Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen. In den amtlichen Begründungen zum TzBfG habe ich es wohl überlesen! Es gibt tatsächlich einige Branchen, wo es üblich und auch vom AG gewünscht ist.
Ich denke das übergeordnete ArbZG, was ike kommentiert hat, sollte eine Begründung liefern.
Der Gesetzgeber hat die Regelungen im ArbZG primär geschaffen, um Überlastungen der Arbeitnehmer und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten (z. B. 3 Tage à 10 Stunden), sehe ich nicht unter allen Umständen darunter. Der Gesetzgeber nimmt sich üblicherweise Studien als Grundlage und diese besagen, dass Arbeitszeiten über 8 Stunden pro Tag die Unfallgefahr und das Stressniveau erhöhen. Dies soll doch eigentlich durch die Begrenzung/Regelung verhindert werden. Daher auch: § 5 ArbZG: Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bei der Konstellation Di. und Do. frei sollte es üblicherweise problemlos klappen. Bei anderen Konstellationen müsste man schon vermehrt aufpassen, denn bei 10 h müssen noch mindestens 45 min Pause dazu gerechnet werden, dann ist hier mal noch was und da noch was und am nächsten Tag will man 2 Stunden früher anfangen - und zack die 11 Stunden Ruhezeit sind hin. Und wie soll es bei Dienstreisen am Di. oder Donnerstag gelöst werden?
Ansonsten ist ja auch nicht geklärt, was im Arbeitsvertrag steht und ob es Hausregeln für Präsenztage, etc. gibt. Ich sehe es weiterhin als problematisch, vielleicht aber nicht für unmöglich. Das wollte ich nicht damit sagen.
Vielleicht eine andere Empfehlung; auf 30 Stunden reduzieren, wöchentlich 40 Stunden arbeiten und aller 2 Wochen zwei Absetzer-Tage beantragen - je nach Bedarf, arbeitsstand, Dienstreisen, etc. und in der dritten Woche noch einen weiteren, zusätzlich Absetzer-Tag. Dann sollte man auf eine ähnliche Konstellation kommen, wie vom Beitrags-Ersteller gewünscht.