Guten Morgen!
Nun ja, das Zeugnis kam "unverzüglich", sprich mit 2-3 Monaten Verzögerung, nachdem wir es angefordert hatten. Uns geht es ja aber um den Widerspruch zum Zeugnis.
a) Der erste Widerspruch kam von uns innerhalb von 6 Monaten.
b) Darauf folgte innerhalb von ca. 4 Monaten die Antwort des ehemaligen AGs (sieht kein Ändeurngsbedarf).
c) Darauf folgte ein unmittelbares Antwortschreiben von uns, dass wir uns weitere Schritte offen halten.
d) Das Schreiben des unseres Anwalts kam dann allerdings erst ca. 7-8 Monate nach dem Antwortschreiben des AGs (b).
Hier stellt sich für uns die Frage, ob nun ein gerichtliches Klären des Zeugnisses Sinn macht oder ob das Gericht dem AG Recht gibt, dass die Ausschlussfrist überschritten ist. Der AG hat sich allerdings nicht dazu geäußert, welchen Abstand er in Bezug auf die Überschreitung der 6 Monate meint.
Da wir keine Rechtsschutzversicherung haben, ist es für uns kostenmäßig relevant, ob wir sowieso vor Gericht verlieren würden wegen der Ausschlussfrist oder ob wir die reale Chance auf ein halbwegs faires und wohlwollendes Zeugnis haben.
Es lag halt privat einiges in der Zwischenzeit an, so dass es bei uns leider nicht immer Priorität Nr. 1 hatte.