Aufgaben und Inhalte der vorherigen Tätigkeit müssen den Anforderung der aktuellen Laufbahn entsprechen, um eine Verkürzung zu ermöglichen.
Warst du zuvor in der selben Laufbahn verbeamtet, also in gD? Dann stehen die Chancen gut eine Verkürzung der Probezeit zu erreichen. Warst du zuvor nicht in der selben Laufbahn verbeamtet, wird es schwieriger. Einen Anspruch auf Verkürzung der Probezeit gibt es nicht, dennoch kann mit ein bisschen "good will" des Dienstherren eine Verkürzung erreicht werden. Ich werfe hier mal eine Verkürzung um 1/3, also von 3 auf 2 Jahre, in den Raum.