Um es nochmal anders zu formulieren:
Ich kenne das (zumindest aus BW und hier klingt es auch so) so, dass in der Ausschreibung an sich drei Informationen drin stehen:
1) Die Stelle ist nach XYZ bewertet (hier A13 gD).
2) Derzeit steht eine bis ABC nutzbare Stelle zur Verfügung (hier A12). D.h. dass Bestandsbeamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A12 auf diese Stelle übernommen werden können.
3) Für noch nicht verbeamtete Personen erfolgt die Einstellung im Angestelltenverhältnis bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe DEF (hier E12 TV-L). Da Tarifrecht und Beamtenrecht zwei verschiedene paar Schuhe sind, kommen hier regelmäßig verschiedene Gruppen (der Zahl nach) raus.
In der Regel steht dann da weiterhin sowas wie:
- Die Ausschreibung dient der Besetzung des Dienstpostens. Über mögliche Beförderungen wird zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden. (für Bestandsbeamte)
- Es besteht die Perspektive einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen, laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (für Angestellte)
Heißt für dich:
Du bist offenbar noch nicht verbeamtet. Daher kannst du nur angestellt werden, bis zur EG12 TV-L. Da es offenbar derzeit keine Planstelle für eine Neuverbeamtung gibt, kannst du (derzeit) nicht verbeamtet werden, unabhängig davon, ob du die persönlichen Voraussetzungen (Gesundheit, charakterliche Eignung etc.) erfüllst und die Laufbahnbefähigung hast.
Wenn dann später eine Planstelle frei wird, können die anderen Punkte geprüft werden. Im Fall, dass du dann verbeamtet werden kannst und das dann auch willst, wirst du regelmäßig im Eingangsamt (wie @clarion sagt, A9 bzw. A10) verbeamtet. Im Einzelfall könnte eine Einstellung direkt in ein Beförderungsamt möglich sein.
Sobald du verbeamtet bist, kannst du grundsätzlich (falls keine anderen Anforderungen wie z.B. Bewährung auf mindestens zwei Dienstposten bestehen) auf dieser Stelle bis A13 gD befördert werden.