Autor Thema: 30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h  (Read 2918 times)

klara

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30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« am: 18.01.2025 15:06 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne auf eine 3 Tage/Woche mit 30h reduzieren. Am liebsten wäre es mir wenn ich meine tägliche Arbeitszeit auf 10h hochschrauben könnte. Die 2 freien Tage würde ich am liebsten Di und Do nehmen wenn das eine Rolle spielt. Normalerweise darf die tägliche Arbeitszeit ja nicht dauerhaft mehr als 10h aufweisen, aber da ich ja zwischendurch frei habe, sollte das meine "Performance" eigentlich nicht großartig belasten.

Habt ihr Erfahrungen mit einem solchen Modell? Bei uns im Team gibt es einige, die eine 36h/Woche auf 4 Tage á 9h haben, aber 10h Tage scheinen mir auf den ersten Blick eher unüblich.

Danke vorab!

Tagelöhner

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #1 am: 18.01.2025 15:59 »
Dürfte vom Arbeitszeitgesetz her nichts dagegen sprechen, falls der Arbeitgeber mit dem Argument ablehnt.

Einfach beim Arbeitgeber fragen, ob er damit einverstanden ist. Könnte mir durchaus vorstellen, dass sowas nicht gerne gesehen wird. In dem Fall bleibt dann ja sowieso nur die harte Keule mit dem Rechtsanspruch, also der Rechtsweg.

ike

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #2 am: 19.01.2025 02:29 »
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

...

Ich war ja bisher der Meinung, dass so etwas nicht gehen kann.
Wenn hier aber steht, dass der Durchschnitt werktäglich nicht überschritten werden darf, dann gehe ich von 6 (Mo-Fr)  Werktagen pro Woche aus, sodass man hier auf 5 Stunden pro Werktag kommt?
Oder ist die persönliche Anzahl an Werktagen (hier: 3) gemeint?

clarion

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #3 am: 19.01.2025 08:55 »
Bei uns wäre das Freihaben dienstags, donnerstags das Problem, da die meisten Termine eben dienstags bis donnerstags statt finden.

Ich denke aber, dass die Absicht des Arbeitszeitgesetzes ist, dass 10 Stunden nicht zur Regelarbeitszeit werden sollen. Ich kenne aber die Variante, dass eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden auf vier Tage verteilt wird. Das wird aber inoffiziell behandelt. Die Sollarbeitszeit ist auf 5 Tage verteilt und freitags wird Zeitausgleich beantragt.

Casa

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #4 am: 19.01.2025 18:46 »
Zitat
Ich war ja bisher der Meinung, dass so etwas nicht gehen kann.
Wenn hier aber steht, dass der Durchschnitt werktäglich nicht überschritten werden darf, dann gehe ich von 6 (Mo-Fr)  Werktagen pro Woche aus, sodass man hier auf 5 Stunden pro Werktag kommt?
Oder ist die persönliche Anzahl an Werktagen (hier: 3) gemeint?

10h/Tag und 48h/Monat im 6-Monatsdurchschnitt sind 2 verschiedene Höchstgrenzen.
Sofern der Tarifvertrag nicht gegen das gewünschte Modell spricht und der AG das Ganze mitmacht, sehe ich keine Probleme.
Ich gehe aber davon aus, der AG muss 3 Tage pro Woche mit 10h/Tag nicht akzeptieren bzw. lassen sich sicherlich betriebliche Gründe finden, die gegen diese Form der Verteilung der Arbeitszeit sprechen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Maggus

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #5 am: 20.01.2025 09:03 »
Bei 10h Sollarbeitszeit geht der AN bei einer Gleitzeitvereinbarungen grundsätzlich ins Minus, d.h. irgendwann muss dieses Minus durch einen zusätzlichen Arbeitstag ausgeglichen werden.
Freie Tage / früher gehen innerhalb der Gleitzeitregelung sind damit auch nicht möglich.

Rentenonkel

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #6 am: 20.01.2025 10:12 »
Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, muss auch die gesetzliche Pausenzeit berücksichtigt werden. Nicht als Arbeitszeit gilt die Pausenzeit. Das Arbeitsrecht sieht eine zwingende Pausenregelung vor, die sich an der geleisteten Arbeitszeit orientiert. Bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden ist eine Pausenzeit von 30 Minuten vorgesehen. Diese gesetzliche Pausenzeit kann auch auf zwei Pausen von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine Pause eingelegt werden muss. Bei mehr als 9 Stunden liegt die Pausenzeit bei 45 Minuten. Daher müsste man, um auf 10 Stunden zu kommen, pro Tag 10:45 im Dienst sein.

Für Schwangere und Stillende legt außerdem das Mutterschutzgesetz fest, dass diese nicht länger als 8,5 Stunden (plus Pause) arbeiten sollen.

