Man ist Pflegekindern als Pflegeelternteil zum Unterhalt verpflichtet?
Soweit ich weiß schon. Erforderlich ist allerdings nach meinem Kenntnisstand
- ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis,
- häusliche Gemeinschaft und
- familiäre Bindung der Pflegeeltern mit dem Kind
- Kindergeldzahlung bei den Pflegeeltern
Auf längere Dauer ist ein Pflegeverhältnis regelmäßig dann angelegt, wenn das Kind aus dem Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern ausgeschieden und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten ist. Das Pflegekindschaftsverhältnis mit familiärer Bindung - wie ein Eltern-Kind-Verhältnis - muss von vornherein für längere Dauer, seiner Natur nach regelmäßig auf mehrere Jahre und nicht nur für eine Übergangszeit bis zu einer anderweitigen Unterbringung beabsichtigt sein.
Eine vorübergehende Notbetreuung reicht dafür nicht aus.
Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern weiß ich aber nicht, ob diese Auslegung tatsächlich allgemeingültig ist oder nur exklusiv in meiner Bezügestelle so gesehen wird. Jedenfalls habe ich das auch nur vom Flurfunk, weil ein Kollege von mir tatsächlich ein Pflegekind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ob und inwieweit diese Zahlungen aber Auswirkungen auf die finanziellen Unterstützungen vom Jugendamt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.