Auf der sicheren Seite bist du bei einem neuen Arbeitsvertrag nie. Aber deine geplante Vorgehensweise ist doch gut. Arbeitsvertrag kannst du erst unterschreiben, bzw. antreten wenn du weißt zu wann du anfangen kannst. Ein Kollege hat sich bei der Aufhebung noch ein sechs monatiges Rückkehrrecht verhandelt/ vereinbart. Er kam dann auch innerhalb der Probezeit wieder zurcük zum alten AG, da es ihm auf der neuen Stelle doch nicht gefallen hat. Aber das ist halt Kulanz. Funktioniert anscheind auch eher bei großen Behörden, die immer freie Stellen haben.