Kurz Frage unserer Personalbereich (Bereich TVöD-Bund) sagt, dass für die E14 ein höhers Maß an Berufserfahrung notwendig ist, stimmt das?
Ja, das stimmt inhaltlich bzgl. der Tätigkeiten meistens, ist aber tariflich unbeachtlich.
Oder kann man auch direkt mit der E13 anfangen? Es fangen ja auch viele direkt mit der E11 oder 12 an und nicht mit der E9/10;)
Man muss hier unterscheiden, zwischen Tarifrecht (da kannst du auch einen Analphabeten oder Schulabbrecher die Tätigkeiten der EG15 übertragen und er bekommt EG14) und den Auswahlkriterien, die der Ag sich selbst setzt, weil er auch jemanden auf die Tätigkeiten setzen muss, der diese auch sinnvoll ausüben kann.
In der Entgeltordnung geht es meist mehr um die Tätigkeit:
O-Ton:
An die E14 sind erhöhte Anforderungen an vorhandene Berufserfahrung geknüpft. Für die E14 benötigte Berufserfahrung muss die für die E13 notwendigen Zeiten deutlich übersteigen.
Klare Sätze der selbst auferlegten Beschränkungen, tariflicher Unsinn oder aber Worte von einem Beamten der Laufbahn mit Eingruppierung verwechselt.