Autor Thema: Anwendung neuer Tarifvertrag  (Read 1439 times)

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Anwendung neuer Tarifvertrag
« am: 15.01.2025 17:05 »
Hallo,

ich schreibe mal hier im allgemeinen Bereich, da der Bereich "Wohlfahrt" ganz schön zugespamt ist und die Frage auch allgemein gestellt ist. Es geht aber um einen DRK-Tarifvertrag.

Ein Kreisverband war bisher einer regionalen Tarifgemeinschaft angeschlossen, hat sich aber zum Jahrebeginn dem Reformtarifvertrag angeschlossen. Dies würde u.a. zu einem höheren Gehalt für die Mitarbeiter führen.

Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass der Reformtarifvertrag nur für Mitarbeiter angewendet werden kann, die auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Wenn die Mitarbieter den neuen Arbietsvertrag nicht unterschreiben, soll es bei den Regelungen des alten Tarifvertrages bleiben, also auch das geringere Gehalt weiter gezahlt werden. Ist das so richtig?

Mit dem neuen Arbeitsvertrag werden zusätzlich dazu, dass die Anwendung des Reformtarifvertrages explizit geregelt ist, noch einige andere Regelungen getroffen, die im Vergleich zum bestehenden Arbeitsvertrag zu Lasten der Mitarbeiter gehen.

Was würdet ihr den Mitarbeitern raten?
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Thones

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Antw:Anwendung neuer Tarifvertrag
« Antwort #1 am: 14.03.2025 08:39 »
Es kommt darauf an, ob der neue Reformtarifvertrag automatisch für alle Mitarbeiter gilt oder ob er individuell vereinbart werden muss. Grundsätzlich gilt: 

- Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist und der Reformtarifvertrag für den gesamten Kreisverband verpflichtend eingeführt wurde, müsste er auch für bestehende Arbeitsverhältnisse gelten – unabhängig von einer Vertragsunterschrift. 
- Falls der Arbeitgeber den Reformtarifvertrag nur für neue Verträge anwendet, könnte das bedeuten, dass Altverträge weiterhin nach den alten Konditionen laufen. 

Den Mitarbeitern wäre zu raten: 
1. prüfen, ob der neue Tarifvertrag automatisch für alle gilt oder ob eine Zustimmung nötig ist 
2. nicht vorschnell unterschreiben – insbesondere, wenn der neue Vertrag auch Nachteile mit sich bringt 
3. rechtliche Beratung einholen, etwa durch den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht                                                                              block blast adventure

MoinMoin

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Antw:Anwendung neuer Tarifvertrag
« Antwort #2 am: 14.03.2025 10:30 »
Nach meinem Rechtsverständnis kann man Arbeitsverträge nur einvernehmlich ändern.
Wenn der AG oder der AN den Reformtarifvertrag anwenden will, dann nur wenn beide dieser Änderung zustimmen, sonst gilt der alte AV bis zur Rente.

Wenn im Änderungsvertrag Dinge geändert werden, die gut und andere die schlecht für den AN sind, dann muss jeder AN schauen, was er unterschreiben will und entsprechend verhandeln.

Maryaery

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Antw:Anwendung neuer Tarifvertrag
« Antwort #3 am: 17.03.2025 05:45 »
Es scheint fraglich, ob die Anwendung des Reformtarifvertrags wirklich an eine Vertragsunterzeichnung gebunden sein darf. Eine rechtliche Prüfung durch eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre ratsam, um die Rechte der Mitarbeiter zu klären und Nachteile im neuen Vertrag zu vermeiden.