Autor Thema: Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?  (Read 1640 times)

gahd84

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo an die Foristen :)
Ich hatte meiner Freundin mal geraten sich an die Gewerkschaft zu wenden um folgende Frage zu beantworten aber kam beim googlen dann auch auf dieses Forum. Für mich kompliziert ist es für manche hier eventuell ein klarer Fall (?) :)

Meine Freundin (verbeamtete Sonderpädagogin) und ich sind seit 11 Jahren zusammen. Nicht verheiratet (das folgt vermutlich demnächst).
Wir haben gemeinsam 2 Kinder. Für die bekommt sie natürlich Kinderzuschlag.
So, jetzt lebt aber auch meine Tochter aus der vorherigen Beziehung in unserem Haushalt. Geteiltes Sorgerecht mit ihrer Mutter aber seit 3 Jahren ist das Wechselmodell passe und sie nur noch alle 14 Tage am Wochenende bei ihrer Mama.
Die Trennung kam damals schnell nach ihrer Geburt und meine jetzige Freundin kennt meine Tochter also schon seit sie 1 Jahr ist. Das war damals ein fliessender Übergang. Inwiefern so etwas von Relevanz ist weiss ich nicht.
Jedenfalls meinte eine Kollegin letzte Woche zu meiner Freundin wieso sie für "meine" Tochter bei der Konstellation nicht auch den Kinderzuschlag bekommt. Sie lebt schließlich auch dauerhaft hier und meine Freundin hat ein Mama-Verhältnis zu ihr.
Ist das ein glasklarer Ja/Nein-Fall und wäre das anders wenn wir verheiratet wären (nein das wäre natürlich nicht der Ausschlag zu heiraten). ;)

Vielen Dank schon mal an jeden der sich die Mühe macht mir da eventuell zu helfen und Licht ins Dunkle bringt.

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #1 am: 14.01.2025 00:12 »
Hi,
Sie bekommt den Familienzuschlag für alle Kinder in voller Höhe sobald ihr verheiratet seid und euch für alle Kinder das Kindergeld zusteht.

Wir sind ne Patchwork. Ich habe vier Eigene Kids und meine Frau hat drei mit in die Ehe gebracht. Das jeweilig andere Elternteil ist nicht verbeamtet. Ich bekomme seit der Heirat für alle Kinder den Familienzuschlag. Alle Kinder leben bei uns und wir beziehen für alle Kinder den Familienzuschlag.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 308
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #2 am: 14.01.2025 08:05 »
Interessant.
Kommt es da garnicht darauf an wer denn wirklich Elternteil (Adoption?) ist?

Überwiegende Erziehung sei mal unterstellt wenn nur jedes 2. Wochenende bei der Mutter verbracht wird.


Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #3 am: 14.01.2025 09:06 »
Ein Familienzuschlag wird nur gewährt, wenn die Beamtin dem Kind rechtlich oder sittlich zum Unterhalt verpflichtet wäre. Das ist allerdings nur bei Stiefkindern, Pflegekindern oder Adoptivkindern anzunehmen, die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden (Meldeanschrift muss auch bei Wechselmodell übereinstimmen).

Es kommt also nicht auf das Mama Verhältnis an, sondern auf die rechtliche oder zumindest sittliche Unterhaltspflicht, die bei einem leiblichen Kind des Partners ohne Heirat nicht gesehen wird. Es gibt zwischen dem Kind aus der ersten Beziehung und der jetzigen Partnerin kein Verwandtschaftsverhältnis oder Pflegekindschaftsverhältnis.

Je nachdem, in welchem Bundesland die Freundin arbeitet, kommt bei der Heirat nicht nur der Familienzuschlag für das dritte Kind dazu sondern auch noch der Familienzuschlag für den Ehemann. Das kann durchaus eine spürbare Differenz sein, auch wenn das vielleicht nicht der alleinige Grund sein sollte zu heiraten, kann es die Haushaltskasse doch deutlich verbessern.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,244
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #4 am: 14.01.2025 09:31 »
Man ist Pflegekindern als Pflegeelternteil zum Unterhalt verpflichtet?

gahd84

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #5 am: 14.01.2025 09:34 »
Ein Familienzuschlag wird nur gewährt, wenn die Beamtin dem Kind rechtlich oder sittlich zum Unterhalt verpflichtet wäre. Das ist allerdings nur bei Stiefkindern, Pflegekindern oder Adoptivkindern anzunehmen, die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden (Meldeanschrift muss auch bei Wechselmodell übereinstimmen).

