Autor Thema: DU Nebenjob  (Read 2025 times)

Klausffm

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DU Nebenjob
« am: 05.01.2025 01:46 »
Hallo zusammen,
habe eine Frage, wenn eine Person DU ist seit 4 Jahren und nun die Möglichkeit besteht als you tuber Geld zu verdienen ist das a Anzeigepflichtig ( Berührt nicht dienstliche Interessen ) b wie hoch ist der dazuverdienst bis von der Pension abgezogen wird ?
Kann man das auch über seine Frau laufen lassen die dann auch die Einnahmen generiert somit wäre ich aussen vor und müsste gar nix anmelden.

InternetistNeuland

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Antw:DU Nebenjob
« Antwort #1 am: 10.01.2025 20:05 »
Um sicher zu gehen würde ich die Tätigkeit zumindest anmelden. Wenn sie nicht genehmigungspflichtig ist, dann kann sie dir auch nicht untersagt werden.

Bei DU ist alles immer etwas komplexer. Es gibt gewisse Hinzuverdienstgrenzen und verschiedene Tätigkeiten die auch untersagt werden können. Letztlich kommt es natürlich auch auf den Grund der DU an.

Casa

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Antw:DU Nebenjob
« Antwort #2 am: 10.01.2025 21:11 »
Jede Nebentätigkeit ist anzuzeigen.
Auch nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten können untersagt werden.

Ein Unternehmen über einen Dritten laufen lassen ist mindestens fragwürdig, disziplinarrechtlich relevant und im Einzelfall auch ordnungswidrig oder gar strafbar.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

s3g4

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Antw:DU Nebenjob
« Antwort #3 am: 17.11.2025 11:35 »
Jede Nebentätigkeit ist anzuzeigen.
Auch nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten können untersagt werden.

Nebentätigkeiten, die nur angezeigt werden müssen, können gar nicht untersagt werden. Das würde auch gar keinen Sinn machen.

Rentenonkel

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Antw:DU Nebenjob
« Antwort #4 am: 17.11.2025 11:51 »
a) ja
b) Als Bemessungsgrenze gelten die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Mindestbemessungsgrenze ist das 1,5-fache der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A6.
c) Nur, wenn die Ehefrau auch diejenige ist, die als You Tuberin arbeitet  ;D

Beachte: Als Youtuber ist man selbständig. Als Selbständiger kann man unter Umständen rentenversicherungspflichtig werden, wenn man mehr als geringfügige Einnahmen aus dieser Selbständigkeit erzielt, und muss dann möglicherweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder zur Künstlersozialkasse (und Steuern) bezahlen.

Auch kann der Dienstherr Dich jederzeit zum Amtsarzt einladen, wenn er Anhaltspunkte hat, dass sich Deine Gesundheit wesentlich verbessert hat, um so zu prüfen, ob Du wieder vollständig oder teilweise dienstfähig bist.