Autor Thema: VKA Fachkräfte-RL  (Read 1397 times)

HRler

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VKA Fachkräfte-RL
« am: 23.01.2025 21:59 »
Hallo zusammen,

durch die VKA Fachkräfte-RL hat der AG ja die Möglichkeit eine Zulage zu zahlen um Mitarbeiter zu binden.
Aus AG-Sicht tun wir uns allerdings ein bisschen schwer diesen Schritt zu gehen.

Insbesondere stellt sich für uns die Frage, ob der BR hier ein Informations- oder Mitbestimmungsrecht hat. In der Vergangenheit hatten wir schon häufiger Diskussionen darüber, dass wenn eine Person diese Zulage bekommen soll, der BR schnell sagt, dass dann ja alle Personen mit ähnlichem Tätigkeitsprofil diese Zulage zusteht.

Außerdem macht sowas dann immer schnell die Runde (manchmal komisch, wie solche Informationen sich verbreiten). Da wäre es schöner, wenn nur ein kleiner Kreis von der Gewährung der Zulage weiß.


Wie läuft das bei euch? Wird immer der BR einbezogen?

Gruß,

Mats

Kyuss

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #1 am: 24.01.2025 14:21 »
Man könnte das Problem des ungesteuerten Informationsflusses, im Falle einer gewährten Zulage gem. der Fahckräfterichtlinie, durch etwaige Verschwiegenheitserklärungen lösen. Das ist bei einigen AG im öD durchaus üblich.

HRler

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #2 am: 24.01.2025 14:38 »
Ich hab manchmal nicht das Gefühl, dass das von MA weiterkommuniziert wird, sondern über den BR. Deswegen ist für mich eher die Frage, ob der BR bei der Fachkräftezulage überhaupt in Kenntnis gesetzt werden muss.

Gruß,

Mats

Kyuss

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #3 am: 24.01.2025 14:48 »
Der BR ist ebenfalls, über alle Belange seiner Tätigkeit, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Beteiligung des BR ist sicherlich notwendig. Siehe Haufeartikel und Verweis auf Paragraph 87 Abs. 1 BetrVG.

Link: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/zulagen-mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-uebertariflichen-und-aussertariflichen-zulagen_idesk_PI42323_HI12417179.html

HRler

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #4 am: 24.01.2025 15:34 »
Vielen Dank für den Link. Ich verstehe es dort aber so, dass es um Zulagen geht, die allgemeineren Charakter haben (bspw. Beauftragungen wie Datenschutz, Brandschutz, usw. werden mit 500€ vergütet) Hierbei handelt es sich um eine Regelung für alle. Dementsprechend ist der BR einzubinden.
Die Fachkräfte-Zulage folgt aber keinen allgemeinen Regelungen. Vielmehr wird individuell nach Stelle und Bewerber entschieden, ob es eine Zulage geben und wie hoch die Zulage sein soll. Deswegen würde ich, mit meinem laienhaften Verständnis ;) sagen, dass der verlinkte Artikel nur bedingt passt.
Bin aber für jede Korrektur meines Verständnisses dankbar :)

Gruß,

Matthias

HRler

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #5 am: 24.01.2025 15:43 »
Hab hier ein interessantes Dokument gefunden: https://www.kav-nw.de/kavnwGips/KAV-NW/kav-nw.de/Mitgliederinfo/Chef-Newsletter/ChefNL-29-15-NL-104-15-Verlaengerung-der-Geltungsdauer-der-IT-Richtlinie/Anlage-2-zu-ChefNL-29-15-NL-104-15.pdf

Dort heißt es unter 5. Mitbestimmung:

Bei der Gewährung der IT-Fachkräftezulage hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1
Nr. 10 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Lohngestaltung nur
dann mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber über den konkreten Einzelfall hin-
aus die IT-Fachkräftezulage nach einem generalisierenden System einräumen
würde (vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 2011 – 1 AZR 310/09 –). Entsprechen-
des gilt gem. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 LPVG NRW (Entgeltgestaltung innerhalb der
Dienststelle) für die Mitbestimmung des Personalrates.

MoinMoin

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #6 am: 24.01.2025 16:00 »
Ich hab manchmal nicht das Gefühl, dass das von MA weiterkommuniziert wird, sondern über den BR. Deswegen ist für mich eher die Frage, ob der BR bei der Fachkräftezulage überhaupt in Kenntnis gesetzt werden muss.

Gruß,

Mats
Kommt drauf an in NI sind mW Zulagen in der NPersVG als  Mitbestimmung drin.

Und natürlich dürfen diese Mitglieder nichts davon nach aussen tragen, sie machen sich also strafbar, wenn sie plaudern.

Und eine Zulage ablehnen, mit der Begründung, dann müsste es alle bekommen, kann der AG getrost ignorieren, wenn er ausreichend formal begründet, warum der eine es bekommt.
Denn ähnliches Profil ist nicht identisch .

TVOEDAnwender

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #7 am: 24.01.2025 18:49 »
Solange die FK Zulage nur individuell gezahlt wird (und nicht nach einer innerbetrieblichen Regelung) besteht kein Mitbestimmungs- und Informationsrecht:

Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei übertariflichen und außertariflichen Zulagen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe https://search.app/jajmSrXHosQYhoS98

MoinMoin

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #8 am: 24.01.2025 20:01 »
Wie gesagt, es hängt von der anzuwendenden gesetzlichen Regelung ab.
In NI ist ein PR in der MitbestimmungAuch bei. Einzelfall. Wo anders oder beim BR kann es anders aussehen.


TVOEDAnwender

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #9 am: 25.01.2025 10:05 »
Er hat ja explizit von einem Betriebsrat gesprochen, daher sind Ausführungen zum Personalvertretungsrecht für ihn wahrscheinlich irrelevant.

MoinMoin

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #10 am: 25.01.2025 10:37 »
Er hat ja explizit von einem Betriebsrat gesprochen, daher sind Ausführungen zum Personalvertretungsrecht für ihn wahrscheinlich irrelevant.
Richtig. Und ich hoffe, dass er auch einen Betriebsrat und keinen Personalrat hat, erfahrungsgemäß kommen da einige Menschen durcheinander.

Gibt es eigentlich bei Betriebsräte auch Länderspezifische Regelungen oder gilt da eine Bundeseinheitliche Regelung?

HRler

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Antw:VKA Fachkräfte-RL
« Antwort #11 am: 25.01.2025 11:07 »
Ist auf jeden Fall ein Betriebsrat ;) Aber ich kann mir auch vorstellen, dass es da den ein oder andern gibt, der Begriffe verwechselt oder der meint, dass das das gleiche ist.

Für die Zusammenarbeit zwischen AG und BR gilt in erster Linie das BetrVG. Länderspezifische Regelungen sind mir sonst erstmal keine bekannt bei uns in NRW.

Ich denke, das Thema ist gelöst: Solang individuell und nicht auf grund allgemeiner Regelungen angewendet, gibt es bei der Vergabe solcher Zulagen keine Informationspflicht und auch kein Mitbestimmungsrecht des BR.

Vielen Dank nochmal für eure Unterstützung.