Autor Thema: Lernzeit bei AL II (Laufbahngruppe 2 / Verwaltungslehrgang II)  (Read 3237 times)

Babs11

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Community,

ich mache seit etwa einem Jahr den Verwaltungslehrgang 2 als Angestellte in der Kommunalverwaltung.
Der 3-jährige Lehrgang wird vom AG bezahlt.
Der Lehrgang ist Grundvoraussetzung für die Stelle, auf die ich (vorbehaltlich des Bestehens) eingestellt wurde, keine Teilnahme auf eigenen Wunsch.   

Ich werde für die Kurszeiten selbst freigestellt - für jeden vollen Fortbildungstag werden meinem Arbeitszeitkonto 7,8 Stunden gutgeschrieben. So weit, so gut.

Der AL II / Verwaltungslehrgang 2 ist jedoch sehr aufwendig und man benötigt ein erhebliches Maß an Lernzeit, die zusätzlich zur Vollzeitstelle anfällt - ganz besonders dann, wenn Klausuren anstehen, für die gezielt vorbereitet werden muss. Eine Klausur dauert zwischen 120 und 240 Minuten. Wir haben Module, die auf 96 Stunden angelegt sind - die Klausurinhalte sind also von umfangreich bis enorm umfangreich.
Zusätzlicher Aufwand pro Woche durchschnittlich etwa 4-6 Stunden. In der Klausurphase ist es - nicht nur für mich sondern im Tenor für die allermeisten Kommilitonen auch durchaus nötig ganze Tage mit Lernen zu verbringen, um die Klausuren bestehen zu können.

Mein AG - und die meisten anderen Kommunalverwaltungen der Kommilitonen - sind der Meinung, dass Lernzeit Freizeitvergügen ist. Deshalb muss zum Lernen Gleitzeit oder Urlaub genommen werden.

In meinen Augen ist das kaum haltbar, da der Lehrgang nicht freiwillig ist, sondern Grundbedingung. Ich habe auch keine Vereinbarung unterschrieben, dass ich für einen Teil der Fortbildung mit Freizeit aufkomme.

Gibt es Möglichkeiten der Argumentation oder ggfs Urteile, die euch bekannt sind, Rechtslagen/Gesetzestexte...? Meine Suche war bislang nicht besonders erfolgreich...

Ich danke euch schonmal!

Textmarker

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Du hast Dich anscheinend (freiwillig) auf die Stelle beworben mit dem Wissen, dass dafür eine Qualifizierungsmaßnahme notwendig ist. Folgt man Deiner Argumentation müsste man Azubis, Anwärter etc. ebenfalls Freistellen, um für Klausuren zu lernen. Das halte ich nicht für zielführend. Arbeitszeit gibt es nur für die Zeiten der Qualifikationsmaßnahme. Wie lang und ob jemand danach noch Zeit ins Lernen investieren muss/will ist individuell unterschiedlich.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,254
Hallo liebe Community,

ich mache seit etwa einem Jahr den Verwaltungslehrgang 2 als Angestellte in der Kommunalverwaltung.
Der 3-jährige Lehrgang wird vom AG bezahlt.
Der Lehrgang ist Grundvoraussetzung für die Stelle, auf die ich (vorbehaltlich des Bestehens) eingestellt wurde, keine Teilnahme auf eigenen Wunsch.   

Ich werde für die Kurszeiten selbst freigestellt - für jeden vollen Fortbildungstag werden meinem Arbeitszeitkonto 7,8 Stunden gutgeschrieben. So weit, so gut.

Der AL II / Verwaltungslehrgang 2 ist jedoch sehr aufwendig und man benötigt ein erhebliches Maß an Lernzeit, die zusätzlich zur Vollzeitstelle anfällt - ganz besonders dann, wenn Klausuren anstehen, für die gezielt vorbereitet werden muss. Eine Klausur dauert zwischen 120 und 240 Minuten. Wir haben Module, die auf 96 Stunden angelegt sind - die Klausurinhalte sind also von umfangreich bis enorm umfangreich.
Zusätzlicher Aufwand pro Woche durchschnittlich etwa 4-6 Stunden. In der Klausurphase ist es - nicht nur für mich sondern im Tenor für die allermeisten Kommilitonen auch durchaus nötig ganze Tage mit Lernen zu verbringen, um die Klausuren bestehen zu können.

