Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr,
bei den hessischen Beamten wird die Jahressonderzahlung bekanntlich monatlich ausgezahlt.
Wird diese Zahlung bei der Berechnung der Einkünfte im Bemessungszeitraum berücksichtigt? Ich habe leider bisher nur widersprüchliche Aussagen gefunden. Einerseits heißt es, dass "Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc." nicht berücksichtigt werden. An anderer Stelle wiederum heißt es, dass die monatliche Sonderzahlung bei Beamten doch berücksichtigt wird.
Hätte jemand hierzu eine verlässliche Aussage.?
Weiterhin bekomme ich einen Familienzuschlag, eine allgemeine Stellenzulage und eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 50 Euro. Werden diese Zahlungen ebenfalls berücksichtigt? Wie sieht es mit Vermögenswirksame Leistungen aus?
Vorab vielen Dank!