Interessante Einstellung. Wo sonst gibt es solche Qualifizierungsangebote? Du wirst unter voller Bezahlung freigestellt und bekommst (vermutlich) einen großen Teil der Lehrgangskosten übernommen. Du machst das nicht für deinen AG, sondern in erster Linie für dich, auch wenn der AG davon profitiert.
Man kann durchaus von einen Lernaufwand ausgehen, wobei ich persönlich 4-6 Stunden pro Woche für übertrieben halte, wenn keine Klausuren oder Prüfungen anstehen. Für Klausuren muss man mitunter auch mal ein wenig lernen, das ist klar.
Vergleicht man den Lehrgang mit einem Bachelor-Studiengang, wird schnell deutlich, dass man den Aufwand insgesamt kaum vergleichen kann. Bei einem Workload von 25-30 Stunden pro Credit, kommen bei einem Bachelor 4.500 - 5.400 Stunden zusammen. Einige Verwaltungslehrgänge hingegen umfassen weniger als 1.000 Stunden (einschl. Selbstsudium).
Viele Absolventen der Verwaltungslehrgänge berichten davon, dass man mit dem Durcharbeiten alter Klausuren/Prüfungen gut genug vorbereitet ist. Das was auswendig zu lernen ist, muss man sich eben eintrichtern, wenn einem das Spicken zu heiß ist.
Was heißt denn, die Teilnahme war in deinem Fall nicht freiwillig? Du hast dich doch anscheinend für eine Stelle beworben, für die der Lehrgang Voraussetzung ist. Also hast du dich aktiv dafür entschieden. Natürlich hast du nicht dafür unterschrieben, deine Freizeit einzusetzen. Musst du auch nicht, dann fällst du eben im Zweilfel durch

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Arbeitgeber können auch kulant sein und einige Tage zuätzliche Freistellung gewähren für die Prüfungen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.