Autor Thema: Eingruppierung Wassermeister  (Read 4111 times)

Wassermeister123

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Eingruppierung Wassermeister
« am: 21.01.2025 12:37 »
Hi,

ich wollte mal allgemein Fragen, wie ihr als Wassermeister eingruppiert seid? Ich arbeite in einer VG mit 22.000 Einwohner und zu unserer Tätigkeit zählt auch das Betreiben eines Freibades. Mit 2 Wassermeister sind für für 9 Mitarbeiter zuständig.
Ich wurde in die E9a eingeteilt, wobei ich eher sagen würde, dass meine Tätigkeit einer E9b TVÖD entspricht.

Welche Möglichkeiten habe ich, das ich in eine andere andere Gruppe eingeteilt werden? Wo kann ich einen Antrag stellen?

Danke schon mal.

Casa

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #1 am: 21.01.2025 14:40 »
Zitat
Ich wurde in die E9a eingeteilt, wobei ich eher sagen würde, dass meine Tätigkeit einer E9b TVÖD entspricht.

Warum denkst du das?



Zitat
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Wasseraufsicht.

Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung.

Entgeltgruppe 5
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 6
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung, denen als Schichtführerin
oder Schichtführer die Aufsicht über mindestens vier Beschäftigte oder über mindestens zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung bzw. Beschäftigte
in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 7
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung als stellvertretende Badbetriebsleiterinnen oder -leiter.

Entgeltgruppe 8
1. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe mit entsprechender Tätigkeit.
2. Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung als Badbetriebsleiterinnen oder -leiter.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt werden.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die in einem besonders bedeutenden
Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und deren Aufgabengebiet sich durch den Umfang und die Bedeutung sowie durch große
Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

thebiba

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #2 am: 21.01.2025 14:49 »
Ein Wassermeister betreibt ein Freibad ? Sehr interessant.
Wie funktioniert das rechtlich ?

Bei uns jedenfalls ist der Wassermeister in EG9a.

Gifty

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #3 am: 23.01.2025 14:46 »
Zitat
Ich wurde in die E9a eingeteilt, wobei ich eher sagen würde, dass meine Tätigkeit einer E9b TVÖD entspricht.

Warum denkst du das?



Zitat
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Wasseraufsicht.

Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung.

Entgeltgruppe 5
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 6
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung, denen als Schichtführerin
oder Schichtführer die Aufsicht über mindestens vier Beschäftigte oder über mindestens zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung bzw. Beschäftigte
in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 7
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung als stellvertretende Badbetriebsleiterinnen oder -leiter.

Entgeltgruppe 8
1. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe mit entsprechender Tätigkeit.
2. Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung als Badbetriebsleiterinnen oder -leiter.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt werden.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die in einem besonders bedeutenden
Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und deren Aufgabengebiet sich durch den Umfang und die Bedeutung sowie durch große
Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt.

Hätte erstmal gedacht, dass der Wassermeister (arbeitet im Wasserwerk) im TV-V landet.

thebiba

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #4 am: 24.01.2025 14:44 »
Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.

Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…

KlammeKassen

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #5 am: 25.01.2025 11:59 »
Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.

Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…

Wäre auch teurer für den AG, da TVV besser bezahlt :D

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #6 am: 26.01.2025 09:49 »
Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.

Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…

Wäre auch teurer für den AG, da TVV besser bezahlt :D
Ist das so? Oder ist es so, dass die Betriebe in der TVV großzügiger ind er Auslegung der EGO sind (EG11 TVV entspricht glaube ich den Anforderungen ich EG13 TVöD)?

KlammeKassen

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #7 am: 26.01.2025 16:39 »
Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.

Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…

Also vergleichbare Stellen wie beispielsweise Recruitment und Controlling sind sogar gleich eingruppiert, maximal 1 EG Unterschied.

Forderungsmanagement ist in der Nähe mit EG 7 TV-V ausgeschrieben, bei uns bekommen die armen Vollstreckungsdienstmitarbeiter EG6 TVöD.

In der Pauschalität also nicht zu beantworten.

In den ersten Stufen kann man sogar 2 Entgeltgruppen niedriger sein und verdient besser, das ist teilweise obskur.

Controlling beispielsweise beim TV-V in der Nähe EG11
Controlling bei uns auch EG11 TVöD

Dann vergleich mal, wo du besser wegkommst  ;) - Tabellenentgelt schon deutlich besser und dann auch 100 % JSZ und andere Benefits

Wäre auch teurer für den AG, da TVV besser bezahlt :D
Ist das so? Oder ist es so, dass die Betriebe in der TVV großzügiger ind er Auslegung der EGO sind (EG11 TVV entspricht glaube ich den Anforderungen ich EG13 TVöD)?

TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung Wassermeister
« Antwort #8 am: 25.04.2025 14:53 »
Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.

Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…

Zitat
§ 1 - Geltungsbereich

(1) 1Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als
20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören. 2Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe sind solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v.H. des Gesamtpersonalbestandes eingesetzt sind. ³Ausgenommen sind Unternehmen, die in einen Konzern eingebunden
sind, dem auch Unternehmen mit anderen Unternehmenszwecken angehören,
wenn die hierfür eingesetzten Beschäftigten mindestens 10 v.H. des Gesamtpersonalbestandes des Konzerns ausmachen.
(2) Ungeachtet der Voraussetzungen des Absatzes 1 können Betriebe durch landesbezirklichen Tarifvertrag ganz oder teilweise in den Geltungsbereich einbezogen
oder ausgenommen werden.

20 (nach dem BetrVG wählberechtigte) AN sind die Voraussetzung. Erfüllt ihr denn die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Satz 2: "Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe sind solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v.H. des Gesamtpersonalbestandes eingesetzt sind."?
Also sind bei Euch mind. 90 % der Belegschaft im Bereich der Energie- und oder Wasserversorgung eingesetzt?

Ansonsten bleibt Euch nur die Möglichkeit, über Absatz 2 (landesbezirklicher TV) in den TV-V zu kommen. Dazu müsste jedoch der für Euch zuständige KAV und die Gewerkschaften eingebunden werden.