Mein AG - und die meisten anderen Kommunalverwaltungen der Kommilitonen - sind der Meinung, dass Lernzeit Freizeitvergügen ist. Deshalb muss zum Lernen Gleitzeit oder Urlaub genommen werden.

In meinen Augen ist das kaum haltbar, da der Lehrgang nicht freiwillig ist, sondern Grundbedingung. Ich habe auch keine Vereinbarung unterschrieben, dass ich für einen Teil der Fortbildung mit Freizeit aufkomme.

Gibt es Möglichkeiten der Argumentation oder ggfs Urteile, die euch bekannt sind, Rechtslagen/Gesetzestexte...? Meine Suche war bislang nicht besonders erfolgreich...

Ich danke euch schonmal!

Für den Lehrgang hast du sicherlich eine Vereinbarung unterschrieben. Ich würde in dieser Vereinbarung nach entsprechenden Regelungen schauen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,823
Mach Dich nicht lächerlich.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,278
Eigentlich müsstest du am Montag zu deinem AG gehen und ihm artig Danke sagen, dass er dir so gute Konditionen geboten hat und dir die Möglichkeit gab, dich nebenbei zu qualifizieren, also "die Grundvoraussetzung für die Stelle" zu schaffen.

Durchschnittlich 5-6h Zusatzaufwand pro Woche? ... ::)

Besteht die Möglichkeit, für die Zeit des VL in Teilzeit zu gehen?

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,014
Meine Frau hat ebenfalls den AL2 absolviert. Die Konditionen waren die gleichen wie bei Dir - also bezahlte Unterrichtszeiten, aber keine Freistellung für das Lernen.

Ich habe mein Studium neben einer Tätigkeit in der pW absolviert. Da gab es kein Geld während der Vorlesungen und für Klausuren durfte ich Urlaub einreichen.

... muss man mal drüber nachdenken ;)


FollFosten

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Luxusprobleme ...  8)

Molestar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Hey, erstmal weiterhin viel Erfolg 🍀

Wie sieht es in deinem Bundesland mit Bildungsurlaub aus? In NRW gibt es dafür 5 Tage pro Jahr und man kann, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, die 5 Tage aus dem Vorjahr zusätzlich nehmen, wenn man es nicht in Anspruch genommen hat.

Hilft vielleicht vor einer etwas schwierigeren Klausur(-Phase) weiter?

Viele Grüße
Daniela

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 567
Hallo Babs11,

nutze unbedingt diese Chance! Drei Jahre vergehen wie im Flug und dann hast du eine sehr gute Qualifikation und bist sehr gut aufgestellt!

Klar ist es bestimmt hart, aber versuche, das Positive zu sehen:
- Die Fortbildung wird gezahlt,
- du wirst bezahlt freigestellt und
- du erhälst vermutlich bereits jetzt das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe.

Versuche, deinen Urlaub so zu nehmen, dass du möglichst regelmäßig Erholungsphasen hast. Und halte dir immer vor Augen, warum du das machst.

Wenn das alles mal geschafft ist, dann wirst du dich leicht fühlen wie eine Feder .. oder so.  ;D Du schaffst das! Ich drücke dir die Daumen! ☘️

Juwel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Ich befürchte, wenn man die vielen Pausenzeiten der Lehrgangstage berücksichtigt, die der AG freundlicherweise mitbezahlt, wird von dem Ansinnen nicht viel übrigbleiben.

BeA13mter

  • Gast
Mach Dich nicht lächerlich.