Problematisch dürfte in meinen Augen auch sein, dass man grundsätzlich bei dem Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit wünscht und man im Rahmen seines Wahlrechts auch eine Verteilung dieser Kürzung unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann. Man kann meines Wissens jedoch keine gleichzeitige Erhöhung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit an bestimmten Tagen verlangen sondern lediglich eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit gegenüber dem Vollzeitbeschäftigten. Andernfalls könnte man ja auch als Vollzeitbeschäftigter auf die Idee kommen, immer nur von Montags bis Donnerstags täglich 10 Stunden zu arbeiten und dafür Freitags immer frei zu haben.

sebbo83

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #7 am: 20.01.2025 11:13 »
Problematisch dürfte in meinen Augen auch sein, dass man grundsätzlich bei dem Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit wünscht und man im Rahmen seines Wahlrechts auch eine Verteilung dieser Kürzung unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann. Man kann meines Wissens jedoch keine gleichzeitige Erhöhung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit an bestimmten Tagen verlangen sondern lediglich eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit gegenüber dem Vollzeitbeschäftigten. Andernfalls könnte man ja auch als Vollzeitbeschäftigter auf die Idee kommen, immer nur von Montags bis Donnerstags täglich 10 Stunden zu arbeiten und dafür Freitags immer frei zu haben.

Genauso ist es. Es ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass man seine Stunden reduzierte, um dafür an anderen Tagen (Über-)Stunden zu schrubben. Ich kenne solche Konstellationen ebenfalls nicht. Der einzige Fall ist schon etwas länger her, eine Kollegin, die 32 Stunden gearbeitet hat und dafür immer Freitags frei genommen hat. Gerne gesehen war es nicht und sie musste den Antrag stets halbjährlich neu stellen. Vermutlich war dies auch nur einmalig, da ich sonst nicht wüsste, dass es dies bei unserer Verwaltung jemals nochmal gegeben hat.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Sind da Wochenarbeitszeiten - also Kernzeiten oder ähnliches - vertraglich geregelt?


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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #8 am: 20.01.2025 11:37 »

Genauso ist es. Es ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass man seine Stunden reduzierte, um dafür an anderen Tagen (Über-)Stunden zu schrubben.

Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen. In den amtlichen Begründungen zum TzBfG habe ich es wohl überlesen! Es gibt tatsächlich einige Branchen, wo es üblich und auch vom AG gewünscht ist.

Btw, eine ungleiche/andere Verteilung der Arbeitszeit insbesondere in Verbindung mit einer daraus folgenden 4-Tage Woche, war bei meinem letzten AG (ÖD) durchaus möglich - 10h/Tag eher nicht, aber 8,5h/Tage durchaus.

Rentenonkel

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #9 am: 20.01.2025 12:09 »

Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen. In den amtlichen Begründungen zum TzBfG habe ich es wohl überlesen! Es gibt tatsächlich einige Branchen, wo es üblich und auch vom AG gewünscht ist.

Btw, eine ungleiche/andere Verteilung der Arbeitszeit insbesondere in Verbindung mit einer daraus folgenden 4-Tage Woche, war bei meinem letzten AG (ÖD) durchaus möglich - 10h/Tag eher nicht, aber 8,5h/Tage durchaus.

Ich habe nicht gesagt, dass es nicht geht. Ich habe nur gemeint, dass man keinen Rechtsanspruch darauf hat und man somit auf eine freiwillige Zustimmung angewiesen ist. Ohne einen generellen Rechtsanspruch reicht somit ein "nein" aus. Der AG muss noch nicht einmal mit betrieblichen Gründen argumentieren, um den Wunsch gerichtsfest abzulehnen. ;)

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn der 10 Stunden Tag und die 4 Tage Woche betriebsüblich wären.

sebbo83

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #10 am: 20.01.2025 12:38 »
Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen. In den amtlichen Begründungen zum TzBfG habe ich es wohl überlesen! Es gibt tatsächlich einige Branchen, wo es üblich und auch vom AG gewünscht ist.

Ich denke das übergeordnete ArbZG, was ike kommentiert hat, sollte eine Begründung liefern.

Der Gesetzgeber hat  die Regelungen im ArbZG primär geschaffen, um Überlastungen der Arbeitnehmer und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten (z. B. 3 Tage à 10 Stunden), sehe ich nicht unter allen Umständen darunter. Der Gesetzgeber nimmt sich üblicherweise Studien als Grundlage und diese besagen, dass Arbeitszeiten über 8 Stunden pro Tag die Unfallgefahr und das Stressniveau erhöhen. Dies soll doch eigentlich durch die Begrenzung/Regelung verhindert werden. Daher auch: § 5 ArbZG: Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bei der Konstellation Di. und Do. frei sollte es üblicherweise problemlos klappen. Bei anderen Konstellationen müsste man schon vermehrt aufpassen, denn bei 10 h müssen noch mindestens 45 min Pause dazu gerechnet werden, dann ist hier mal noch was und da noch was und am nächsten Tag will man 2 Stunden früher anfangen - und zack die 11 Stunden Ruhezeit sind hin. Und wie soll es bei Dienstreisen am Di. oder Donnerstag gelöst werden?

