Hallo,
ich bin Landesbeamter in Bremen (A12) und beabsichtige meine Partnerin, die einen 12-jährigen Sohn hat, zu heiraten. Sie ist Beschäftigte im öD, allerdings keine Beamtin. Sie erhält zudem Unterhaltsvorschuss, da der Kindesvater offenbar keinen Unterhalt zahlen kann.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich nach der Heirat den Familienzuschlag Stufe 1 für das Kind meiner Partnerin erhalten werde und der Unterhaltsvorschuss zugleich entfällt?
Ferner beabsichtigen wir, den Kindesvater auf Unterhalt zu verklagen. Sollte die Klage erfolgreich sein und er muss zukünftig Unterhalt für das Kind zahlen, welche Auswirkungen hätte dies auf den Familienzuschlag? Gibt es überhaupt Auswirkungen?
Ich bedanke mich im Voraus.
Paul