Ist so.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,974
Es ist schon in anderen Beurfen in der PW nicht selbstverständlich, dass man dafür bezahlt wird oder Arbeitszeit angerechnet bekommt. Oftmals wird es als individuelles Vergnügen betrachtet. Sicherlich ist es ärgerlich, aber dann nimmt man halt 2 Woche Urlaub für die Klausuren. Dafür bekommt man ja alles auch bezahlt und hat danach gute Chancen auf eine Position.

Mit einem Vollzeitstudium, das auch für EG9b aufwärts qualifiziert, gibt es gar kein Geld und oftmals muss auch nebenbei (auch in den Klausurenphasen) noch irgendwie gearbeitet werden. Ich bin auch froh, dass diese Zeiten vorbei sind, aber geschenkt gibt es nichts.

Von daher, positiv ist doch: nichts bezahlen, Freistellung für Kurs.

Nicht den ganzen Arm fressen wollen, wenn schon die Hand gegeben wird  ;)

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 196
Interessante Einstellung. Wo sonst gibt es solche Qualifizierungsangebote? Du wirst unter voller Bezahlung freigestellt und bekommst (vermutlich) einen großen Teil der Lehrgangskosten übernommen.  Du machst das nicht für deinen AG, sondern in erster Linie für dich, auch wenn der AG davon profitiert.

Man kann durchaus von einen Lernaufwand ausgehen, wobei ich persönlich 4-6 Stunden pro Woche für übertrieben halte, wenn keine Klausuren oder Prüfungen anstehen. Für Klausuren muss man mitunter auch mal ein wenig lernen, das ist klar. 
Vergleicht man den Lehrgang mit einem Bachelor-Studiengang, wird schnell deutlich, dass man den Aufwand insgesamt kaum vergleichen kann. Bei einem Workload von 25-30 Stunden pro Credit, kommen bei einem Bachelor 4.500 - 5.400 Stunden zusammen. Einige Verwaltungslehrgänge hingegen umfassen weniger als 1.000 Stunden (einschl. Selbstsudium).

Viele Absolventen der Verwaltungslehrgänge berichten davon, dass man mit dem Durcharbeiten alter Klausuren/Prüfungen gut genug vorbereitet ist. Das was auswendig zu lernen ist, muss man sich eben eintrichtern, wenn einem das Spicken zu heiß ist.

Was heißt denn, die Teilnahme war in deinem Fall nicht freiwillig? Du hast dich doch anscheinend für eine Stelle beworben, für die der Lehrgang Voraussetzung ist. Also hast du dich aktiv dafür entschieden. Natürlich hast du nicht dafür unterschrieben, deine Freizeit einzusetzen. Musst du auch nicht, dann fällst du eben im Zweilfel durch  ::).

Arbeitgeber können auch kulant sein und einige Tage zuätzliche Freistellung gewähren für die Prüfungen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.


Fragmon

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 905
Ich kann mich dem Vorpost nur anschließen. Der Verwaltungslehrgang ist noch eine Schippe entspannter als ein paralleles Bachelorstudium.

Sollte dir die Doppelbelastung zu anstrengend sein, dann Stelle einen Antrag auf Teilzeit oder nehme für die Woche vor den Prüfungen Erholungsurlaub, so wie das vermutlich 80% der Personen vor dir gemacht haben.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,043
Der Lehrgang ist Grundvoraussetzung für die Stelle, auf die ich (vorbehaltlich des Bestehens) eingestellt wurde, keine Teilnahme auf eigenen Wunsch.   
...
Gibt es Möglichkeiten der Argumentation oder ggfs Urteile, die euch bekannt sind, Rechtslagen/Gesetzestexte...?
Ganz einfach: Zwangsarbeit ist völkerrechtswidrig. Art. 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch UN-Sozialpakt genannt) schützt das Recht des Einzelnen, „seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen“. Dieses Recht beinhaltet nicht nur die Möglichkeit zur freien Wahl einer Tätigkeit, sondern auch die Freiheit des Einzelnen von jeglichem Zwang zur Arbeit. Für Beschwerden diesbezüglich ist der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zuständig, dessen Büro liegt im Völkerbundpalast in Genf.