Es kommt also nicht auf das Mama Verhältnis an, sondern auf die rechtliche oder zumindest sittliche Unterhaltspflicht, die bei einem leiblichen Kind des Partners ohne Heirat nicht gesehen wird. Es gibt zwischen dem Kind aus der ersten Beziehung und der jetzigen Partnerin kein Verwandtschaftsverhältnis oder Pflegekindschaftsverhältnis.

Je nachdem, in welchem Bundesland die Freundin arbeitet, kommt bei der Heirat nicht nur der Familienzuschlag für das dritte Kind dazu sondern auch noch der Familienzuschlag für den Ehemann. Das kann durchaus eine spürbare Differenz sein, auch wenn das vielleicht nicht der alleinige Grund sein sollte zu heiraten, kann es die Haushaltskasse doch deutlich verbessern.

Danke für die Antworten bis hierher! :)

Exakt den mittleren Abschnitt hatte ich mir so gedacht und daraus eben keinen Anspruch abgeleitet.
Und natürlich wäre eine Heirat wegen dem Zuschlag totaler Blödsinn. Vielmehr ist bei uns die Situation:
Wir brauchen emotional keine Hochzeit. Allerdings ist es ja nie verkehrt sich mal zu verdeutlichen was man als nicht-Verheiratete alles eben nicht kann. Z.b. wie die Rechte bei einer (*auf holz klopf*) medizinischen (Weiter-)Behandlung etc. Die Gründe wären also eher eine Konglomerat an Gründen.
Wir schieben das schon seit 3 Jahren auf. Insofern wollen wir nicht wegen dem Kinderzuschlag heiraten aber ich habe jetzt rausgelesen dass dieser dann gezahlt würde (man sich also auch direkt mit darum kümmern kann). Ob uns das den Arsch jetzt schneller hochkriegen lässt um Tatsachen zu schaffen sei mal dahingestellt. :D

PS: Sie arbeitet in BaWü. Ich glaube einen anteiligen Familienzuschlag kriegt sie schon (vermutlich weil wir zusammenleben und ich ja der Vater ihrer Kinder bin).

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 921
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #6 am: 14.01.2025 11:48 »
Man ist Pflegekindern als Pflegeelternteil zum Unterhalt verpflichtet?

Soweit ich weiß schon. Erforderlich ist allerdings nach meinem Kenntnisstand

- ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis,
- häusliche Gemeinschaft und
- familiäre Bindung der Pflegeeltern mit dem Kind
- Kindergeldzahlung bei den Pflegeeltern

Auf längere Dauer ist ein Pflegeverhältnis regelmäßig dann angelegt, wenn das Kind aus dem Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern ausgeschieden und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten ist. Das Pflegekindschaftsverhältnis mit familiärer Bindung - wie ein Eltern-Kind-Verhältnis - muss von vornherein für längere Dauer, seiner Natur nach regelmäßig auf mehrere Jahre und nicht nur für eine Übergangszeit bis zu einer anderweitigen Unterbringung beabsichtigt sein.

Eine vorübergehende Notbetreuung reicht dafür nicht aus.

Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern weiß ich aber nicht, ob diese Auslegung tatsächlich allgemeingültig ist oder nur exklusiv in meiner Bezügestelle so gesehen wird. Jedenfalls habe ich das auch nur vom Flurfunk, weil ein Kollege von mir tatsächlich ein Pflegekind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ob und inwieweit diese Zahlungen aber Auswirkungen auf die finanziellen Unterstützungen vom Jugendamt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,244
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #7 am: 14.01.2025 12:08 »
Nun selbst wenn es so ist, wäre das ein Papiertiger ohne finanzielle Auswirkungen. Denn der Unterhalt des Pflegekindes wird durch Leistungen nach dem SGB VIII sichergestellt.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 308
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #8 am: 14.01.2025 13:46 »
Ein Familienzuschlag wird nur gewährt, wenn die Beamtin dem Kind rechtlich oder sittlich zum Unterhalt verpflichtet wäre. Das ist allerdings nur bei Stiefkindern, Pflegekindern oder Adoptivkindern anzunehmen, die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden (Meldeanschrift muss auch bei Wechselmodell übereinstimmen).

Es kommt also nicht auf das Mama Verhältnis an, sondern auf die rechtliche oder zumindest sittliche Unterhaltspflicht, die bei einem leiblichen Kind des Partners ohne Heirat nicht gesehen wird. Es gibt zwischen dem Kind aus der ersten Beziehung und der jetzigen Partnerin kein Verwandtschaftsverhältnis oder Pflegekindschaftsverhältnis.

Je nachdem, in welchem Bundesland die Freundin arbeitet, kommt bei der Heirat nicht nur der Familienzuschlag für das dritte Kind dazu sondern auch noch der Familienzuschlag für den Ehemann. Das kann durchaus eine spürbare Differenz sein, auch wenn das vielleicht nicht der alleinige Grund sein sollte zu heiraten, kann es die Haushaltskasse doch deutlich verbessern.

Danke für die Antworten bis hierher! :)

Exakt den mittleren Abschnitt hatte ich mir so gedacht und daraus eben keinen Anspruch abgeleitet.
Und natürlich wäre eine Heirat wegen dem Zuschlag totaler Blödsinn. Vielmehr ist bei uns die Situation:
Wir brauchen emotional keine Hochzeit. Allerdings ist es ja nie verkehrt sich mal zu verdeutlichen was man als nicht-Verheiratete alles eben nicht kann. Z.b. wie die Rechte bei einer (*auf holz klopf*) medizinischen (Weiter-)Behandlung etc. Die Gründe wären also eher eine Konglomerat an Gründen.
Wir schieben das schon seit 3 Jahren auf. Insofern wollen wir nicht wegen dem Kinderzuschlag heiraten aber ich habe jetzt rausgelesen dass dieser dann gezahlt würde (man sich also auch direkt mit darum kümmern kann). Ob uns das den Arsch jetzt schneller hochkriegen lässt um Tatsachen zu schaffen sei mal dahingestellt. :D

PS: Sie arbeitet in BaWü. Ich glaube einen anteiligen Familienzuschlag kriegt sie schon (vermutlich weil wir zusammenleben und ich ja der Vater ihrer Kinder bin).

Also das mit medizinischen Behandlung lässt sich auch durch eine entsprechende Verfügung bzw. Vollmacht regeln.

Man muss in der heutigen Zeit bzw. man kann in der heutigen Zeit durchaus auch überlegen welche Konstellationen am Ende "gewinnbringender" sind, je nach Ausgangssituation und Stolz.

Mortas

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
« Antwort #9 am: 14.03.2025 08:30 »
Das ist tatsächlich eine knifflige Frage, die von der jeweiligen Besoldungsordnung und den spezifischen Regelungen zum Familienzuschlag abhängt. 

- Der Familienzuschlag für Kinder wird üblicherweise für leibliche oder adoptierte Kinder gewährt. 
- Bei Stiefkindern oder Pflegekindern kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind im Haushalt lebt und überwiegend von der Beamtin/dem Beamten unterhalten wird. 
- Eine Heirat könnte die Chancen erhöhen, weil die Tochter dann offiziell als Stiefkind gilt, aber es gibt auch Konstellationen, in denen ein Anspruch ohne Ehe bestehen kann. 

Ich würde empfehlen, direkt bei der zuständigen Besoldungsstelle oder Gewerkschaft nachzufragen. Oft gibt es dort verbindliche Auskünfte oder sogar Fallbeispiele.                                                                         fall guys online