu gehen, weil spannendes Arbeitsfeld, Weiterbildung etc. .
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine Stelle handelt, die nach A9 besoldet wird, nachdem ich ein Jahr im TV-L S15 angestellt war.
Jetzt habe ich an mehreren Stellen gelesen und gesagt bekommen, dass Fachkräfte der Gerichtshilfe mit A12 besoldet werden!? Aber ich kann doch nicht mit A12 einsteigen, oder? Oder sind das dann einzelne Beförderungsstellen, auf die man sich nach Möglichkeit bewerben muss und generell ist man sonst in A9? Oder werden alle Fachkräfte in der Gerichtshilfe zu A12 durchbefördert?
Hat jemand Erfahrung oder Ahnung in dem Bereich und kann mich aufklären?
Viele Grüße.