Autor Thema: Höhergruppierung Rückwirkende Zahlungen  (Read 2303 times)

scherusminimus

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Höhergruppierung Rückwirkende Zahlungen
« am: 14.01.2025 09:31 »
Hallo zusammen,

ich würde mich über Eure Hilfe in folgender Sache freuen.

Also, ich habe seit Mai 2024 eine neue Stelle bekommen, die bis heute weder eine Stellenbeschreibung noch eine Stellenbewertung hat. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass ich im Mai den den Antrag auf Höhergruppierung stellen soll, da klar war, dass die Stelle nicht in absehbarer Zeit beschrieben und bewertet werden wird und mir somit kein Geld verloren geht. Das habe ich auch so getan. Nun habe ich zufälligerweise in anderen Beiträgen gelesen, dass ich nur für die letzten 6 Monate den Unterschiedsbetrag bekommen werde und das auch nur wenn ich, nach meinem Verständnis, im Mai auch den Anspruch geltend gemacht habe. Das habe ich nicht ausdrücklich getan, da ich auf die Aussage vertraut habe, dass wenn ich den Antrag gestellt habe mir ja nichts verloren geht.
Was sollte ich jetzt schnellstmöglich tun, um nicht noch mehr Geld zu verlieren?

Danke für Eure Einschätzung und Hilfe dazu.

TVOEDAnwender

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Antw:Höhergruppierung Rückwirkende Zahlungen
« Antwort #1 am: 14.01.2025 10:29 »
Zitat
Was sollte ich jetzt schnellstmöglich tun, um nicht noch mehr Geld zu verlieren?

Deinen Anspruch geltend machen.

MaLa

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Antw:Höhergruppierung Rückwirkende Zahlungen
« Antwort #2 am: 16.01.2025 21:05 »
Bilde dir eine Meinung über die Eingruppierung und fordere diese Zukünftig ein, sowie Rückwirkend für alle Monate die nach §37 TVöD noch nicht verfallen sind.

scherusminimus

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Antw:Höhergruppierung Rückwirkende Zahlungen
« Antwort #3 am: 17.01.2025 08:58 »
Also nach Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter, habe ich erfahren, dass unsere Personalabteilung da kulant ist.
Ich bekomme, da ich ja den Antrag auf Höhergruppierung gestellt habe, auch das Geld für alle Monate seit Mai 2024.

Ein Kollege von mir hat auch 18 Monate Rückwirkend eine Nachzahlung bekommen.

Danke trotzdem nochmal für die Antworten.

Schmitti

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Antw:Höhergruppierung Rückwirkende Zahlungen
« Antwort #4 am: 17.01.2025 09:16 »
Eine Personalabteilung, die einen "Antrag auf Höhergruppierung" fordert und selber weder eine Stellenbeschreibung noch eine Stellenbewertung hat, muss ja auch kulant sein  ::)

Und wieder rate ich: Eher kleine Kommune?

scherusminimus

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Antw:Höhergruppierung Rückwirkende Zahlungen
« Antwort #5 am: 20.01.2025 08:02 »
Landkreis ca. 100.000 Einwohner