Ansonsten ist ja auch nicht geklärt, was im Arbeitsvertrag steht und ob es Hausregeln für Präsenztage, etc. gibt. Ich sehe es weiterhin als problematisch, vielleicht aber nicht für unmöglich. Das wollte ich nicht damit sagen.

Vielleicht eine andere Empfehlung; auf 30 Stunden reduzieren, wöchentlich 40 Stunden arbeiten und aller 2 Wochen zwei Absetzer-Tage beantragen - je nach Bedarf, arbeitsstand, Dienstreisen, etc. und in der dritten Woche noch einen weiteren, zusätzlich Absetzer-Tag. Dann sollte man auf eine ähnliche Konstellation kommen, wie vom Beitrags-Ersteller gewünscht.


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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #11 am: 20.01.2025 14:19 »
Ich bezog mich allein auf die Aussage, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers wäre...

Auch der Verweis auf die Ruhezeiten und die Rechnung ist mMn untauglich. Gegenrechnung: Ein Tag hat nun mal 24h. Bei 10h 45min (mit Pause) in der Dienststelle bleiben immer noch 13h 15min Ruhezeit bei gleichen Arbeitszeiten = vollkommen ausreichend.

Persönlich finde ich die völlig aus der Zeit gefallenen Vorstellungen zur Arbeitszeit einfach nur gruselig. Ich hab z.B. lange 6-14:30 Uhr und gearbeitet. Auch das hat viele der alten gestört, die meinten das wäre nicht im Sinne der Gleitzeitvereinbarung. Es muss endlich in die Köpfe, dass man Arbeitskräfte nicht dadurch hält oder gewinnt, indem man an altem ohne wirklichen Grund festhält.

SimsiBumbu

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #12 am: 20.01.2025 15:05 »
Ich gebe zu Bedenken, dass bei einer 3 Tage Woche à 10h keine Mehrarbeit zum Ausgleich von Minusstunden (z.B. durch private Termine während der Arbeitszeit etc.) im Rahmen von Gleitzeitregelungen möglich wäre. Minusstunden könnten dann nur an den nicht regelmäßigen Arbeitstagen abgebaut werden.

sebbo83

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #13 am: 20.01.2025 16:14 »
Persönlich finde ich die völlig aus der Zeit gefallenen Vorstellungen zur Arbeitszeit einfach nur gruselig. Ich hab z.B. lange 6-14:30 Uhr und gearbeitet. Auch das hat viele der alten gestört, die meinten das wäre nicht im Sinne der Gleitzeitvereinbarung. Es muss endlich in die Köpfe, dass man Arbeitskräfte nicht dadurch hält oder gewinnt, indem man an altem ohne wirklichen Grund festhält.

Persönlich sehe ich das ebenso. Ich habe früher (Ausland - 35 h-Woche) regelmäßig von 7:30 bis 14:30 Uhr ohne Pause gearbeitet. Das war erlaubt, das war ideal. Man war auch im Winter noch bei Tageslicht daheim und hat dabei Vollzeit gearbeitet. Wenn ich auf 7 Stunden reduzieren dürfte und dabei mir auch noch die Pausen erspart blieben, würde ich persönlich sofort unterschreiben. Ich brauch mich nicht ausloggen, um mein Brötchen zu essen. Selbst dabei kann man am Arbeitsplatz sitzen, etwas sinnvolles anderes tun (z.B. Dienstreiseanträge stellen, Weiterbildungsmaßnahmen raussuchen, Pressespiegel bzgl. wichtige Änderungen durchforsten, etc.).

Ich gebe zu Bedenken, dass bei einer 3 Tage Woche à 10h keine Mehrarbeit zum Ausgleich von Minusstunden (z.B. durch private Termine während der Arbeitszeit etc.) im Rahmen von Gleitzeitregelungen möglich wäre. Minusstunden könnten dann nur an den nicht regelmäßigen Arbeitstagen abgebaut werden.

Ja, das trifft im Kern auch meine Aussage.

MoinMoin

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Antw:30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h
« Antwort #14 am: 20.01.2025 17:35 »
Leider kommen da die AGs mit ihrer Fürsorgepflicht und verpflichten dich per Dienstanweisung dich an das Arbeitszeitgesetz zu halten.
Und das verlangt nun mal die 30 min Pause innerhalb der ersten 6,5 h Anwesenheitszeit