Autor Thema: Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)  (Read 1916 times)

Yannik94

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Kurz Frage unserer Personalbereich (Bereich TVöD-Bund) sagt, dass für die E14 ein höhers Maß an Berufserfahrung notwendig ist, stimmt das? Oder kann man auch direkt mit der E13 anfangen? Es fangen ja auch viele direkt mit der E11 oder 12 an und nicht mit der E9/10;)

In der Entgeltordnung geht es meist mehr um die Tätigkeit:

O-Ton:
An die E14 sind erhöhte Anforderungen an vorhandene Berufserfahrung geknüpft. Für die E14 benötigte Berufserfahrung muss die für die E13 notwendigen Zeiten deutlich übersteigen.

Zeussowitz

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Antw:Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)
« Antwort #1 am: 19.01.2025 14:20 »
Es geht tariflich eigentlich ausschließlich um die Tätigkeit. Das klingt ziemlich nach Menschen, die ihre eigene Laufbahn einfach wieder auf Beschäftigte übertragen. Du kannst sogar direkt mit E15 „anfangen“ weil du bei gleichen Tätigkeiten einfach immer in der gleichen Entgeltgruppe bleibst. Beförderung gibt es nur bei Beamten.

FearOfTheDuck

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Antw:Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)
« Antwort #2 am: 19.01.2025 18:04 »
So ist es. Das Einzige, was man machen könnte, ist, dass man höherwertige Aufgaben erst später überträgt. Dann stellt sich aber die Frage der Sinnhaftigkeit dieser Aufgaben.

Yannik, du kannst ja mal nachfragen welche Norm hier zugrunde gelegt wird.

MoinMoin

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Antw:Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)
« Antwort #3 am: 19.01.2025 18:31 »
Kurz Frage unserer Personalbereich (Bereich TVöD-Bund) sagt, dass für die E14 ein höhers Maß an Berufserfahrung notwendig ist, stimmt das?
Ja, das stimmt inhaltlich bzgl. der Tätigkeiten meistens, ist aber tariflich unbeachtlich.

Zitat
Oder kann man auch direkt mit der E13 anfangen? Es fangen ja auch viele direkt mit der E11 oder 12 an und nicht mit der E9/10;)
Man muss hier unterscheiden, zwischen Tarifrecht (da kannst du auch einen Analphabeten oder Schulabbrecher die Tätigkeiten der EG15 übertragen und er bekommt EG14) und den Auswahlkriterien, die der Ag sich selbst setzt, weil er auch jemanden auf die Tätigkeiten setzen muss, der diese auch sinnvoll ausüben kann.
Zitat
In der Entgeltordnung geht es meist mehr um die Tätigkeit:

O-Ton:
An die E14 sind erhöhte Anforderungen an vorhandene Berufserfahrung geknüpft. Für die E14 benötigte Berufserfahrung muss die für die E13 notwendigen Zeiten deutlich übersteigen.
Klare Sätze der selbst auferlegten Beschränkungen, tariflicher Unsinn oder aber Worte von einem Beamten der Laufbahn mit Eingruppierung verwechselt.

Organisator

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Antw:Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)
« Antwort #4 am: 20.01.2025 08:13 »
Kurz Frage unserer Personalbereich (Bereich TVöD-Bund) sagt, dass für die E14 ein höhers Maß an Berufserfahrung notwendig ist, stimmt das? Oder kann man auch direkt mit der E13 anfangen? Es fangen ja auch viele direkt mit der E11 oder 12 an und nicht mit der E9/10;)

In der Entgeltordnung geht es meist mehr um die Tätigkeit:

O-Ton:
An die E14 sind erhöhte Anforderungen an vorhandene Berufserfahrung geknüpft. Für die E14 benötigte Berufserfahrung muss die für die E13 notwendigen Zeiten deutlich übersteigen.

Das ist eine sehr vereinfachte bzw. verkürzte Darstellung deines Personalbereichs. Für eine E14 ist u.a. das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" zu erfüllen. Dies bedeutet, dass ebenfalls fachliches Können und Wissen auf Master-Niveau vorliegen muss, welches typischerweise nicht im Studium gelehrt wurde. Daher sind Berufsanfänger da raus, ebenso wie auch in der E10/11.

MoinMoin

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Antw:Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)
« Antwort #5 am: 20.01.2025 12:39 »
Das ist eine sehr vereinfachte bzw. verkürzte Darstellung deines Personalbereichs. Für eine E14 ist u.a. das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" zu erfüllen. Dies bedeutet, dass ebenfalls fachliches Können und Wissen auf Master-Niveau vorliegen muss, welches typischerweise nicht im Studium gelehrt wurde. Daher sind Berufsanfänger da raus, ebenso wie auch in der E10/11.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass man einen Berufsanfänger nicht die Tätigkeiten der EG14 übertragen darf?
Das man es aus den genannten Gründen nicht macht, da gehe ich mit, aber dürfen darf man.

Organisator

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Antw:Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)
« Antwort #6 am: 20.01.2025 16:36 »
Das ist eine sehr vereinfachte bzw. verkürzte Darstellung deines Personalbereichs. Für eine E14 ist u.a. das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" zu erfüllen. Dies bedeutet, dass ebenfalls fachliches Können und Wissen auf Master-Niveau vorliegen muss, welches typischerweise nicht im Studium gelehrt wurde. Daher sind Berufsanfänger da raus, ebenso wie auch in der E10/11.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass man einen Berufsanfänger nicht die Tätigkeiten der EG14 übertragen darf?
Das man es aus den genannten Gründen nicht macht, da gehe ich mit, aber dürfen darf man.

Ich denke, das ist eher theoretischer Natur. Wenn der Bereich Personalgewinnung und Stellenbewerung gut zusammenarbeiten, wird das Problem nicht entstehen. Denn: Eine Tätigkeitsdarstellung, die zu einer Bewertung nach E 14 führt, würde auch zu einer Stellenausschreibung führen, die Berufsanfänger ausschließt.

Insofern schließe ich mich deinem letzten Satz an - dürfen darf man; aber wenn es dazu kommt, ist vorab was falsch gelaufen.

MoinMoin

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Antw:Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)
« Antwort #7 am: 20.01.2025 17:41 »
Ich denke, das ist eher theoretischer Natur. Wenn der Bereich Personalgewinnung und Stellenbewerung gut zusammenarbeiten, wird das Problem nicht entstehen. Denn: Eine Tätigkeitsdarstellung, die zu einer Bewertung nach E 14 führt, würde auch zu einer Stellenausschreibung führen, die Berufsanfänger ausschließt.

Insofern schließe ich mich deinem letzten Satz an - dürfen darf man; aber wenn es dazu kommt, ist vorab was falsch gelaufen.
In der Regel ja, aber im Wissenschaftlichen Bereich, wo Studenten oder Promovierte (ohne Berufserfahrung aber mit einer Menge Erfahrung in den zu besetzenden 14er Tätigkeiten ) durchaus auch auf die 14 kommen.
Dann auch zurecht.
Daher empfehle ich bei den Ausschreibungen auch nicht unnötig solche Eingrenzungen zu machen.