ich denke das liegt am Dezember, wo einiges aus den Vormonaten nachgeholt wurde. Und es nicht nachgerechnet und auf die einzelnen Monate verteilt wurde.Guckst du was im November war oder im Julidann geht es dir wieder besser.
Welche Krankenkasse bist Du denn, dass dort nichts teurer geworden ist Will ich auch !!!
ich denke das liegt am Dezember, wo einiges aus den Vormonaten nachgeholt wurde.Und es nicht nachgerechnet und auf die einzelnen Monate verteilt wurde.Guckst du was im November war oder im Julidann geht es dir wieder besser.
Oh das ist ja unsere LfF-Abrechnung.Hole ioIch kann als LfF-Arbeitnehmer-Bezüge-SB folgendes sagen:Derzeit ist auf der Bezügeabrechnung noch der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784€ berücksichtigt. Die Korrektur auf diesen Grundfreibetrag erfolgte mit der Dezember-Abrechnung 2024 bei dem die „Lohnsteuer-Erstattung“ verrechnet wurde mit „Lohnsteuer lfd.“ - Das war damals 2023 noch anders mit der Darstellung. Daher zahlt man nicht mehr Lohnsteuer im Grunde, da im Dezember die rückwirkenden Erstattungen „mitverrechnet“ worden sind. Voraussichtlich mit der Februar Abrechnung (Arbeitnehmer) soll dann der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ berücksichtigt werden. Die „späte Berücksichtigung“ kommt vom „verspätetet“ veröffentlichten Programmlaufplan des Bundesfinanziministerium. Ich hoffe das hilft weiter.
Der aktuelle Grundfreibetrag ist noch nicht berücksichtigt. Das wird voraussichtlich Februar/März nachgeholt.
Zitat von: websgeisti am 05.02.2025 19:50Der aktuelle Grundfreibetrag ist noch nicht berücksichtigt. Das wird voraussichtlich Februar/März nachgeholt.Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?Dummerweise spielt die Tariferhöhung ab 02/25 auch noch mit rein, damit man dies ja nicht mehr transparent nachrechnen kann :-(
Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?
Könnten Sie bitte noch einmal erläutern, warum der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ erst mit der Februar-Abrechnung berücksichtigt wird und ob es weitere Änderungen in der Lohnsteuerberechnung gibt, die Arbeitnehmer betreffen könnten?